50.000 Hygie­ne­kits wur­den von Frei­wil­li­ger Feu­er­wehr, Bediens­te­ten städ­ti­scher Ämter und Betei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten zusam­men­ge­stellt. Auch der Kri­sen­stab betei­ligte sich am Mitt­woch, 22. April, an der Aktion,©Landeshauptstadt Düs­sel­dorf, Michael Gstettenbauer

 

Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Gei­sel: “Wir wer­den noch in die­ser Woche mit der Ver­tei­lung beginnen”

In Nord­rhein-West­fa­len gilt ab Mon­tag, 27. April, die Pflicht, beim Ein­kau­fen sowie in Bus­sen und Bah­nen einen “Mund-Nasen-Schutz” zu tra­gen. Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Gei­sel möchte Düs­sel­dor­fer Senio­ren ein Hygie­ne­kit mit Maske und Anlei­tung zur Ver­fü­gung stellen.

“Ich bin froh, dass das Land eine ein­heit­li­che Rege­lung in Sachen Mas­ken­pflicht getrof­fen hat. Wir als Lan­des­haupt­stadt wer­den schon in die­ser Woche mit der Ver­tei­lung von Mas­ken begin­nen. Wir wol­len vor allem Men­schen, die aus wirt­schaft­li­chen Grün­den Pro­bleme bekom­men könn­ten, sich selbst Mas­ken zu kau­fen, und die vom Virus beson­ders bedroh­ten Senio­ren ver­sor­gen. Aber ich appel­liere an alle Düs­sel­dor­fe­rin­nen und Düs­sel­dor­fer sich selbst Mas­ken zu kau­fen oder zu nähen. Wir wol­len die Zahl der Infek­tio­nen wei­ter gering hal­ten. Denn ein Anstieg würde wei­tere Locke­run­gen in nächs­ter Zeit gefähr­den”, betont Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Geisel.

Die Mas­ken wer­den durch die Lan­des­haupt­stadt an Men­schen ab 65 Jah­ren ver­teilt. Die Senio­ren kön­nen sich unter Tele­fon 0211–8998999 bei der Ver­sor­gungs­hot­line des Amtes für Sozia­les mel­den. Sie bekom­men dann ein Hygie­ne­kit nach Hause gelie­fert oder per Post zuge­stellt. Zusätz­lich sol­len auch den Senio­ren, die vom Amt für Sozia­les mit dem Ein­kaufs­ser­vice bedient wer­den, ein Kit zu den aus­ge­lie­fer­ten Ein­käu­fen bei­gelegt wer­den. Wei­ter­hin sol­len die Kits vor­aus­sicht­lich am Sams­tag, 25. April, an aus­ge­wähl­ten zen­tra­len Orten der Stadt ver­teilt wer­den. Die Ver­teil­ak­tion rich­tet sich eben­falls vor­wie­gend an Senio­ren. Um grö­ßere Men­schen­an­samm­lun­gen zu ver­mei­den, wer­den die Ver­teil­orte vor­her nicht bekanntgegeben.

“Die Stadt Düs­sel­dorf ver­fügt mit der Ver­sor­gungs­hot­line und dem Ein­kaufs­ser­vice über geeig­nete Instru­mente, um die Kits an die Senio­rin­nen und Senio­ren zu brin­gen, ohne dass sie sich nach drau­ßen bege­ben müs­sen und so unge­schützt Gefahr lau­fen, sich mit dem Coro­na­vi­rus anzu­ste­cken. Wich­tige Part­ner der Stadt bei Ein­kaufs­ser­vice und Ver­tei­lung der Kits sind die Liga der Wohl­fahrts­ver­bände und die ‘zen­tren plus’, denen ich für ihren Ein­satz aus­drück­lich danke”, sagt Roland Busch­hau­sen, Lei­ter des Amtes für Soziales.

Die Kits wur­den von Mit­glie­dern der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr und ver­schie­de­ner Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen gepackt. Am Mitt­woch, 23. April, betä­tig­ten sich auch die Mit­glie­der des städ­ti­schen Kri­sen­sta­bes als Ver­pa­cker. 50.000 Hygie­ne­kits wur­den von Amts­lei­tern, Refe­ren­ten und Bediens­te­ten ver­schie­de­ner städ­ti­scher Ämter und Betei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten wie dem Flug­ha­fen und den Stadt­wer­ken zusam­men­ge­stellt. Die real GmbH hatte der Stadt 100.000 Schutz­mas­ken gespendet.

Mund-Nasen-Schutz rich­tig tragen
“Neben einer guten Hän­de­hy­giene ist das Tra­gen eines Mund-Nasen-Schut­zes dort, wo man kei­nen aus­rei­chen­den Abstand hal­ten kann, wie zum Bei­spiel in Bus­sen und Bah­nen ent­schei­dend, um eine wei­tere Zunahme der Corona-Fälle zu ver­hin­dern. Zudem wer­den dadurch Risi­ko­grup­pen bes­ser vor Infek­tio­nen geschützt”, erklärt Dr. Klaus Göbels, Lei­ter des Gesundheitsamtes.

Eine Anste­ckung mit Krank­hei­ten wie dem Cora­na­vi­rus erfolgt vor allem durch die Über­tra­gung von Tröpf­chen, bei­spiels­weise beim Spre­chen, Rufen oder Hus­ten inner­halb von rund ein bis zwei Metern Abstand. Den bes­ten Schutz vor einer poten­ti­el­len Virus­über­tra­gung bie­ten daher das kon­se­quente Distan­zie­ren von ande­ren Per­so­nen, eine gute Hän­de­hy­giene und das Ein­hal­ten von Hus­ten- und Niesregeln.

Mehr­la­gi­ger medi­zi­ni­scher (chir­ur­gi­scher) Mund-Nasen-Schutz (MNS) und medi­zi­ni­sche Atem­schutz­mas­ken, wie zum Bei­spiel FFP-Mas­ken, müs­sen medi­zi­ni­schem und pfle­ge­ri­schem Per­so­nal vor­be­hal­ten blei­ben. Für die Bevöl­ke­rung emp­fiehlt das Robert Koch-Insti­tut das Tra­gen einer Mund-Nasen-Bede­ckung oder auch einer Behelfs­maske (tex­tile Bar­riere im Sinne eines MNS) im öffent­li­chen Raum, wo der Abstand nicht gewahrt wer­den kann. Sie kön­nen das Risiko ver­rin­gern, andere Men­schen anzu­ste­cken. Behelfs­mas­ken kön­nen erwor­ben oder aus Stof­fen oder ande­ren Mate­ria­lien zum Bei­spiel mit Anlei­tun­gen aus dem Inter­net selbst her­ge­stellt werden.

Vor­aus­set­zung für einen funk­tio­nie­ren­den Infek­ti­ons­schutz ist, dass genü­gend Men­schen eine Mund-Nasen-Bede­ckung tra­gen und rich­tig damit umge­hen. Beim Tra­gen von Mas­ken soll­ten daher fol­gende Hin­weise beach­tet werden:

  • Die gän­gi­gen Hygie­ne­vor­schrif­ten, ins­be­son­dere die aktu­el­len Emp­feh­lun­gen des Robert Koch-Insti­tuts (RKI) und der Bun­des­zen­trale für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung (BZgA) sind wei­ter­hin einzuhalten.
  • Bei der ers­ten Ver­wen­dung sollte getes­tet wer­den, ob die Maske genü­gend Luft durch­lässt, um das nor­male Atmen mög­lichst wenig zu behindern.
  • Beim Anzie­hen einer Maske ist dar­auf zu ach­ten, dass beson­ders die Innen­seite nicht kon­ta­mi­niert wird. Die Hände soll­ten vor­her gründ­lich mit Seife gewa­schen werden.
  • Die Maske muss rich­tig über Mund, Nase und Wan­gen plat­ziert sein und an den Rän­dern mög­lichst eng anlie­gen, um das Ein­drin­gen von Luft an den Sei­ten zu minimieren.
  • Eine durch­feuch­tete Maske sollte umge­hend abge­nom­men und gege­be­nen­falls aus­ge­tauscht werden.
  • Die Außen­seite der gebrauch­ten Maske ist poten­ti­ell erre­ger­hal­tig. Um eine Kon­ta­mi­nie­rung der Hände zu ver­hin­dern, sollte diese mög­lichst nicht berührt werden.
  • Nach Abset­zen der Maske soll­ten die Hände unter Ein­hal­tung der all­ge­mei­nen Hygie­ne­re­geln gründ­lich, also min­des­tens 20 bis 30 Sekun­den mit Seife, gewa­schen werden.
  • Die Maske sollte nach dem Abneh­men in einem Beu­tel oder ähn­li­chem luft­dicht ver­schlos­sen auf­be­wahrt oder sofort gewa­schen wer­den. Die Auf­be­wah­rung sollte nur über mög­lichst kurze Zeit erfol­gen, um vor allem Schim­mel­bil­dung zu vermeiden.
  • Mas­ken soll­ten nach ein­ma­li­ger Nut­zung idea­ler­weise bei 95 Grad, min­des­tens aber bei 60 Grad gewa­schen und anschlie­ßend voll­stän­dig getrock­net wer­den. Her­stel­ler­an­ga­ben zur maxi­ma­len Zyklu­s­an­zahl, nach der die Fes­tig­keit und Funk­tio­na­li­tät noch gege­ben ist, soll­ten, so sie vor­han­den sind, beach­ten werden.

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