Sonntagnachmittag auf der Kö. Die Polizei kontrolierte auffälige Fahrzeuge. Am Corneliusplatz war dafür extra ein Bereich abgesperrt, um hier die Kontrollen genau durchzuführen.
Die Polizei kontrolierte die Fahrzeugpapiere und die Fahrzeuge auf’s genaue. Ob Felgen, Karosserieteile und Auspuffrohre eingetragen waren und den Vorschriften entsprachen. Der Bereich war für Fußgänger abgesperrt. Zahlreiche Besucher der Stadt schauten sich das Spektakel an.
Update der Polizei vom 22. Juni 2020
Zum wiederholten Male kontrollierten Einsatzkräfte des Verkehrsdienstes des Polizeipräsidiums Düsseldorf im Stadtgebiet, insbesondere auf dem Corneliusplatz, technisch veränderte Fahrzeuge und ihre Fahrer.
Während des Kontrollzeitraums wurden durch die Beamtinnen und Beamte 85 Personen mit ihren Fahrzeugen kontrolliert. In vier Fällen stellten die Einsatzkräfte so gravierende technische Veränderungen an den Fahrzeugen fest, dass eine genauere Begutachtung durch einen Sachverständigen notwendig wurde. Infolgedessen mussten die betreffenden Autos vor Ort sichergestellt werden. Insgesamt schrieben die Beamtinnen und Beamte 17 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis. In zwölf Fällen sprachen sie auf Grund von minderschweren Fällen ein Verwarnungsgeld aus. Bei einem Fahrzeugführer bestand der Verdacht des Fahrens unter Drogeneinfluss. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Dieser darf jetzt ebenfalls mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen. Im Rahmen der Kontrollen wurde ein 46-Jähriger aus Düsseldorf mit einer Mercedes-Benz B‑Klasse angehalten. Beginnend damit, dass der Mann seit 2006 keine gültige Fahrerlaubnis mehr besaß, fiel den geschulten Augen der Einsatzkräfte die “kreativ” veränderten Düsseldorfer Kennzeichen auf. So hatten die Plaketten auf den Kennzeichen eine andere Farbgestaltung als die der aktuellen HU-Plaketten. Zudem prangte auf diesen Plaketten das Behördensiegel der Stadt Bochum. Ergebnis: Fahrzeug und Kennzeichen wurden sichergestellt. Auf den 46-Jährigen kommt ein Strafermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und fehlender Pflichtversicherung zu.