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Betrei­ber von Restau­rants, einem Kul­tur­ver­ein, einer Bar und einem Fri­sör­sa­lon müs­sen mit Buß­gel­dern rechnen

Wegen gra­vie­ren­der Ver­stöße gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des haben die Mit­ar­bei­ter des städ­ti­schen Ord­nungs- und Ser­vice­diens­tes (OSD) am Diens­tag, 21. Juli, gegen acht Ver­ant­wort­li­che von Betrie­ben Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Bean­stan­det wur­den die Zustände unter ande­rem in Restau­rants, einem Kul­tur­ver­ein, einer Bar und einem Frisörsalon.

Die Kon­trolle eines Fri­seur­sa­lons in Ober­bilk durch die OSD-Mit­ar­bei­ter zeigte zum Bei­spiel neben meh­re­ren Ver­stö­ßen gegen die gel­tende Coro­naschutz­ver­ord­nung wie feh­lende Des­in­fek­ti­ons­mit­tel, Benut­zung von Mehr­weg­kit­teln ohne Rei­ni­gung und Tren­nung, gänz­lich feh­lende Kon­takt­lis­ten, Nicht­ein­hal­ten der vor­ge­ge­be­nen Abstände, Ver­zicht auf Haar­wä­sche vor Schnei­de­tä­tig­keit und feh­len­des Tra­gen der Mund-Nasen-Bede­ckung einen sehr unge­pfleg­ten Zustand des Salons auf. Der Boden sowie Fri­sier­ti­sche waren stark ver­schmutzt. Die Ver­ant­wort­li­che wurde ange­wie­sen, den Salon bis zum Behe­ben der vor­ge­fun­de­nen Män­gel zu schlie­ßen. Im Rah­men einer Nach­kon­trolle konnte der Salon wie­der geöff­net werden.

Im Rah­men der Kon­trolle eines Restau­rants in Bilk wur­den eben­falls umfang­rei­che Ver­stöße gegen die Hygiene- und Infek­ti­ons­schutz­be­stim­mun­gen gemäß Coro­naschutz­ver­ord­nung fest­ge­stellt (feh­len­des Des­in­fek­ti­ons­mit­tel am Ein­gang sowie in den WC-Räu­men, feh­lende Daten­schutz­er­klä­rung sowie feh­lende Kon­takt­da­ten­lis­ten, Nicht­ein­hal­tung der Min­dest­ab­stände, feh­lende Raum­skizze, Spei­se­kar­ten sowie Salz- und Pfef­fer­steuer auf den Tischen, Feh­len von ten­si­de­hal­ti­gem Hand­spül­mit­tel, feh­len­der Mund- und Nasen­schutz bei dem Ver­ant­wort­li­chen sowie feh­ler­haf­tes Tra­gen der Maske unter­halb der Nase bei den Mit­ar­bei­ten­den). Zudem konnte der Ver­ant­wort­li­che auf Nach­frage keine Gewer­be­an­mel­dung vor­le­gen. Der Betrieb wurde auf­grund all die­ser Män­gel bis zu deren Behe­bung geschlos­sen. Eine spä­tere Nach­kon­trolle ergab, dass alle Bean­stan­dun­gen gemäß Coro­naschutz­ver­ord­nung beho­ben wor­den waren. Der Betrieb konnte — bezüg­lich der feh­len­den Gewer­be­an­mel­dung nach Rück­spra­che mit dem Innen­dienst — wie­der geöff­net werden.

Die Kon­trolle eines Restau­rants in der Alt­stadt, dass bereits am 12. Juli auf die Ein­hal­tung der Vor­ga­ben der Coro­naschutz­ver­ord­nung kon­trol­liert wor­den war und des­sen Ver­ant­wort­li­che bereits damals nach Beleh­rung auf das drin­gende Erfor­der­nis zur Ein­hal­tung der ein­schlä­gi­gen Bestim­mun­gen hin­ge­wie­sen wor­den war, ergab bei der gest­ri­gen Kon­trolle aber­mals Ver­stöße gegen die gel­tende Coro­naschutz­ver­ord­nung. Im Rah­men der aktu­el­len Kon­trolle stand Ein­weg­be­steck zur Selbst­be­die­nung bereit, Getränke stan­den in Kühl­schrän­ken eben­falls zur Selbst­be­die­nung bereit, ein Gast trug wäh­rend des Bezahl­vor­gangs am Tre­sen keine Mund-Nase-Bede­ckung, die Geschäfts­füh­re­rin trug wäh­rend des­sel­ben Bezahl­vor­gangs eben­falls keine Mund-Nasen-Bede­ckung, Kun­den­kon­takt­lis­ten wur­den wei­ter­hin nicht voll­stän­dig geführt und teil­weise erst beim Ser­vie­ren der Spei­sen aus­ge­hän­digt und im Inne­ren stan­den Spei­se­kar­ten auf den Tischen bereit. Die Ver­ant­wort­li­che wurde erneut über die fest­ge­stell­ten Ver­stöße belehrt und auf­ge­for­dert, diese umge­hend zu beheben.

Im Rah­men der Kon­trolle eines Kul­tur­ver­eins in Rath wur­den umfang­rei­che Ver­stöße gegen die gel­tende Coro­naschutz­ver­ord­nung fest­ge­stellt. Am Ein­gang war nicht aus­rei­chend Des­in­fek­ti­ons­mit­tel auf­ge­stellt, Gäste und Bedie­nung tru­gen kei­nen Mund-Nasen-Schutz, es waren keine Raum­skizze sowie ledig­lich feh­ler­hafte Kon­takt­da­ten­lis­ten vor­han­den. In den Toi­let­ten­räu­men war kein Des­in­fek­ti­ons­mit­tel vor­han­den, fer­ner fehlte es an Flä­chen­rei­ni­gungs­mit­tel, und die Tische waren mit Tisch­de­cken bedeckt. All­ge­meine Hin­weise mit Bezug auf Abstands- und Hygie­ne­re­geln waren in dem Kul­tur­ver­ein eben­falls nicht vor­han­den. Dar­über hin­aus wur­den im Lokal meh­rere Fla­schen und Dosen ohne Pfand­sie­gel zum Ver­kauf ange­bo­ten. Der Ver­kauf die­ser Waren wurde unter­sagt. Auf­grund der erheb­li­chen Män­gel wurde das Lokal im Bei­sein der Ein­satz­kräfte geschlos­sen. Eine Wie­der­eröff­nung wurde erst nach Behe­bung der Män­gel vorgegeben.

Auch die Kon­trolle einer Bar in Rath durch die Außen­dienst­kräfte wies ver­gleich­bare Ver­stöße gegen die gel­tende Coro­naschutz­ver­ord­nung auf. Auch dort wurde der Ver­ant­wort­li­che ent­spre­chend belehrt und auf­ge­for­dert, für die Behe­bung der Män­gel Sorge zu tragen.

Im Rah­men der Kon­trolle eines Gas­tro­no­mie­be­trie­bes in der Alt­stadt stell­ten die Ein­satz­kräfte fest, dass die Ter­rasse sowie die Flä­che am Ein­gang von meh­re­ren Gäs­ten als Tanz­flä­che genutzt wurde. Dabei tru­gen die Gäste kei­nen Mund-Nasen-Schutz. Zudem konnte fest­ge­stellt wer­den, dass die Sitz­pflicht auf der Außen­ter­rasse nicht ein­ge­hal­ten wurde. Gäste nutz­ten statt­des­sen zwei vor dem Lokal auf­ge­stellte Steh­ti­sche. Auch der Ver­ant­wort­li­che und ein Ange­stell­ter wur­den ohne Mund-Nasen-Schutz ange­trof­fen. Die wei­tere Kon­trolle ergab zudem, dass die Kon­takt­da­ten­liste unvoll­stän­dig geführt wor­den war. Der Ver­ant­wort­li­che wurde auf­ge­for­dert, die Män­gel unver­züg­lich zu behe­ben und zudem den Ter­ras­sen­be­trieb einzustellen.

Ein­satz­zah­len OSD
Ins­ge­samt ver­zeich­nete das Ord­nungs­amt am Diens­tag, 21. Juli, 77 Ein­sätze, wovon
27 im Zusam­men­hang mit der Über­wa­chung oder Durch­set­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung stan­den. 17 Kon­trol­len bezüg­lich der Ein­hal­tung der Vor­ga­ben der Coro­naschutz­ver­ord­nung konn­ten ohne bezie­hungs­weise mit Fest­stel­lung gerin­ger Män­gel been­det wer­den. Seit 18. März sum­miert sich die Zahl der Ein­sätze des OSD auf 7.080 qua­li­fi­zierte Gesamt­ein­sätze, wovon 4.214 Bezug zur Umset­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung hat­ten. Die Leit­stelle des OSD erhielt am Diens­tag, 21. Juli, 14 Anrufe zum Thema Coro­naschutz. Die Gesamt­zahl der seit dem 18. März zum Thema “Corona” in der Leit­stelle des OSD ein­ge­gan­ge­nen Anrufe erhöhte sich auf 8.551.

Für Fra­gen zum Thema “Coro­na­vi­rus” hat die Lan­des­haupt­stadt ein Infor­ma­ti­ons­por­tal ein­ge­rich­tet unter der Adresse: www.duesseldorf.de/corona