Von den insgesamt 67 Einsätzen des Ordnungsamtes am Donnerstag, 25. Juni, standen 36 im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Corona-Schutzverordnung. Von den insgesamt 5.337 qualifizierten Einsätzen des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) seit dem 18. März hatten 3.202 Bezug zur Umsetzung der Corona-Schutzverordnung.
So wurde am Donnerstag, 25. Juni, vor einem Kiosk in Oberbilk eine zu enge Aufstellung der Tische festgestellt. Darüber hinaus war es den Gästen möglich, eigenständig die Kaffeemaschine zu benutzen und sich an gemeinschaftlichen Zuckerstreuern, Milchdosen und zur Verfügung gestellten Plastikrührlöffeln zu bedienen. Die Befragung ergab, dass der Verantwortlichen nicht bewusst gewesen war, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen existieren muss. Zudem stellte sich heraus, dass nur für einzelne Tage Anwesenheitslisten geführt worden waren, auf denen jedoch nicht die Anfangs- und Endzeit des Aufenthaltes der Gäste vermerkt wurde. Die Verantwortliche wurde entsprechend belehrt und beauftragt, die Tische zu versetzen sowie die Personalien der anwesenden Gäste aufzunehmen.
In Oberbilk wurden bei insgesamt neun Restaurants und Einzelhandelsgeschäften Verstöße gegen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung festgestellt. Zwei unter den Auflagen der Corona-Schutzverordnung genehmigte Abiturfeiern wurden je zweimal mit großem zeitlichen Abstand durch den OSD kontrolliert. Stichprobenartige Vergleiche mit der geführten Anwesenheitsliste ergaben keine Beanstandungen. Auch darüber hinaus verliefen die betreffenden Kontrollen beanstandungsfrei. Im Rahmen der durchgängigen Präsenz des OSD in der Altstadt wurden keine negativen Feststellungen getroffen.