Pop-up-Freizeitpark DüsselLand Foto: LOKALBÜRO

Pop-up-Frei­zeit­park Düs­sel­Land Foto: LOKALBÜRO

Es gibt Ach­ter­bah­nen, Zucker­watte und ab Mitt­woch auch Bier: Das Land NRW hat das gene­relle Alko­hol­ver­bot für tem­po­räre Frei­zeit­parks auf­ge­ho­ben, die zur­zeit in vie­len Städ­ten als Kir­mes-Ersatz auf­ge­baut werden.

In den Hygiene-Stan­dards, die ab Mitt­woch (15. Juli) gel­ten, wurde das ent­spre­chende Ver­bot gestri­chen. Nun könn­ten die Kom­mu­nen allein ent­schei­den, teilte das NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­rium auf Nach­frage mit.

In den ursprüng­li­chen Corona-Regeln für soge­nannte „Pop-Up-Frei­zeit­parks“ hieß es noch „Der Aus­schank von alko­ho­li­schen Geträn­ken ist unzu­läs­sig.“ Unter ande­rem in Düs­sel­dorf — wo an der Messe einer der ers­ten Inte­rims-Jahr­märkte ent­stand — hatte es bei den Schau­stel­lern Unmut über das Ver­bot gege­ben. In besag­tem „Düs­sel­land“ soll es ab Mitt­woch bereits Bier geben, hieß es bei den Ver­an­stal­tern. Das Düs­sel­dor­fer Ord­nungs­amt hatte bereits grü­nes Licht gege­ben, dann kam aller­dings das vor­über­ge­hende Ver­bot des Lan­des dazwischen.

„Im Zuge der regel­mä­ßi­gen Revi­sion der Corona-Rege­lun­gen hat sich gezeigt, dass wir kei­nen Anlass haben, am ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang der Kom­mu­nen mit die­sem Thema zu zwei­feln“, so ein Spre­cher des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums. Daher habe man die Alko­hol-Frage wie­der der Zustän­dig­keit der Behör­den vor Ort übergeben.

Tem­po­räre Frei­zeit­parks müs­sen abge­zäunt sein, unter ande­rem Abstände und Hygiene sicher stel­len. Auf vie­len Fahr­ge­schäf­ten gilt Mas­ken­pflicht. Neben dem „Düs­sel­land“ haben bis­her das „Fun­do­mio“ in Dort­mund und das „Ibbi­land“ in Ibben­bü­ren geöffnet.

(dpa)