108 Einsätze im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung registrierte der städtische Ordnungs- und Servicedienst (OSD) im Zeitraum von Freitag, 5. Juni, bis Sonntag, 7. Juni. In der OSD-Leitstelle gingen in dieser Zeit 86 Anrufe ein. Die Gesamtzahl aller zum Thema “Corona” bei der Leitstelle eingegangenen Anrufe seit dem 18. März erhöhte sich auf 7.577.
Für den OSD bestand der Einsatz- und Kontrollschwerpunkt in den vergangenen Tagen in der Düsseldorfer Altstadt. So stellte in der Nacht zum Samstag, 6. Juni, eine OSD-Streife fest, dass in einer Cocktailbar der Altstadt reger Betrieb herrschte und die Sicherheitsabstände nicht eingehalten wurden. Zudem trug keiner der knapp 50 Gäste die vorgeschriebene Mund-Nase-Bedeckung. Aufgrund der Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung leitete der OSD noch vor Ort ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Betreiber der Cocktailbar ein.
Am Samstagnachmittag beobachtete eine OSD-Streife, dass in einem Betrieb auf der Bolker Straße, entgegen der Coronaschutzverordnung, eine Fußball-Live-Übertragung gezeigt wurde. Die vor Ort angetroffene Servicekraft gab an, dass der Fernseher bereits zum Beginn ihrer Schicht lief und vom Betreiber eingeschaltet worden sei. Der Aufforderung, das Gerät abzuschalten, kam sie umgehend nach.
Im Verlauf des Samstagabends wurde in einem italienischen Restaurant in der Altstadt festgestellt, dass der dortige Kellner keine Mund-Nase-Bedeckung benutzte und der Koch diese unvorschriftsmäßig trug. Zudem war das für gastronomische Betriebe geforderte Desinfektionsmittel für Gäste vergeblich zu suchen. Auch in einem Burger-Restaurant der Altstadt trug keiner der vier Servicekräfte die geforderte Mund-Nase-Bedeckung. Ferner wurden weder Desinfektionsmittel für die Gäste noch eine Raumskizze vorgehalten. Die vor dem Betrieb aufgebaute Terasse musste zudem entzerrt werden, da die dort wartende Laufkundschaft den geforderten Mindestabstand zu den sitzenden Gästen nicht einhalten konnte.
Auch außerhalb der Altstadt musste der OSD eingreifen: In einem Gaststättenbetrieb im Medienhafen stellte eine Streife des OSD in der Nacht zum Sonntag, 7. Juni, fest, dass dort zahlreiche Menschen dicht gedrängt zur Musik eines DJ’s tanzten. Weder die Gäste noch das Personal hielten sich an den Mindestabstand und trugen zudem nicht die vorgeschriebene Mund-Nase-Bedeckung. Weiterhin wurde festgestellt, dass die im Eingang aufgestellten Desinfektionsmittel nicht von den Gästen benutzt wurden. Ebensowenig erfolgte die vorgeschriebene schriftliche Erfassung der Kontaktdaten der Gäste. Aufgrund der festgestellten Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung und das Gaststättengesetz wurde vor Ort ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Betreiber eingeleitet.
In einem Gaststättenbetrieb im Medienhafen konnte eine Streife des OSD in der Nacht zum Sonntag feststellen, dass dort zahlreiche Menschen dicht gedrängt zur Musik eines DJ’s tanzten. Weder die Gäste noch das Personal hielt sich an den Mindestabstand noch wurde die vorgeschriebene Mund-Nase-Bedeckung getragen. Auch wurde festgestellt, dass die im Eingang aufgestellten Desinfektionsmittel durch die Gäste nicht benutzt werden. Ebensowenig erfolgte die vorgeschrieben schriftliche Erfassung der Kontaktdaten der Gäste. Im Verlauf der Kontrolle änderte der sich zunächst einsichtig zeigende Betriebsleiter seine Meinung und zeigte sich gegenüber den Anordnungen der Streife widerspenstig. Wegen der getroffenen Feststellungen wurde vor Ort ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die CoronaSchVO und das Gaststättengesetz eingeleitet.
Im Himmelgeister Rheinbogen wurden am frühen Abend mehrere hundert Personen, meist junge Menschen, angetroffen, die sich dort verabredet hatten. Die meisten verließen den Bereich nach der Ansprache durch den OSD, verursachten aber beim Abfluss an der nahe gelegen Bushaltestelle der Rheinbahn Tumulte, zu deren Verhinderung die Polizei einschritt.
Auch am Sonntag, 7. Juni, lag ein Schwerpunkt der Einsätze in der Altstadt: In fünf Gaststättenbetrieben im Bereich der Bolkerstraße, der Mertensgasse, des Marktplatzes und des Rathausufers konnten Streifen des OSD feststellen, dass die dortige Belegschaft die vorgeschriebene Mund-Nase-Bedeckung nicht trug.