Kirchen und Religionsgemeinschaften nehmen Vorkehrungen zur Einhaltung des Abstands und zum Schutz vor
Die Landesregierung teilt mit:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat als einziges Land den gemeinsamen Gottesdienstbesuch zu keinem Zeitpunkt verboten, sondern es als ausreichend erachtet, von den Kirchen und Religionsgemeinschaften in Selbstverpflichtungserklärungen den Verzicht auf Versammlungen zur Religionsausübung entgegenzunehmen. Dieser Selbstverpflichtung sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften in beeindruckender Weise nachgekommen.
Im Nachgang zu Gesprächen des Ministerpräsidenten Armin Laschet und des stellvertretenden Ministerpräsidenten Dr. Joachim Stamp mit den Kirchen sowie Religionsgemeinschaften über die Wiederaufnahme der öffentlichen Durchführung von Gottesdiensten in der vergangenen Woche hat die Landesregierung in diesen Tagen Konzepte der Religionsgemeinschaften erhalten, wie während der Corona-Pandemie Gottesdienste unter Beachtung des Infektionsschutzes gestaltet werden können.
Auf der Grundlage der gleichermaßen umfassenden und präzisen vorgelegten Konzepte und Maßnahmenkataloge sieht die Landesregierung die Möglichkeit, dass zeitnah Gottesdienste wieder unter Beteiligung von Gläubigen gefeiert werden können. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben erklärt, die Vorkehrungen zur Einhaltung des Abstands und zum Schutz bis zum 1. Mai 2020 vornehmen zu können. Gottesdienste und Versammlungen zur Religionsausübung in Nordrhein-Westfalen werden ab Mai wieder öffentlich stattfinden.
Hierzu erklärt Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Freiheit der Religionsausübung ist ein wichtiges Grundrecht unserer Verfassung. Wir sind dankbar für das hohe Maß an Verständnis und Verantwortung von Kirchen und Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen in der Corona-Krise. Jüdische Gemeinden haben auf die gemeinsame Feier des Pessachfestes verzichtet und Christen auf die großen Gottesdienste an den Hochfesten von Gründonnerstag bis Ostern. Die Muslime ihrerseits haben erklärt, den Auftakt zum Ramadan ohne gemeinsames Freitagsgebet zu feiern und den Ramadan mit seinen allabendlichen Begegnungen zum Fastenbrechen anders zu gestalten als in allen Jahren zuvor. Wir bringen dieses konstruktive Miteinander von Staat und Religionsgemeinschaften ebenso wie die konkreten Schutzkonzepte auch in die bundesweite Verständigung zur Wiederaufnahme des religiösen Lebens in Deutschland ein.“
Der stellvertretende Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp erklärt: „Die Religionsgemeinschaften und die Gläubigen haben mit ihrem selbst gewählten Verzicht auf gemeinsame Gottesdienste einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Eindämmung der Pandemie geleistet. Mit den vorgelegten Konzepten für die weitere Eindämmung kommen sie ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Gemeindemitglieder und Gottesdienstbesucher mit großer Sorgfalt nach. Die Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen haben in der Krise Verantwortungsbewusstsein gezeigt. Sie haben selbst den Weg dafür bereitet, dass nun unter den Regeln von Abstand und Schutz wieder gemeinsam Gottesdienst gefeiert werden kann.“