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Von den ins­ge­samt 67 Ein­sät­zen des Ord­nungs­am­tes am Don­ners­tag, 25. Juni, stan­den 36 im Zusam­men­hang mit der Über­wa­chung oder Durch­set­zung der Corona-Schutz­ver­ord­nung. Von den ins­ge­samt 5.337 qua­li­fi­zier­ten Ein­sät­zen des Ord­nungs- und Ser­vice­diens­tes (OSD) seit dem 18. März hat­ten 3.202 Bezug zur Umset­zung der Corona-Schutzverordnung.

So wurde am Don­ners­tag, 25. Juni, vor einem Kiosk in Ober­bilk eine zu enge Auf­stel­lung der Tische fest­ge­stellt. Dar­über hin­aus war es den Gäs­ten mög­lich, eigen­stän­dig die Kaf­fee­ma­schine zu benut­zen und sich an gemein­schaft­li­chen Zucker­streu­ern, Milch­do­sen und zur Ver­fü­gung gestell­ten Plas­tikrühr­löf­feln zu bedie­nen. Die Befra­gung ergab, dass der Ver­ant­wort­li­chen nicht bewusst gewe­sen war, dass ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern zwi­schen den Gäs­ten exis­tie­ren muss. Zudem stellte sich her­aus, dass nur für ein­zelne Tage Anwe­sen­heits­lis­ten geführt wor­den waren, auf denen jedoch nicht die Anfangs- und End­zeit des Auf­ent­hal­tes der Gäste ver­merkt wurde. Die Ver­ant­wort­li­che wurde ent­spre­chend belehrt und beauf­tragt, die Tische zu ver­set­zen sowie die Per­so­na­lien der anwe­sen­den Gäste aufzunehmen.

In Ober­bilk wur­den bei ins­ge­samt neun Restau­rants und Ein­zel­han­dels­ge­schäf­ten Ver­stöße gegen die Ver­pflich­tung zum Tra­gen einer Mund-Nase-Bede­ckung fest­ge­stellt. Zwei unter den Auf­la­gen der Corona-Schutz­ver­ord­nung geneh­migte Abitur­fei­ern wur­den je zwei­mal mit gro­ßem zeit­li­chen Abstand durch den OSD kon­trol­liert. Stich­pro­ben­ar­tige Ver­glei­che mit der geführ­ten Anwe­sen­heits­liste erga­ben keine Bean­stan­dun­gen. Auch dar­über hin­aus ver­lie­fen die betref­fen­den Kon­trol­len bean­stan­dungs­frei. Im Rah­men der durch­gän­gi­gen Prä­senz des OSD in der Alt­stadt wur­den keine nega­ti­ven Fest­stel­lun­gen getroffen.