Archiv­foto bei einer frü­he­ren Kon­trolle. Chris­tian Zaum Ord­nungs- und Rechts­de­zer­nent der Lan­des­haupt­stadt und Mit­ar­bei­ter des Ord­nungs- und Ser­vice­diens­tes Foto: LOKALBÜRO

 

56 Ein­sätze im Zusam­men­hang mit der Über­wa­chung und Durch­set­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung am Mitt­woch, 10., und Don­ners­tag, 11. Juni/Cocktailbar geschlos­sen und versiegelt

56 Ein­sätze im Zusam­men­hang mit der Über­wa­chung oder Durch­set­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung regis­trierte der städ­ti­sche Ord­nungs- und Ser­vice­dienst (OSD) am Mit­towch, 10., und Don­ners­tag, 11. Juni. Der Schwer­punkt lag an die­sen Tagen bei der Kon­trolle von Gas­tro­no­mie­be­trie­ben. 42 Anrufe zum Thema gin­gen bei der Leit­stelle des OSD ein, so dass die Gesamt­zahl der Anrufe seit dem 18. März auf 7.663 anstieg.

33 Ein­sätze am Mitt­woch 10. Juni
Einer Gast­stätte in der Alt­stadt musste durch den Spät­dienst des OSD nach 23 Uhr der Außer-Haus-Ver­kauf von Fla­schen­bier unter­sagt wer­den. Grund dafür war die Fest­stel­lung, dass sich zu viele Kun­den unter Nicht­ein­hal­tung der Abstands­ge­bote im unmit­tel­ba­rer Nähe der Gast­stätte auf­hiel­ten und somit ein kon­takt­freies Pas­sie­ren für andere Men­schen unmög­lich mach­ten. Bereits zuvor hat der Betrei­ber einer ande­ren Streife des OSD ver­si­chert, den Ver­kauf zu regu­lie­ren, was ihm offen­kun­dig nicht gelang.

In einer Cock­tail­bar der Alt­stadt stellte eine Streife des OSD in der Nacht von Mitt­woch auf Don­ners­tag nach Mit­ter­nacht erheb­li­che Ver­stöße gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung fest. Auf­merk­sam wurde die Streife, weil bereits aus wei­te­rer Ent­fer­nung deut­lich Musik­lärm zu hören war. Nahezu keine Auf­lage der Hygie­ne­vor­schrif­ten zum ord­nungs­ge­mä­ßen Betrieb einer Gast­stätte unter den Bedin­gun­gen der Schutz­vor­keh­run­gen wurde ein­ge­hal­ten. Kein Wun­der, gab das ange­trof­fene Per­so­nal ein­schließ­lich des Inha­bers doch durch­weg an, kei­ner­lei Kennt­nisse über ent­spre­chende Vor­ga­ben zu haben. So wur­den weder in dem Betrieb als auch auf der zu so spä­ter Stunde bereits unzu­läs­sig betrie­be­nen Außen­ter­rasse die erfor­der­li­chen Abstände ein­ge­hal­ten. Im Betrieb befan­den sich rund 50 Gäste, die unter Miss­ach­tung der Sitz­platz­pflicht zum Teil tanz­ten und alle­samt den gefor­der­ten Mund-Nase-Schutz nicht tru­gen. Kun­den­da­ten waren ebenso nicht erfasst wor­den wie eine Raum­skizze vor­lag. Vor dem Hin­ter­grund der frag­wür­di­gen Betriebs­füh­rung schlos­sen und ver­sie­gel­ten die Ein­satz­kräfte den Betrieb im Rah­men des Sofort­voll­zugs. Gegen den Betrei­ber wur­den Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wegen der fest­ge­stell­ten Ver­stöße eingeleitet.

Eine wei­tere OSD-Streife stellte um 2.30 Uhr nachts auf einer Ter­rasse eines Restau­rants auf der Gra­fen­ber­ger Allee noch Betrieb fest. Der Betrieb einer Außen­ter­rasse in die­sem Bereich ist zum Schutz der Anwoh­ner ledig­lich bis maxi­mal 23 Uhr gestat­tet. Sämt­li­che Gäste flo­hen bei Sich­tung der Streife und hin­ter­lie­ßen frisch ser­vierte Getränke und mut­maß­lich unbe­zahlte Rech­nun­gen. Gegen den Ver­ant­wort­li­chen wurde ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wegen des fest­ge­stell­ten Ver­sto­ßes eingeleitet.

23 Ein­sätze am Don­ners­tag, 11. Juni
Erstaun­lich ruhig ver­lief der Fron­leich­nams­tag aus Sicht der Ein­satz­kräfte des OSD. Es gab trotz 23 Ein­sät­zen im Hin­blick auf die Coro­naschutz­ver­ord­nung keine nen­nens­wer­ten Ver­stöße. Die anlass­un­ab­hän­gi­gen Kon­trol­len des OSD ins­be­son­dere in der der Alt­stadt wer­den fortgeführt.