An den tollen Tagen gelten zusätzliche und erweiterte “Parkverbotszonen” für die Scooter
Der “Runde Tisch E‑Scooter” mit den Verleihanbietern von E‑Scootern, dem Ordnungsamt, dem Amt für Verkehrsmanagement und der Polizei hat sich heute, Mittwoch, 19. Februar, auf eine Sonderregelung für die Nutzung der E‑Scooter während der Karnevalstage verständigt. Danach werden zusätzliche “Parkverbotszonen” für die Scooter eingerichtet.
- Von Altweiber-Donnerstag, 20. Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 24. Februar, werden zusätzliche und erweiterte “Parkverbotszonen” eingerichtet und alle E‑Scooter aus diesen Gebieten entfernt. Mietbeginn beziehungsweise Mietbeendigung ist in diesen Zonen nicht möglich.
- Ein Verleih von E‑Scootern außerhalb der “Parkverbotszonen” ist im Stadtgebiet während der Karnevalstage aber weiterhin möglich.
- Die Anbieter werden während der Karnevalsstage etwaige Ansammlungen von mehr als fünf E‑Scootern in der Innenstadt kurzfristig durch eigene Mitarbeiter entfernen lassen.
Erweiterte Parkverbotszonen an den Karnevalstagen
An den Karnevalstagen gibt es folgende erweiterte Parkverbotszonen für E‑Scooter:
- Ab Donnerstag, 20. Februar
- Altstadt Rheinkniebrücke, Herzogstraße, Corneliusstraße, Hüttenstraße, Berliner Allee, Hofgarten/ Hofgartenrampe, Oberkasseler Straße
- Zusätzliche Gebiete für Sonntag, 23. Februar
- Ecke Luegallee/Oberkasseler Straße, Ecke Niederkasseler Straße/Brüsseler Straße
- Zusätzliche Gebiete für Rosenmontag, 24. Februar
- Ecke Merowingerstraße/Kopernikusstraße, Ecke Friedrichstraße/Herzogstraße, Ecke Mecumstraße/ Auf’m Hennekamp, Erasmusstraße, Ecke Corneliusstraße/Herzogstraße
Wichtige Verhaltensregeln für E‑Scooter-Nutzung
Es folgt eine Übersicht mit wichtigen Verhaltensregeln, die bei der E‑Scooter-Nutzung zu beachten sind:
- Fahren unter Alkoholeinfluss: Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.
- Wo darf ich fahren: E‑Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen erlaubt. Sind diese nicht vorhanden, dürfen E‑Scooter auf die Fahrbahn ausweichen. Hierbei ist möglichst weit rechts zu fahren.
- Fahrten zu zweit sind eine Ordnungswidrigkeit und nicht erlaubt.
- Es besteht keine Helmpflicht, es wird jedoch empfohlen, einen Helm zu tragen.
- Für E‑Scooter gelten dieselben Parkvorschriften wie für Fahrräder. Parken auf Gehwegen ist generell erlaubt, solange dadurch keine Verkehrsteilnehmer behindert oder Wege versperrt werden.