Mahn­wa­che in Hil­den Foto: Privat

 

 

Ein Indus­trie­pro­jekt, das es nicht geben darf

Ab dem kom­men­den Mitt­woch, 19. August 2020 ver­han­delt das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt in Müns­ter über die Kla­gen von zwei betrof­fe­nen Grund­stücks­ei­gen­tü­mern, die sich gegen die Inbe­trieb­nahme der 67 km lan­gen Koh­len­mon­oxid-Lei­tung weh­ren. Seit über 13 Jah­ren legen sie gemein­sam mit den betrof­fe­nen Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner dar, warum es die­ses Indus­trie­pro­jekt nie­mals geben darf.

Die CO-Pipe­line dient nicht dem Gemeinwohl. 

Nach den Geneh­mi­gun­gen soll die Lei­tung gemein­wohl­dienlich sein, ins­be­son­dere durch Arbeits­platz­schaf­fung, Umwelt­schutz und Stär­kung des Indus­trie­stand­orts. Tat­säch­lich ist es aber aus­schließ­lich Bayer bzw. der Rechts­nach­fol­ger Cove­s­tro wirt­schaft­lich begüns­tigt und ent­schei­det allein, wie er wirt­schaft­li­che Vor­teile aus einer CO-Lei­tung Drit­ten zugäng­lich macht.

Die CO-Pipe­line scha­det dem Rechts­frie­den.

Weil nie­mand je in Erwä­gung gezo­gen hat, hoch­gif­ti­ges CO über 67 km durch die freie Land­schaft zu legen, über­rum­pelte Bayer im Jahr 2005 Behör­den und Gesetz­ge­ber glei­cher­ma­ßen mit sei­nem Antrag. Das Ent­eig­nungs­ge­setz wurde ohne Debatte zu nächt­li­cher Stunde im einem fast men­schen­lee­ren Land­tag beschlos­sen. Der Bau der Lei­tung begann ohne Bau­über­wa­chung und ohne Kampf­mit­tel­un­ter­su­chung. Bayer wich bei der Bau­aus­füh­rung eigen­mäch­tig von den Geneh­mi­gun­gen ab und ließ die Ände­run­gen nach­träg­lich von der Bezirks­re­gie­rung abni­cken. In Gerichts­ver­fah­ren ließ Bayer vemeint­lich unab­hän­gige Sach­ver­stän­dige zu Wort kom­men, denen das Gericht einen hohen Grad an Iden­ti­fi­ka­tion mit dem Vor­ha­ben und unan­ge­mes­se­nes Ver­hal­ten attes­tierte. All dies lässt das Ver­trauen der betrof­fe­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in den Staat, seine Insti­tu­tio­nen und in nam­hafte DAX-Kon­zerne schwinden.

Die Risi­ken der CO-Pipe­line sind nicht beherrsch­bar.

Die CO-Lei­tung birgt unkal­ku­lier­bare Risi­ken, die auch tech­nisch nicht beherrsch­bar sind. Die instal­lierte Leck­erken­nung beinhal­tet eine große Detek­ti­ons­lü­cke, die dazu füh­ren kann, dass töd­li­che Men­gen CO ent­wei­chen, ohne dass sofort ein Alarm aus­ge­löst wird. Selbst wenn ein Leck oder ein Sabo­ta­ge­akt fest­ge­stellt wird, gibt es keine Ret­tung. Die Feu­er­wehr kann die Unglücks­stelle nur absper­ren. Die Lei­tung mit hoch­gif­ti­gem Gas liegt auf 67 km Länge 1,40 m unter der Erde. Ein unauf­merk­sa­mer Bag­ger­fah­rer oder eine Schau­fel und ein Akku­schrau­ber rei­chen aus, eine Kata­stro­phe unge­ahn­ten Aus­ma­ßes her­bei zu füh­ren. Und das vor Schu­len, Kin­dern, Frei­bä­dern und Wohngebieten.

Das Land NRW mit Land­tag und Lan­des­re­gie­rung haben dem Gemein­wohl gescha­det, als sie die­ses Vor­ha­ben für gemein­wohl­dienlich erklärt haben. Es wird höchste Zeit, die­sen Feh­ler zu beheben.