Betreiber von Restaurants, einem Kulturverein, einer Bar und einem Frisörsalon müssen mit Bußgeldern rechnen
Wegen gravierender Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung des Landes haben die Mitarbeiter des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) am Dienstag, 21. Juli, gegen acht Verantwortliche von Betrieben Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Beanstandet wurden die Zustände unter anderem in Restaurants, einem Kulturverein, einer Bar und einem Frisörsalon.
Die Kontrolle eines Friseursalons in Oberbilk durch die OSD-Mitarbeiter zeigte zum Beispiel neben mehreren Verstößen gegen die geltende Coronaschutzverordnung wie fehlende Desinfektionsmittel, Benutzung von Mehrwegkitteln ohne Reinigung und Trennung, gänzlich fehlende Kontaktlisten, Nichteinhalten der vorgegebenen Abstände, Verzicht auf Haarwäsche vor Schneidetätigkeit und fehlendes Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung einen sehr ungepflegten Zustand des Salons auf. Der Boden sowie Frisiertische waren stark verschmutzt. Die Verantwortliche wurde angewiesen, den Salon bis zum Beheben der vorgefundenen Mängel zu schließen. Im Rahmen einer Nachkontrolle konnte der Salon wieder geöffnet werden.
Im Rahmen der Kontrolle eines Restaurants in Bilk wurden ebenfalls umfangreiche Verstöße gegen die Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen gemäß Coronaschutzverordnung festgestellt (fehlendes Desinfektionsmittel am Eingang sowie in den WC-Räumen, fehlende Datenschutzerklärung sowie fehlende Kontaktdatenlisten, Nichteinhaltung der Mindestabstände, fehlende Raumskizze, Speisekarten sowie Salz- und Pfeffersteuer auf den Tischen, Fehlen von tensidehaltigem Handspülmittel, fehlender Mund- und Nasenschutz bei dem Verantwortlichen sowie fehlerhaftes Tragen der Maske unterhalb der Nase bei den Mitarbeitenden). Zudem konnte der Verantwortliche auf Nachfrage keine Gewerbeanmeldung vorlegen. Der Betrieb wurde aufgrund all dieser Mängel bis zu deren Behebung geschlossen. Eine spätere Nachkontrolle ergab, dass alle Beanstandungen gemäß Coronaschutzverordnung behoben worden waren. Der Betrieb konnte — bezüglich der fehlenden Gewerbeanmeldung nach Rücksprache mit dem Innendienst — wieder geöffnet werden.
Die Kontrolle eines Restaurants in der Altstadt, dass bereits am 12. Juli auf die Einhaltung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung kontrolliert worden war und dessen Verantwortliche bereits damals nach Belehrung auf das dringende Erfordernis zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen hingewiesen worden war, ergab bei der gestrigen Kontrolle abermals Verstöße gegen die geltende Coronaschutzverordnung. Im Rahmen der aktuellen Kontrolle stand Einwegbesteck zur Selbstbedienung bereit, Getränke standen in Kühlschränken ebenfalls zur Selbstbedienung bereit, ein Gast trug während des Bezahlvorgangs am Tresen keine Mund-Nase-Bedeckung, die Geschäftsführerin trug während desselben Bezahlvorgangs ebenfalls keine Mund-Nasen-Bedeckung, Kundenkontaktlisten wurden weiterhin nicht vollständig geführt und teilweise erst beim Servieren der Speisen ausgehändigt und im Inneren standen Speisekarten auf den Tischen bereit. Die Verantwortliche wurde erneut über die festgestellten Verstöße belehrt und aufgefordert, diese umgehend zu beheben.
Im Rahmen der Kontrolle eines Kulturvereins in Rath wurden umfangreiche Verstöße gegen die geltende Coronaschutzverordnung festgestellt. Am Eingang war nicht ausreichend Desinfektionsmittel aufgestellt, Gäste und Bedienung trugen keinen Mund-Nasen-Schutz, es waren keine Raumskizze sowie lediglich fehlerhafte Kontaktdatenlisten vorhanden. In den Toilettenräumen war kein Desinfektionsmittel vorhanden, ferner fehlte es an Flächenreinigungsmittel, und die Tische waren mit Tischdecken bedeckt. Allgemeine Hinweise mit Bezug auf Abstands- und Hygieneregeln waren in dem Kulturverein ebenfalls nicht vorhanden. Darüber hinaus wurden im Lokal mehrere Flaschen und Dosen ohne Pfandsiegel zum Verkauf angeboten. Der Verkauf dieser Waren wurde untersagt. Aufgrund der erheblichen Mängel wurde das Lokal im Beisein der Einsatzkräfte geschlossen. Eine Wiedereröffnung wurde erst nach Behebung der Mängel vorgegeben.
Auch die Kontrolle einer Bar in Rath durch die Außendienstkräfte wies vergleichbare Verstöße gegen die geltende Coronaschutzverordnung auf. Auch dort wurde der Verantwortliche entsprechend belehrt und aufgefordert, für die Behebung der Mängel Sorge zu tragen.
Im Rahmen der Kontrolle eines Gastronomiebetriebes in der Altstadt stellten die Einsatzkräfte fest, dass die Terrasse sowie die Fläche am Eingang von mehreren Gästen als Tanzfläche genutzt wurde. Dabei trugen die Gäste keinen Mund-Nasen-Schutz. Zudem konnte festgestellt werden, dass die Sitzpflicht auf der Außenterrasse nicht eingehalten wurde. Gäste nutzten stattdessen zwei vor dem Lokal aufgestellte Stehtische. Auch der Verantwortliche und ein Angestellter wurden ohne Mund-Nasen-Schutz angetroffen. Die weitere Kontrolle ergab zudem, dass die Kontaktdatenliste unvollständig geführt worden war. Der Verantwortliche wurde aufgefordert, die Mängel unverzüglich zu beheben und zudem den Terrassenbetrieb einzustellen.
Einsatzzahlen OSD
Insgesamt verzeichnete das Ordnungsamt am Dienstag, 21. Juli, 77 Einsätze, wovon
27 im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung standen. 17 Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung konnten ohne beziehungsweise mit Feststellung geringer Mängel beendet werden. Seit 18. März summiert sich die Zahl der Einsätze des OSD auf 7.080 qualifizierte Gesamteinsätze, wovon 4.214 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten. Die Leitstelle des OSD erhielt am Dienstag, 21. Juli, 14 Anrufe zum Thema Coronaschutz. Die Gesamtzahl der seit dem 18. März zum Thema “Corona” in der Leitstelle des OSD eingegangenen Anrufe erhöhte sich auf 8.551.
Für Fragen zum Thema “Coronavirus” hat die Landeshauptstadt ein Informationsportal eingerichtet unter der Adresse: www.duesseldorf.de/corona