Kunst­mu­seum Düs­sel­dorf Foto: © Stadt Düsseldorf

 

Land setzt gemein­same Beschlüsse der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz vom 30. April um / Abstim­mung zum wei­te­ren Vor­ge­hen im Rah­men des 2. Kommunal-Videogipfels

Die Lan­des­re­gie­rung teilt mit:
Ab Beginn der kom­men­den Woche ist in Nord­rhein-West­fa­len der Betrieb bestimm­ter Kul­tur- und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen unter stren­gen Hygiene- und Infek­ti­ons­schutz­vor­ga­ben wie­der mög­lich. Dazu zäh­len etwa Museen und Gale­rien oder Zoo­lo­gi­sche Gär­ten und Gar­ten- und Land­schafts­parks. Spiel­plätze sol­len in Abstim­mung mit den Kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­den nach ent­spre­chen­der Vor­be­rei­tung von den Kom­mu­nen ab Don­ners­tag (7. Mai) wie­der geöff­net wer­den kön­nen, zeit­gleich zur Wie­der­auf­nahme des Unter­richts für die 4. Klas­sen in den Grund­schu­len. Nord­rhein-West­fa­len setzt damit die gemein­sa­men Beschlüsse der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz mit Bun­des­kanz­le­rin Angela Mer­kel um, fest­ge­schrie­ben in der aktua­li­sier­ten Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des. Die Ände­run­gen tre­ten – mit Aus­nahme der Spiel­plätze – zum 4. Mai 2020 in Kraft und gel­ten vor­erst bis zum 10. Mai 2020.

Minis­ter­prä­si­dent Armin Laschet: „Nach den not­wen­di­gen Ein­schrän­kun­gen der ver­gan­ge­nen Wochen sind die Beschlüsse der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz vom 30. April der nächste Schritt in eine ver­ant­wor­tungs­volle Nor­ma­li­tät. Die guten Zah­len zur Ent­wick­lung der Infek­tio­nen in Nord­rhein-West­fa­len machen Hoff­nung, dass bald wei­tere Öff­nun­gen mög­lich sein wer­den. Mit Schutz und Abstand so wenige Ein­schrän­kun­gen wie nötig und so viel Ent­fal­tung wie mög­lich – daran arbei­ten wir mit den Städ­ten und Gemein­den im gan­zen Land. Bei unse­rem heu­ti­gen gemein­sa­men Aus­tausch mit den kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­den haben wir uns eng zu der Umset­zung der gest­ri­gen Beschlüsse und zum wei­te­ren Vor­ge­hen im Bereich Schule und Früh­kind­li­che Bil­dung abgestimmt.”

Neben Minis­ter­prä­si­dent Armin Laschet und Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Lau­mann nah­men am 2. Kom­mu­nal-Video­gip­fel der stell­ver­tre­tende Minis­ter­prä­si­dent und Fami­li­en­mi­nis­ter Dr. Joa­chim Stamp, Schul­mi­nis­te­rin Yvonne Gebauer und Kom­mu­nal­mi­nis­te­rin Ina Schar­ren­bach teil.

Fami­li­en­mi­nis­ter Joa­chim Stamp: „Die Öff­nung der Spiel­platze ist ein klei­ner, aber wich­ti­ger Schritt für unsere Kin­der und die Fami­lien. Kin­der brau­chen die Mög­lich­keit zu toben und mit Gleich­alt­ri­gen spie­len zu kön­nen. Des­halb freue ich mich, dass wir uns mit die­ser For­de­rung bun­des­weit durch­set­zen konnten.“

Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Lau­mann appel­liert: „Gerade für die Betrei­ber, die nach den ab Mon­tag gel­ten­den Neu­re­ge­lun­gen ihren Betrieb wie­der auf­neh­men kön­nen, ist das sicher­lich eine Erleich­te­rung. Aber ich appel­liere an die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger: So schön ein Besuch im Tier­park oder im Museum auch ist, haben die Hygiene- und Infek­ti­ons­schutz­vor­ga­ben nach wie vor oberste Prio­ri­tät. Nur wenn wir hier alle an einem Strang zie­hen, kön­nen wir lang­sam, Schritt für Schritt wie­der ein mög­lichst nor­ma­les Leben führen.“

Vor allem im Hin­blick auf die Spiel­plätze ver­deut­licht der Minis­ter: „Ich finde es abso­lut wich­tig, dass wir unse­ren Kin­dern das Spie­len an der fri­schen Luft wie­der ermög­li­chen. Eins ist dabei ganz wich­tig: Dass die Eltern Ver­ant­wor­tung über­neh­men und ihrer­seits Abstand hal­ten. Ich habe gro­ßes Ver­trauen, dass alle wis­sen, worum es jetzt geht und das so umset­zen. Öff­nung und ver­ant­wort­li­ches Ver­hal­ten müs­sen Hand in Hand gehen.“

Spiel­plätze dür­fen in Nord­rhein-West­fa­len ab Don­ners­tag wie­der genutzt wer­den. Hier gel­ten für Begleit­per­so­nen die bekann­ten Abstands­re­geln von 1,5 Metern.

Die neuen Regelungen
Im Ein­zel­nen ist vor­ge­se­hen, dass Museen, Kunst­aus­stel­lun­gen, Gale­rien und ähn­li­che Ein­rich­tun­gen sowie Tier­parks und Zoo­lo­gi­sche Gär­ten ab Mon­tag wie­der öff­nen dür­fen. Das gilt auch für Gar­ten- und Land­schafts­parks wie etwa die Lan­des­gar­ten­schau in Kamp-Lint­fort. Frei­zeit­parks blei­ben dage­gen vor­läu­fig wei­ter geschlos­sen. Vor­aus­set­zung für die Öff­nun­gen sind geeig­nete Vor­keh­run­gen zur Hygiene, zur Steue­rung des Zutritts sowie zur Gewähr­leis­tung eines Min­dest­ab­stands von 1,5 Metern zwi­schen Per­so­nen. In Museen, Kunst­aus­stel­lun­gen sowie Gale­rien und ähn­li­chen Ein­rich­tun­gen sowie in geschlos­se­nen Räum­lich­kei­ten der Tier­parks, Zoo­lo­gi­schen und Bota­ni­schen Gär­ten und der Lan­des­gar­ten­schau ist eine Mund-Nase-Bede­ckung zu tra­gen. Aus­ge­nom­men davon sind Kin­der bis zum Schul­ein­tritt sowie Per­so­nen, die aus medi­zi­ni­schen Grün­den keine Mund-Nase-Bede­ckung tra­gen kön­nen. Außer­dem ist die Anzahl von gleich­zei­tig anwe­sen­den Besu­chern auf eine Per­son pro zehn Qua­drat­me­ter der Besu­cher­flä­chen beschränkt.

Fri­seure sowie die medi­zi­ni­sche und kos­me­ti­sche Fuß­pflege kön­nen eben­falls ab Mon­tag unter Hygie­ne­auf­la­gen wie­der tätig werden.

Fol­gende Bil­dungs­an­ge­bote dür­fen statt­fin­den, sofern Hygie­ne­maß­nah­men und ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern zwi­schen Per­so­nen gewähr­leis­tet sind:

  • Volks­hoch­schu­len
  • Musik­schu­len
  • Sons­tige öffent­li­che, behörd­li­che und pri­vate außer­schu­li­sche Bildungseinrichtungen
  • Berufsaus‑, ‑fort und ‑wei­ter­bil­dun­gen sowie das zuge­hö­rige Prüfungswesen

Ver­an­stal­tun­gen und Ver­samm­lun­gen blei­ben bis auf wei­te­res mit weni­gen Aus­nah­men unter­sagt. Zuläs­sig sind nur Ver­samm­lun­gen, die der öffent­li­chen Sicher­heit und Ord­nung die­nen sowie Ver­samm­lun­gen gesetz­lich vor­ge­se­he­ner Gre­mien von bei­spiel­weise Insti­tu­tio­nen oder Vereinen.

Groß­ver­an­stal­tun­gen blei­ben bis zum 31. August kom­plett unter­sagt. Dar­un­ter fal­len bei­spiels­weise Volks­feste, Spe­zi­al­märkte und Jahr­märkte sowie Kir­mes­ver­an­stal­tun­gen, (Musik)Festivals sowie Schüt­zen- oder Weinfeste.

Die aktua­li­sierte Coro­naschutz­ver­ord­nung ist hier abruf­bar: