Geparkte E‑Scooter Foto: LOKALBÜRO

 

An den tol­len Tagen gel­ten zusätz­li­che und erwei­terte “Park­ver­bots­zo­nen” für die Scooter

Der “Runde Tisch E‑Scooter” mit den Ver­leihan­bie­tern von E‑Scootern, dem Ord­nungs­amt, dem Amt für Ver­kehrs­ma­nage­ment und der Poli­zei hat sich heute, Mitt­woch, 19. Februar, auf eine Son­der­re­ge­lung für die Nut­zung der E‑Scooter wäh­rend der Kar­ne­vals­tage ver­stän­digt. Danach wer­den zusätz­li­che “Park­ver­bots­zo­nen” für die Scoo­ter eingerichtet.

  • Von Alt­wei­ber-Don­ners­tag, 20. Februar, bis ein­schließ­lich Rosen­mon­tag, 24. Februar, wer­den zusätz­li­che und erwei­terte “Park­ver­bots­zo­nen” ein­ge­rich­tet und alle E‑Scooter aus die­sen Gebie­ten ent­fernt. Miet­be­ginn bezie­hungs­weise Miet­be­en­di­gung ist in die­sen Zonen nicht möglich.
  • Ein Ver­leih von E‑Scootern außer­halb der “Park­ver­bots­zo­nen” ist im Stadt­ge­biet wäh­rend der Kar­ne­vals­tage aber wei­ter­hin möglich.
  • Die Anbie­ter wer­den wäh­rend der Kar­ne­vals­s­tage etwa­ige Ansamm­lun­gen von mehr als fünf E‑Scootern in der Innen­stadt kurz­fris­tig durch eigene Mit­ar­bei­ter ent­fer­nen lassen.

Erwei­terte Park­ver­bots­zo­nen an den Karnevalstagen
An den Kar­ne­vals­ta­gen gibt es fol­gende erwei­terte Park­ver­bots­zo­nen für E‑Scooter:

  • Ab Don­ners­tag, 20. Februar
  • Alt­stadt Rhein­knie­brü­cke, Her­zog­straße, Cor­ne­li­us­straße, Hüt­ten­straße, Ber­li­ner Allee, Hofgarten/ Hof­gar­ten­rampe, Ober­kas­se­ler Straße
  • Zusätz­li­che Gebiete für Sonn­tag, 23. Februar
  • Ecke Luegallee/Oberkasseler Straße, Ecke Nie­der­kas­se­ler Straße/Brüsseler Straße
  • Zusätz­li­che Gebiete für Rosen­mon­tag, 24. Februar
  • Ecke Merowingerstraße/Kopernikusstraße, Ecke Friedrichstraße/Herzogstraße, Ecke Mecumstraße/ Auf’m Hen­ne­kamp, Eras­mus­straße, Ecke Corneliusstraße/Herzogstraße

Wich­tige Ver­hal­tens­re­geln für E‑S­coo­ter-Nut­zung
Es folgt eine Über­sicht mit wich­ti­gen Ver­hal­tens­re­geln, die bei der E‑S­coo­ter-Nut­zung zu beach­ten sind:

  • Fah­ren unter Alko­hol­ein­fluss: Es gel­ten die­sel­ben Alko­hol­grenz­werte wie für Autofahrer.
  • Wo darf ich fah­ren: E‑Scooter sind auf Rad­we­gen, Rad­fahr­strei­fen und Schutz­strei­fen erlaubt. Sind diese nicht vor­han­den, dür­fen E‑Scooter auf die Fahr­bahn aus­wei­chen. Hier­bei ist mög­lichst weit rechts zu fahren.
  •  Fahr­ten zu zweit sind eine Ord­nungs­wid­rig­keit und nicht erlaubt.
  • Es besteht keine Helm­pflicht, es wird jedoch emp­foh­len, einen Helm zu tragen.
  • Für E‑Scooter gel­ten die­sel­ben Park­vor­schrif­ten wie für Fahr­rä­der. Par­ken auf Geh­we­gen ist gene­rell erlaubt, solange dadurch keine Ver­kehrs­teil­neh­mer behin­dert oder Wege ver­sperrt werden.