Sito­a­tion durch Hams­ter­käufe Foto: LOKALBÜRO

 

 

End­lich Licht am Ende des Toi­let­ten­de­ckels! Es sollte nicht mehr sehr lange dau­ern, dann hat der Irr­sinn der Klo­pa­pier-Hams­te­rei und des mas­sen­haf­ten Ein­kaufs der Ersatz­droge „Küchen­rolle“ ein Ende.

Denn: Die Stadt tat das ein­zig Ver­nünf­tige, sie erließ eine

Bestim­mung zur Ein­däm­mung von “Hams­ter­käu­fen”

Neue All­ge­mein­ver­fü­gung zum Schutz der Bevöl­ke­rung vor dem Coro­na­vi­rus soll Betriebe zu einer Beschrän­kung auf haus­halts­üb­li­che Abga­be­men­gen verpflichten

Eine neue All­ge­mein­ver­fü­gung zum Schutz der Bevöl­ke­rung vor dem Coro­na­vi­rus hat die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf am heu­ti­gen Mon­tag, 30. März, erlas­sen. Darin ent­hal­ten ist eine Bestim­mung zur Ein­däm­mung von “Hams­ter­käu­fen”. Die All­ge­mein­ver­fü­gun­gen vom 11., 17. und 18. März wer­den zur Ver­ein­heit­li­chung der Rege­lun­gen auf­ge­ho­ben. Sie sind in der Coro­naschutz­ver­ord­nung, mit der die Lan­des­re­gie­rung am 22. März Vor­keh­run­gen zur Ein­däm­mung der Pan­de­mie getrof­fen hat, aufgegangen.

Zur Kon­kre­ti­sie­rung der Abga­be­men­gen im Ein­zel­han­del heißt es: “Irra­tio­nale Erwä­gun­gen von Kun­din­nen und Kun­den haben in Bezug auf bestimmte Pro­dukte und Pro­dukt­grup­pen zu so genann­ten Hams­ter­käu­fen geführt”. Dies beein­träch­tige einen geord­ne­ten und hygie­nisch ein­wand­freien Betrieb der Läden, auch im Hin­blick dar­auf, dass Schutz­ab­stände unter den Ein­kau­fen­den nicht ein­ge­hal­ten wür­den. “Den dar­aus resul­tie­ren­den Gesund­heits­ge­fähr­dun­gen haben die Lei­te­rin­nen und Lei­ter die­ser Betriebe durch eine Beschrän­kung auf haus­halts­üb­li­che Abga­be­men­gen entgegenzuwirken.”

Wir sind alle gespannt, wann die Bestim­mung wirkt und wir wie­der gelas­sen und nor­mal ein­kau­fen können.

Die All­ge­mein­ver­fü­gung kann unter fol­gen­dem Link nach­ge­le­sen werden:
https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/presseanhang/2003/200330Allgemeinverfuegung-Corona.pdf