Düsseldorfer Ordnungs- und Servicedienst (OSD) beteiligt sich am gemeinsamen Appell von Ordnungskräften der Region: Haltet bitte Abstand!
Auch über die Osterfeiertage wird wieder Sonnenschein und Frühlingswetter erwartet, bevor es Anfang der kommenden Woche etwas regnerischer werden soll. Somit wird auch in Düsseldorf damit gerechnet, dass viele wieder außerhalb der eigenen vier Wände die angekündigten frühlingshaften Temperaturen trotz der Corona-Krise genießen werden. Damit sich die Menschen am Spaziergang oder der Jogging-Runde an der frischen Luft erfreuen können, müssen weiterhin die aktuellen Regeln zur Eindämmung des Virus eingehalten werden. Oberbürgermeister Thomas Geisel hatte dazu ja bereits erklärt: “Natürlich können alle Düsseldorferinnen und Düsseldorfer das gute Wetter im Freien genießen, solange sie sich gesund fühlen und die bekannten Verhaltensregeln beherzigen.”
Nun haben sich die Ordnungskräfte der Region zu einer Fotochallenge verabredet, verbunden mit dem Appell an alle Frischluftfans: “Bitte Abstand halten!” Um dies anschaulich zu verdeutlichen, haben Ordnungsamt-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Duisburg, Wuppertal, Köln, Aachen und Düsseldorf sich jeweils vor einer Sehenswürdigkeit ihrer Stadt fotografieren lassen. Manche halten dabei einen Streifen Flatterband zwischen sich, der als Maß für den richtigen Abstand zwischen zwei Personen darstellt, andere zeigen sich mit Plakaten, die Einheit aus Aachen zeigt sich perfekt aufgestellt. “Wir haben uns zu dieser Aktion verabredet, weil wir zeigen wollen, dass diese Abstandsregelung überall im Land gleichermaßen gilt — und dass es natürlich Aufgabe der Ordnungskräfte ist, auf die Einhaltung zu achten. Gleichzeitig wollen wir aber auch hervorheben, dass wir Ordnunghüter hoffen, dass wir möglichst wenig einschreiten müssen, sondern die Frischluftfans selber das richtige Augenmaß finden”, sagt Holger Körber, Leiter der Außendienste des Ordnungsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Nach wie vor gilt, dass Ansammlungen von mehr als zwei Menschen, die nicht der Familie oder einer häuslichen Gemeinschaft angehören, in der Öffentlichkeit untersagt sind. Zusätzlich ist Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen verboten. Wer gegen das Kontaktverbot verstößt, kann eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen. Zur Umsetzung des Verbots hat die Landesregierung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht.
Zudem sollte ständig ein Mindestabstand von einenhalb bis zwei Metern zu anderen Personen gehalten werden. Gerade am Wochenende sollten daher mutmaßliche Hotspots wie die Rheintreppe am Burgplatz, wo sich viele Erholungssuchende auf kleinem Raum begegnen, nach Möglichkeit gemieden werden. Der Handhygiene sowie der Nies- und Hustenetikette muss weiterhin besondere Beachtung geschenkt werden. Überhaupt werden Menschen, die sich krank fühlen oder Krankheitssymptome aufweisen, dazu aufgefordert, Zuhause zu bleiben und unverzüglich den Hausarzt telefonisch zu kontaktieren. Auch besonders gefährdete Menschen sollten Ausflüge unter freiem Himmel möglichst vermeiden.
Hinweise des Gartenamtes zum Ausflug in die Grünanlagen
Spazierengehen, den Hund ausführen, Rad fahren oder joggen durch Parkanlagen, Wälder sowie Landschafts- und Naturschutzgebiete ist entweder zu zweit oder zusammen mit Mitgliedern des eigenen Haushaltes weiterhin möglich. Auch wenn die Wege im Wald oder im Naturschutzgebiet zurzeit gut besucht sind, gelten dort ebenfalls die Gebote, den notwendigen, körperlichen Abstand zu wahren und aufeinander Rücksicht zu nehmen.
Um die wertvollen Landschafts- und Naturschutzgebiete – die wichtige Rückzugsorte für Pflanzen und wildlebende Tiere sind – zu schützen und zu erhalten, muss man dort auf den gekennzeichneten Wegen bleiben; sie zu verlassen, ist verboten. Auch Wiesen dürfen dort – im Gegensatz zu Rasenflächen im Park – nicht betreten oder zum Spielen genutzt werden.
Offenes Feuer und Grillen ist ohnehin in Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie Wäldern verboten. Hunde dürfen in Naturschutzgebieten nur an der Leine mitgeführt werden. Das Gartenamt appelliert gemeinsam mit den Naturschutzverbänden NABU und BUND sowie dem Naturschutzbeirat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Verhaltensregeln und Gebote zu respektieren. Dann steht dem Krafttanken auch in den Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie in den Wäldern nichts mehr im Wege.
Für Fragen zum Thema “Coronavirus” hat die Landeshauptstadt außerdem ein Informationsportal eingerichtet unter der Adresse: www.duesseldorf.de/corona