Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Gei­sel (M.) hat gemein­sam mit Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum (l.) und dem Lei­ter des Gesund­heits­am­tes, Dr. Klaus Göbels, einen Drei-Stu­fen-Plan für die Alt­stadt vorgestellt,©Landeshauptstadt Düsseldorf/Ingo Lammert

 

Die Gefahr einer Infek­tion mit dem Coro­na­vi­rus COVID-19 ist noch nicht gebannt. Gerade an Orten wie der Düs­sel­dor­fer Alt­stadt, wo viele Men­schen aus­ge­las­sen auf engem Raum fei­ern, bleibt die Beach­tung der Hygie­ne­re­geln daher beson­ders wich­tig. Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Gei­sel hat am Frei­tag, 10. Juli, gemein­sam mit Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum und dem Lei­ter des Gesund­heits­am­tes, Dr. Klaus Göbels, einen Drei-Stu­fen-Plan für die Alt­stadt vor­ge­stellt, der die lau­fen­den Bemü­hun­gen durch zusätz­li­che Maß­nah­men unter­stüt­zen soll.

Die Infek­ti­ons­rate an COVID-19 bemisst sich gemäß dem Robert-Koch-Insti­tut an der 7‑Tage-Inzi­denz, die die Zahl der Neu­erkran­kun­gen in den letz­ten 7 Tagen pro 100.000 Ein­woh­nende angibt. Ab einer Inzi­denz von 50 ist von der Lan­des­re­gie­rung NRW die Anord­nung grö­ße­rer Ein­schrän­kun­gen bis hin zu einem loka­len Lock­down (Schlie­ßun­gen) zu erwarten.

“Düs­sel­dorf ist der­zeit von einem kri­ti­schen Wert noch weit ent­fernt,” sagt Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Gei­sel, “und wir dür­fen in unse­rer Auf­merk­sam­keit jetzt nicht nach­las­sen, damit dies auch so bleibt. Die Alt­stadt ist ein belieb­tes Ver­gnü­gungs­vier­tel, das von vie­len Men­schen aus Düs­sel­dorf und dem Umland gerne besucht wird. Des­halb müs­sen wir uns gerade hier an Hygie­ne­re­geln wie das Abstands­ge­bot hal­ten und Ansamm­lun­gen ver­mei­den. Denn nie­mand möchte, dass es durch ein loka­les Infek­ti­ons­ge­sche­hen zu grö­ße­ren Ein­schrän­kun­gen bei den gas­tro­no­mi­schen Betrie­ben kom­men muss.”

Ein Drei-Stu­fen-Plan sieht bei 7‑Tage-Inzi­den­zen von 30, 40 und 50 ver­schie­dene Maß­nah­men vor, deren kon­krete Umset­zung jeweils unter Berück­sich­ti­gung der aktu­el­len Lage in ein­zel­nen Stra­ßen erfolgt. Der Gel­tungs­be­reich bezieht sich auf den Kern­be­reich der Alt­stadt und wird umfasst durch Fritz-Roe­ber-Straße, Hein­rich-Heine-Allee, Kaser­nen­straße, Ben­ra­ther Straße, Oran­ge­rie­straße, Bäcker­straße und das Rhein­ufer (Rheinwerft/Kasematten).

“Eine Koor­di­nie­rungs­gruppe aus Ord­nungs­amt, wei­te­ren Ämtern der Stadt­ver­wal­tung sowie der Poli­zei und der Rhein­bahn hat neben kurz­fris­ti­gen Maß­nah­men ein Hygiene- und Infek­ti­ons­schutz­kon­zept für die Alt­stadt ent­wi­ckelt”, führt Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum aus. “Darin sind Maß­nah­men fest­ge­legt, die ab bestimm­ten Inzi­denz­wer­ten grei­fen. Ziel ist es, im Bereich der Alt­stadt Infek­ti­ons­ri­si­ken durch unzu­läs­sige Per­so­nen­dich­ten zu ver­mei­den. Der OSD kon­trol­liert die Alt­stadt bereits inten­siv und for­dert durch per­sön­li­che Auf­for­de­rung die Men­schen dazu auf, das Abstands­ge­bot zu wah­ren. Hier arbei­tet der OSD Hand in Hand mit der Poli­zei Düs­sel­dorf, um ins­be­son­dere Räu­mun­gen zu vermeiden.”

Fol­gende Maß­nah­men sieht der Drei-Stu­fen-Plan vor:

  • Ab Inzi­denz­wert 30 (mehr als 30 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­nende in 7 Tagen):
  • Musik­ver­bot in Gast­stät­ten ab 24 Uhr
  • Ver­weil­ver­bot in betrof­fe­nen Berei­chen der Alt­stadt ab 22 Uhr
  • Außer­haus­ver­kaufs­ver­bot von Alko­hol ab 22 Uhr
  • all­ge­mein: Sen­si­bi­li­sie­rung der Bevöl­ke­rung für eine strik­tere Ein­hal­tung von Hygie­ne­re­geln durch sicht­bare Kom­mu­ni­ka­tion im öffent­li­chen Raum, zum Bei­spiel über Info­screen, 18/1‑Plakate, City-Light-Pos­ter und Radiospot.
  • Zusätz­lich ab Inzi­denz­wert 40 (mehr als 40 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­nende in 7 Tagen):
  • Fest­set­zung einer Sperr­zeit bis 1 Uhr
  • Zusätz­lich ab Inzi­denz­wert 50 (mehr als 50 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­nende in 7 Tagen):
  • Aus­schließ­li­che Zuläs­sig­keit der Öff­nung von Spei­se­gas­tro­no­mie (wenn die Spei­sen über­wie­gend selbst her­ge­stellt werden)

Dr. Klaus Göbels, Lei­ter des Gesund­heits­am­tes, ergänzt: “Der Inzi­denz­wert als Bemes­sungs­größe für ein­zu­lei­tende Maß­nah­men gilt natür­lich nur, soweit das Über­schrei­ten einer Höhe nicht auf einen lokal begrenz­ten Aus­bruch zurück­zu­füh­ren ist. Das Gesund­heits­amt befin­det hierzu in einem stän­di­gen Aus­tausch mit der Koor­di­nie­rungs­gruppe Altstadt.”

Bereits bei einem Inzi­denz­wert weit unter 30 hat die Lan­des­haupt­stadt ein Maß­nah­men­pa­ket für die Alt­stadt auf den Weg gebracht:

  • Ein­zel­maß­nah­men, um Per­so­nen in der Alt­stadt auf grö­ßere Flä­chen zu ver­tei­len (zum Bei­spiel mehr Plätze für Sitz­gas­tro­no­mie im Freien geschaffen)
  • Kenn­zeich­nung von Abstands- und Auf­ent­halts­flä­chen, zum Bei­spiel auf dem Burg­platz und an der Freitreppe
  • Ein­satz von Pro­mo­ti­onteams, die Pas­san­ten durch freund­li­che Appelle für die Risi­ken von Ansamm­lun­gen sen­si­bi­li­sie­ren sollen
  • Abstands- und Gemein­schafts­kam­pa­gne “Unsere Alt­stadt — mit Abstand mein Lieb­lings­ort” mit dem Ziel, den Gemein­schafts­sinn zwi­schen Gas­tro­no­men und Gäs­ten stär­ken, um gemein­sam durch Ein­hal­ten der Hygie­ne­re­geln Beschrän­kun­gen für die Alt­stadt zu ver­mei­den, zum Bei­spiel durch
  • Anbrin­gen von Ban­nern an Zugangs­be­rei­chen und mar­kan­ten Punk­ten der Alt­stadt (bereits umgesetzt)
  • Pro­duk­tion von Wer­be­mit­teln, zum Bei­spiel Bier­de­ckel, Auf­kle­ber, Give-aways für Pro­mo­ti­onteams (in Vorbereitung)
  • Pro­duk­tion eines You­tube-Videos und Schal­tung von Social Ads mit Prot­ago­nis­ten der Alt­stadt­be­su­chen­den (in Vorbereitung)

Hin­ter­grund: Ord­nungs- und Ser­vice­dienst im Ein­satz gegen Corona-Ausbreitung
Auf­gabe des Ord­nungs-und Ser­vice­diens­tes (OSD) ist die Kon­trolle der Ein­hal­tung gesetz­li­cher Vor­schrif­ten sowohl im öffent­li­chen Raum durch Pri­vat­per­so­nen als auch von Gewer­be­trei­ben­den und Gas­tro­no­men. Diese gesetz­li­chen Vor­schrif­ten sind zum Bei­spiel die Düs­sel­dor­fer Stra­ßen­ord­nung, die etwa die Funk­tion einer “Haus­ord­nung” für den öffent­li­chen Raum hat, die Son­der­nut­zungs­sat­zung oder auch das Jugend­schutz­ge­setz oder das Lan­des­hun­de­ge­setz, um nur die wich­tigs­ten zu nennen.

In “Corona-Zei­ten” liegt der Schwer­punkt der Tätig­keit in der Unter­stüt­zung der Bemü­hun­gen, eine Aus­brei­tung der Pan­de­mie und eine Ent­ste­hung von Infek­ti­ons­her­den zu ver­hin­dern. Dabei steht die Ver­hin­de­rung kri­ti­scher Per­so­nen­ver­dich­tun­gen im öffent­li­chen Raum, aber auch die Ein­hal­tung von Hygiene- und Schutz­stan­dards in Gas­tro­no­mie, Han­del und Gewer­be­be­trie­ben mit regel­mä­ßi­gem Kun­den­kon­takt im Vordergrund.

Neben der Alt­stadt, deren Kon­trol­len bis tief in die Nacht sehr per­so­nal­in­ten­siv sind, dür­fen auch die ande­ren Stadt­teile nicht aus den Augen ver­lo­ren wer­den. Die Corona-Zei­ten ver­lan­gen den Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern des OSD daher sehr viel ab. Der OSD ist mit rund 120 Plan­stel­len aus­ge­stat­tet, von denen circa 20 Stel­len momen­tan unbe­setzt sind. Der OSD sucht daher drin­gend per­so­nelle Ver­stär­kung. Inter­es­sierte, die bereits eine abge­schlos­sene Ver­wal­tungs- oder ver­wal­tungs­nahe Aus­bil­dung haben oder sich für eine Aus­bil­dung für eine Tätig­keit im OSD inter­es­sie­ren, kön­nen sich für einen Erst­kon­takt an personalwirtschaft@duesseldorf.de wenden.

Für Fra­gen zum Thema “Coro­na­vi­rus” hat die Lan­des­haupt­stadt ein Infor­ma­ti­ons­por­tal ein­ge­rich­tet unter der Adresse: www.duesseldorf.de/corona