Ord­nungs­kräfte der Region — Wup­per­tal, Aachen, Köln, Düs­sel­dorf, Duis­burg — haben sich zu einer Foto­chall­enge ver­ab­re­det, ver­bun­den mit dem Appell an alle Frisch­luft­fans: “Bitte Abstand halten!”,©Landeshauptstadt Düsseldorf

 

Düs­sel­dor­fer Ord­nungs- und Ser­vice­dienst (OSD) betei­ligt sich am gemein­sa­men Appell von Ord­nungs­kräf­ten der Region: Hal­tet bitte Abstand!

Auch über die Oster­fei­er­tage wird wie­der Son­nen­schein und Früh­lings­wet­ter erwar­tet, bevor es Anfang der kom­men­den Woche etwas reg­ne­ri­scher wer­den soll. Somit wird auch in Düs­sel­dorf damit gerech­net, dass viele wie­der außer­halb der eige­nen vier Wände die ange­kün­dig­ten früh­lings­haf­ten Tem­pe­ra­tu­ren trotz der Corona-Krise genie­ßen wer­den. Damit sich die Men­schen am Spa­zier­gang oder der Jog­ging-Runde an der fri­schen Luft erfreuen kön­nen, müs­sen wei­ter­hin die aktu­el­len Regeln zur Ein­däm­mung des Virus ein­ge­hal­ten wer­den. Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Gei­sel hatte dazu ja bereits erklärt: “Natür­lich kön­nen alle Düs­sel­dor­fe­rin­nen und Düs­sel­dor­fer das gute Wet­ter im Freien genie­ßen, solange sie sich gesund füh­len und die bekann­ten Ver­hal­tens­re­geln beherzigen.”

Nun haben sich die Ord­nungs­kräfte der Region zu einer Foto­chall­enge ver­ab­re­det, ver­bun­den mit dem Appell an alle Frisch­luft­fans: “Bitte Abstand hal­ten!” Um dies anschau­lich zu ver­deut­li­chen, haben Ord­nungs­amt-Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter aus Duis­burg, Wup­per­tal, Köln, Aachen und Düs­sel­dorf sich jeweils vor einer Sehens­wür­dig­keit ihrer Stadt foto­gra­fie­ren las­sen. Man­che hal­ten dabei einen Strei­fen Flat­ter­band zwi­schen sich, der als Maß für den rich­ti­gen Abstand zwi­schen zwei Per­so­nen dar­stellt, andere zei­gen sich mit Pla­ka­ten, die Ein­heit aus Aachen zeigt sich per­fekt auf­ge­stellt. “Wir haben uns zu die­ser Aktion ver­ab­re­det, weil wir zei­gen wol­len, dass diese Abstands­re­ge­lung über­all im Land glei­cher­ma­ßen gilt — und dass es natür­lich Auf­gabe der Ord­nungs­kräfte ist, auf die Ein­hal­tung zu ach­ten. Gleich­zei­tig wol­len wir aber auch her­vor­he­ben, dass wir Ord­nung­hü­ter hof­fen, dass wir mög­lichst wenig ein­schrei­ten müs­sen, son­dern die Frisch­luft­fans sel­ber das rich­tige Augen­maß fin­den”, sagt Hol­ger Kör­ber, Lei­ter der Außen­dienste des Ord­nungs­am­tes der Lan­des­haupt­stadt Düsseldorf.

Nach wie vor gilt, dass Ansamm­lun­gen von mehr als zwei Men­schen, die nicht der Fami­lie oder einer häus­li­chen Gemein­schaft ange­hö­ren, in der Öffent­lich­keit unter­sagt sind. Zusätz­lich ist Pick­ni­cken und Gril­len auf öffent­li­chen Plät­zen und Anla­gen ver­bo­ten. Wer gegen das Kon­takt­ver­bot ver­stößt, kann eine Straf­tat oder Ord­nungs­wid­rig­keit bege­hen. Zur Umset­zung des Ver­bots hat die Lan­des­re­gie­rung auf Grund­lage des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes einen Straf- und Buß­geld­ka­ta­log veröffentlicht.

Zudem sollte stän­dig ein Min­dest­ab­stand von einen­halb bis zwei Metern zu ande­ren Per­so­nen gehal­ten wer­den. Gerade am Wochen­ende soll­ten daher mut­maß­li­che Hot­spots wie die Rhein­treppe am Burg­platz, wo sich viele Erho­lungs­su­chende auf klei­nem Raum begeg­nen, nach Mög­lich­keit gemie­den wer­den. Der Hand­hy­giene sowie der Nies- und Hus­te­n­eti­kette muss wei­ter­hin beson­dere Beach­tung geschenkt wer­den. Über­haupt wer­den Men­schen, die sich krank füh­len oder Krank­heits­sym­ptome auf­wei­sen, dazu auf­ge­for­dert, Zuhause zu blei­ben und unver­züg­lich den Haus­arzt tele­fo­nisch zu kon­tak­tie­ren. Auch beson­ders gefähr­dete Men­schen soll­ten Aus­flüge unter freiem Him­mel mög­lichst vermeiden.

Hin­weise des Gar­ten­am­tes zum Aus­flug in die Grünanlagen
Spa­zie­ren­ge­hen, den Hund aus­füh­ren, Rad fah­ren oder jog­gen durch Park­an­la­gen, Wäl­der sowie Land­schafts- und Natur­schutz­ge­biete ist ent­we­der zu zweit oder zusam­men mit Mit­glie­dern des eige­nen Haus­hal­tes wei­ter­hin mög­lich. Auch wenn die Wege im Wald oder im Natur­schutz­ge­biet zur­zeit gut besucht sind, gel­ten dort eben­falls die Gebote, den not­wen­di­gen, kör­per­li­chen Abstand zu wah­ren und auf­ein­an­der Rück­sicht zu nehmen.

Um die wert­vol­len Land­schafts- und Natur­schutz­ge­biete – die wich­tige Rück­zugs­orte für Pflan­zen und wild­le­bende Tiere sind – zu schüt­zen und zu erhal­ten, muss man dort auf den gekenn­zeich­ne­ten Wegen blei­ben; sie zu ver­las­sen, ist ver­bo­ten. Auch Wie­sen dür­fen dort – im Gegen­satz zu Rasen­flä­chen im Park – nicht betre­ten oder zum Spie­len genutzt werden.

Offe­nes Feuer und Gril­len ist ohne­hin in Land­schafts- und Natur­schutz­ge­bie­ten sowie Wäl­dern ver­bo­ten. Hunde dür­fen in Natur­schutz­ge­bie­ten nur an der Leine mit­ge­führt wer­den. Das Gar­ten­amt appel­liert gemein­sam mit den Natur­schutz­ver­bän­den NABU und BUND sowie dem Natur­schutz­bei­rat der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf die Ver­hal­tens­re­geln und Gebote zu respek­tie­ren. Dann steht dem Kraft­tan­ken auch in den Land­schafts- und Natur­schutz­ge­bie­ten sowie in den Wäl­dern nichts mehr im Wege.

Für Fra­gen zum Thema “Coro­na­vi­rus” hat die Lan­des­haupt­stadt außer­dem ein Infor­ma­ti­ons­por­tal ein­ge­rich­tet unter der Adresse: www.duesseldorf.de/corona