Ein Industrieprojekt, das es nicht geben darf
Ab dem kommenden Mittwoch, 19. August 2020 verhandelt das Oberverwaltungsgericht in Münster über die Klagen von zwei betroffenen Grundstückseigentümern, die sich gegen die Inbetriebnahme der 67 km langen Kohlenmonoxid-Leitung wehren. Seit über 13 Jahren legen sie gemeinsam mit den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner dar, warum es dieses Industrieprojekt niemals geben darf.
Die CO-Pipeline dient nicht dem Gemeinwohl.
Nach den Genehmigungen soll die Leitung gemeinwohldienlich sein, insbesondere durch Arbeitsplatzschaffung, Umweltschutz und Stärkung des Industriestandorts. Tatsächlich ist es aber ausschließlich Bayer bzw. der Rechtsnachfolger Covestro wirtschaftlich begünstigt und entscheidet allein, wie er wirtschaftliche Vorteile aus einer CO-Leitung Dritten zugänglich macht.
Die CO-Pipeline schadet dem Rechtsfrieden.
Weil niemand je in Erwägung gezogen hat, hochgiftiges CO über 67 km durch die freie Landschaft zu legen, überrumpelte Bayer im Jahr 2005 Behörden und Gesetzgeber gleichermaßen mit seinem Antrag. Das Enteignungsgesetz wurde ohne Debatte zu nächtlicher Stunde im einem fast menschenleeren Landtag beschlossen. Der Bau der Leitung begann ohne Bauüberwachung und ohne Kampfmitteluntersuchung. Bayer wich bei der Bauausführung eigenmächtig von den Genehmigungen ab und ließ die Änderungen nachträglich von der Bezirksregierung abnicken. In Gerichtsverfahren ließ Bayer vemeintlich unabhängige Sachverständige zu Wort kommen, denen das Gericht einen hohen Grad an Identifikation mit dem Vorhaben und unangemessenes Verhalten attestierte. All dies lässt das Vertrauen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in den Staat, seine Institutionen und in namhafte DAX-Konzerne schwinden.
Die Risiken der CO-Pipeline sind nicht beherrschbar.
Die CO-Leitung birgt unkalkulierbare Risiken, die auch technisch nicht beherrschbar sind. Die installierte Leckerkennung beinhaltet eine große Detektionslücke, die dazu führen kann, dass tödliche Mengen CO entweichen, ohne dass sofort ein Alarm ausgelöst wird. Selbst wenn ein Leck oder ein Sabotageakt festgestellt wird, gibt es keine Rettung. Die Feuerwehr kann die Unglücksstelle nur absperren. Die Leitung mit hochgiftigem Gas liegt auf 67 km Länge 1,40 m unter der Erde. Ein unaufmerksamer Baggerfahrer oder eine Schaufel und ein Akkuschrauber reichen aus, eine Katastrophe ungeahnten Ausmaßes herbei zu führen. Und das vor Schulen, Kindern, Freibädern und Wohngebieten.
Das Land NRW mit Landtag und Landesregierung haben dem Gemeinwohl geschadet, als sie dieses Vorhaben für gemeinwohldienlich erklärt haben. Es wird höchste Zeit, diesen Fehler zu beheben.