Nega­tiv­bei­spiele waren ein Bar-/Re­stau­rant­be­trieb in Fried­rich­stadt und eine Dis­ko­thek in der Alt­stadt, wo es diverse Ver­stöße gegen die Coro­naschutz­be­stim­mun­gen gab

Die Mit­ar­bei­ter des Ord­nungs- und Ser­vice­diens­tes der Lan­des­haupt­stadt (OSD) muss­ten am Wochen­ende von Frei­tag, 4., bis Sonn­tag, 6. Sep­tem­ber, 153 Ver­stö­ßen gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung nach­ge­hen. Dabei tra­ten in der Gas­tro­no­mie zum Teil gra­vie­rende Ver­stöße gegen die Infek­ti­ons­schutz­be­stim­mun­gen zu Tage.

Ein­sätze am Frei­tag, 4. September
Auf dem Burg­platz wur­den Frei­tag­abend rund 80 Men­schen ange­trof­fen. Am Ein­gang zum Schloss­turm muss­ten Musik­dar­bie­tun­gen und Tanz von Jugend­grup­pen unter­bun­den wer­den. Gegen Mit­ter­nacht waren an der Frei­treppe rund 100 Leute vor Ort. Es wurde auch Musik abge­spielt. Die Ein­satz­kräfte des OSD for­der­ten die Anwe­sen­den auf, ihre Musik­bo­xen abzu­schal­ten. Blo­ckierte Abstands­schnei­sen wur­den frei gemacht und ver­schie­dene ver­bal auf­fäl­lige Grup­pen ent­zerrt sowie teil­weise auf­ge­for­dert, den Ort zu verlassen.

Rund um eine Gast­stätte in der Alt­stadt kam es zu Men­schen­an­samm­lun­gen, Abstands­re­geln gemäß der Coro­naschutz­ver­ord­nung wur­den dort nicht ein­ge­hal­ten. Obwohl die Ein­satz­kräfte des OSD die Men­schen direkt dar­auf hin­wie­sen, führte dies nicht zu einer Ent­zer­rung der Situa­tion. Daher for­der­ten die OSD-Mit­ar­bei­ter die Ver­ant­wort­li­chen der Gast­stätte und einer gegen­über­lie­gen­den Cock­tail­bar auf, ste­hende Gäste auf­zu­for­dern, Sitz­plätze ein­zu­neh­men und die Ein­lass­schlange auf der Straße zu ver­hin­dern. Da sich der Ver­ant­wort­li­che der Gast­stätte nicht ver­ant­wort­lich fühlte, for­der­ten die Außen­dienst­kräfte ihn auf, die Außen­ter­rasse früh­zei­tig abzu­bauen, damit sich die War­te­schlange an der Haus­wand ent­lang bil­den und eine wei­tere Blo­ckade des Durch­gangs auf der Straße — und so eine kri­ti­sche Men­schen­an­samm­lung — ver­mie­den wer­den konnte. In der Cock­tail­bar gegen­über for­der­ten die OSD-Kräfte die Mit­ar­bei­ter auf, die Mas­ken beim direk­ten Kun­den­kon­takt kor­rekt anzu­zie­hen. Fer­ner wurde im Lokal beob­ach­tet, wie diverse Gäste am Tisch tanz­ten. Das Tan­zen wurde durch die Ein­satz­kräfte unter­bun­den und die Ver­ant­wort­li­chen wur­den ein­dring­lich gemäß der Coro­naschutz­ver­ord­nung belehrt — auch über die Fol­gen bei einer erneu­ten Fest­stel­lung von Verstößen.

In einer Piz­ze­ria in der Alt­stadt wur­den die Kon­takt­lis­ten nicht ord­nungs­ge­mäß und ohne den erfor­der­li­chen Hin­weis auf den Daten­schutz geführt. Des­in­fek­ti­ons­mit­tel fehlte. Ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wurde eingeleitet.

In einer Gast­stätte in der Alt­stadt wurde nach Beginn der Sperr­zeit noch Ter­ras­sen­be­trieb fest­ge­stellt. Die Mit­ar­bei­ter des OSD lei­te­ten dar­auf­hin ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wegen Ver­sto­ßes gegen die Sperr­zeit gegen den Ver­ant­wort­li­chen des Betrie­bes ein. Dar­über hin­aus wurde er auf das kor­rekte Tra­gen des Mund-Nasen-Schut­zes hingewiesen.

Ein­sätze am Sams­tag, 5. September
Auf einem ehe­ma­li­gen Kin­der­spiel­platz in Ger­res­heim wur­den Ein­satz­kräfte des OSD auf einen Mann auf­merk­sam, der zusam­men­ge­kau­ert auf einer Park­bank saß. Als der Mann von den OSD­lern ange­spro­chen wurde, sahen sie meh­rere Ein­schnitte an sei­nem Ober- und Unter­arm. Zudem lag neben dem Mann ein Kera­mik­mes­ser. Auf Nach­frage äußerte der Ver­letzte, dass er ver­sucht habe, sich das Leben zu neh­men, nach­dem ihn die Nach­richt erreicht habe, dass sein Vater ver­stor­ben sei. Im Bei­sein der Ein­satz­kräfte sagte der Mann mehr­fach, sich das Leben neh­men zu wol­len und schluckte zudem zwei Glas­scher­ben her­un­ter, ohne dass die OSD-Mit­ar­bei­ter dies ver­hin­dern konn­ten. Die Ein­satz­kräfte rie­fen die Poli­zei hinzu und über­ga­ben den Mann in deren Obhut.

Im Land­schafts­schutz­ge­biet im Hafen ent­deck­ten Ein­satz­kräfte des OSD, die wegen einer Beschwerde über eine bevor­ste­hende Party im Land­schafts­schutz­ge­biet geru­fen wor­den waren, diverse Auf­bau­ten. Vor Ort wur­den Fotos gefer­tigt und eine Nach­kon­trolle durch den Spät­dienst ange­kün­digt. Die Betrof­fe­nen wur­den auf­ge­for­dert, die Auf­bau­ten ein­zu­räu­men und die wei­tere Ver­an­stal­tung wurde untersagt.

Im spä­te­ren Ver­lauf des Abends gab es eine Beschwerde über einen Ver­stoß gegen die Son­der­nut­zungs­sat­zung unter der Theo­dor-Heuss-Brü­cke. Dort tra­fen die Ein­satz­kräfte auf eine Gruppe von Men­schen mit Misch­pult, Kühl­schrank und Sitz­grup­pen. Nach Beleh­rung und Ein­räu­men der Auf­bau­ten gaben die Betrof­fe­nen an, zuvor bereits im Hafen gefei­ert zu haben.

Im Umfeld eines Lebens­mit­tel­dis­coun­ters in Ober­bilk konn­ten Ein­satz­kräfte durch einen auf­merk­sa­men Mann sowie durch einen Ver­käu­fer der Filiale einen Laden­dieb stel­len. Die­ser ver­suchte gerade, als die OSD-Mit­ar­bei­ter hinzu kamen, das Sicher­heits­eti­kett eines Par­füms zu ent­fer­nen. Umge­hend wurde der Tat­ver­däch­tige fixiert. Bei der Durch­su­chung konn­ten ein Drei­er­pack mit T‑Shirts und sechs Packun­gen mit Par­füm im Gesamt­wert von knapp 500 Euro sicher­ge­stellt wer­den. Da der Tat­ver­däch­tige kei­nen fes­ten Wohn­sitz im Inland hat, wurde die Poli­zei angefordert.

Im wei­te­ren Ver­lauf des Tages wur­den ins­ge­samt 17 Ein­zel­han­dels­ge­schäfte in Bezug auf das Tra­gen des Mund-Nasen-Schut­zes kon­trol­liert. In drei Fäl­len wer­den wegen der fest­ge­stell­ten Ver­stöße Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren eingeleitet.

Die bereits für Frei­tag auf­ge­führte Gast­stätte in der Alt­stadt fiel den OSD-Mit­ar­bei­tern am Sams­tag erneut durch Men­schen­an­samm­lun­gen im Umfeld auf. Der Ver­ant­wort­li­che sah sich aber­mals nicht in der Ver­ant­wor­tung, die Ent­zer­rung der Men­schen­an­samm­lung vor sei­nem Betrieb zu unter­stüt­zen und kam ent­spre­chen­den Auf­for­de­run­gen der Ein­satz­kräfte erneut nur sehr zöger­lich nach. Er selbst musste wäh­rend des OSD-Ein­sat­zes mehr­fach zum kor­rek­ten Tra­gen des Mund-Nasen-Schut­zes auf­ge­for­dert werden.

Die Kon­trolle einer Piz­ze­ria in der Alt­stadt ergab diverse Ver­stöße gegen die aktu­elle Coro­naschutz­ver­ord­nung. Gäs­te­lis­ten waren lücken­haft und ohne Hin­weis zum Daten­schutz, am Ein­gang fehlte Des­in­fek­ti­ons­mit­tel ebenso wie ein Hin­weis­schild zur Pan­de­mie und auch eine Raum­skizze war nicht vor­han­den. Es wird ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet werden.

Bezüg­lich eines Clubs in Golz­heim ging beim OSD eine Beschwerde über eine im Netz ange­kün­digte Party trotz Coro­naschutz­ver­ord­nung ein. Vor Ort sollte eine Party zur Eröff­nung eines Laden­ge­schäf­tes in Düs­sel­dorf gefei­ert wer­den. Dazu waren meh­rere hun­dert Men­schen ein­ge­la­den wor­den. Außer­dem sollte dort gemäß dem Hin­weis ein Geburts­tag gefei­ert wer­den. Vor Ort tra­fen die Ein­satz­kräfte des OSD nie­man­den an, der Geburts­tag hatte. Der gesamte Betrieb bestand aus­schließ­lich aus einer Tanz­flä­che und einem DJ-Pult. Die Rück­ver­folg­bar­keit war nicht aus­rei­chend gege­ben. Zudem konnte vor Ort weder ein her­aus­ra­gen­der Anlass fest­ge­stellt wer­den, um eine sol­che Ver­an­stal­tung im Sinne der Coro­naschutz­ver­ord­nung NRW durch­zu­füh­ren, noch konnte ein Hygie­ne­kon­zept vor­ge­legt wer­den. Der Betrieb wurde vor dem Start der Ver­an­stal­tung um 0.20 Uhr durch den Inha­ber geschlos­sen. Die
Ver­an­stal­tung wurde durch die Ein­satz­kräfte unter­sagt. Dar­über hin­aus wurde ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren eingeleitet.

Abso­lute Nega­tiv­bei­spiele waren ein Bar-/Re­stau­rant­be­trieb in Fried­rich­stadt und eine Dis­ko­thek in der Alt­stadt. In der Bar in Fried­rich­stadt konn­ten die OSD-Mit­ar­bei­ter im Rah­men ihres Strei­fen­diens­tes fast die kom­plette Palette von Ver­stö­ßen gegen die gel­tende Coro­naschutz­ver­ord­nung fest­stel­len, die mög­lich sind: In der War­te­schlange wurde kein Abstand gehal­ten und es wur­den keine Schutz­mas­ken getra­gen. Ein Regu­lie­ren durch die Ange­stell­ten zeigte keine Wir­kung. Meh­rere Gäste tru­gen kei­nen Mund-Nasen-Schutz und konn­ten auch nach Auf­for­de­rung kei­nen Auf­set­zen, da sie kei­nen bei der Hand hat­ten. Meh­rere Ange­stellte inklu­sive dem Ver­ant­wort­li­chen tru­gen beim Bedie­nen der Gäste kei­nen Mund-Nasen-Schutz. Im hin­te­ren Teil der Shis­ha­bar wurde getanzt, die Gäste wech­sel­ten zwi­schen den Tischen, wobei es sich nicht um eine Gruppe han­delte. Die Kun­den­kon­takt­da­ten wur­den über einen QR-Code auf­ge­nom­men, diese Daten konn­ten vor Ort von den OSD-Mit­ar­bei­tern nicht ein­ge­se­hen wer­den. Es wurde ange­ord­net, die Kun­den­kon­takt­da­ten von den Gäs­ten vor Ort schrift­lich zu erfassen.

In der Zube­rei­tung war kein Koh­len­mon­oxid-Warn­mel­der vor­han­den, es konnte auch kein Koh­len­mon­oxid-Warn­mel­der für die Zube­rei­tung nach­träg­lich ange­bracht wer­den. In der Shis­ha­bar wur­den 40 Ver­stöße gegen das Nicht­rau­cher­schutz­ge­setz fest­ge­stellt. In der Zube­rei­tung befan­den sich zwei volle Dosen mit Stei­nen. Zum Zeit­punkt der Kon­trolle durch den OSD wur­den rund 70 Shishas kon­su­miert. Im Lager im Erd­ge­schos­ses sowie im Innen­hof ver­steckt in einem Blu­men­topf sowie ver­steckt in und unter den dor­ti­gen Müll­ton­nen konn­ten ins­ge­samt 31 Por­tio­nen ange­bro­che­ner Shis­hat­a­bak sicher­ge­stellt wer­den, davon 29 mit Tabak gefüllte Ein­mach­glä­ser oder Tüten ohne Steuerbanderole.

Der Inha­ber wurde auf­ge­for­dert, die im Lokal befind­li­chen Gäste abzu­kas­sie­ren und keine wei­te­ren Gäste ein­zu­las­sen. Anschlie­ßend belehr­ten die OSD-Mit­ar­bei­ter den Betrof­fe­nen nach den gel­ten Rechts­for­men, so dass die­ser von sich aus das Lokal ver­schloss. Aus Eigen­si­che­rungs­grün­den zogen die OSD-Mit­ar­bei­ter die Poli­zei hinzu. Ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wurde eingeleitet.

Im Rah­men des Strei­fen­diens­tes wur­den im Rah­men einer Kon­trolle einer Dis­ko­thek in der Alt­stadt fest­ge­stellt, dass dort keine der aus­ge­ar­bei­te­ten und erfor­der­li­chen Hygie­ne­vor­keh­run­gen getrof­fen wor­den waren und die Coro­naschutz­ver­ord­nung nicht beach­tet wurde: Im Betrieb befan­den sich rund 100 Men­schen, davon stan­den und tanz­ten etwa 60. Die Mas­ken­pflicht wurde durch die Gäste nicht beach­tet. Es waren deut­lich mehr Gäste vor Ort als Sitz­plätze vor­han­den waren. Die Kun­den­kon­takt­da­ten wur­den nicht bezie­hungs­weise teil­weise erst in dem Betrieb erfasst. Es wurde nicht wie mit dem Inha­ber ver­ein­bart, vor­her durch die Gäste reser­viert. Das gesamte Per­so­nal schien mit der Situa­tion über­for­dert zu sein. Die Gäste waren teil­weise sehr aggres­siv oder nicht mehr ansprech­bar. Min­dest­ab­stände wur­den nicht eingehalten.

Die Toi­lette für Män­ner wurde nach Sich­tung der Ein­satz­kräfte durch mehr als zehn dort Anwe­sende von innen ver­schlos­sen und konnte nur unter Anwen­dung unmit­tel­ba­ren Zwangs geöff­net wer­den. Die Ange­trof­fe­nen schie­nen alle hek­tisch ver­däch­tige Sub­stan­zen — mut­maß­lich Dro­gen — in der Toi­lette zu ent­sor­gen. Die Ein­satz­kräfte stell­ten einen ste­chen­den Mari­hua­na­ge­ruch fest. Eine hin­zu­ge­ru­fene Hun­dert­schaft der Lan­des­po­li­zei wurde über den Vor­fall infor­miert. Der Betrieb wurde durch die Ein­satz­kräfte geräumt und geschlos­sen, der Inha­ber bat um Hilfe bei der Räu­mung sei­nes Betriebs.

Die Räu­mung der Dis­ko­thek wurde durch die von den Ein­satz­kräf­ten hin­zu­ge­zo­gene Poli­zei abge­schirmt und beglei­tet. Die Gäste waren größ­ten­teils in einer aggres­si­ven Grund­stim­mung und wei­ger­ten sich, Auf­for­de­run­gen nach der Schutz­mas­ken­plicht nach­zu­kom­men. Oft wur­den Glä­ser und Fla­schen auf den Boden und auf die Treppe geschmis­sen. Der Inha­ber sowie die Secu­rity unter­stütz­ten die Ein­satz­kräfte bei der Räumung.

Ein­sätze am Sonn­tag, 6. Sep­tember
Mit Bezug zu Corona sind für die­sen Tag zwei Kon­trol­len erwäh­nens­wert, die bei einer Gast­stätte in Deren­dorf sowie bei einer Piz­ze­ria in der Alt­stadt diverse Ver­stöße auf­zeig­ten. Im Kern wur­den feh­lende bezie­hungs­weise feh­ler­haft geführte Kon­takt­lis­ten, feh­lende Des­in­fek­ti­ons­mit­tel und Nicht­ein­hal­tung der Vor­ga­ben zum Mund-Nasen-Schutz vor­ge­fun­den. In bei­den Fäl­len wurde je ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren eingeleitet.

Bei der Bestrei­fung des Süd­par­kes beka­men die OSD-Mit­ar­bei­ter Hin­weise von Pas­san­ten, dass am Was­ser­spiel­platz eine Fami­lie sit­zen würde, die dort gril­len würde. Nach­dem diese die heiße Kohle auf dem Boden aus­ge­schüt­tet hatte, kamen drei fremde Kin­der dort­hin und ver­brann­ten sich die Hände an der noch glü­hen­den Kohle. Unter den Geschä­dig­ten befand sich ein Kind, das sich dadurch so stark ver­letzt hatte, dass es erst­ver­sorgt wer­den musste. Ein Geschwis­ter­paar wurde indes nur leicht ver­letzt. Durch eine Per­so­nen­be­schrei­bung konn­ten die flüch­ten­den Täter in der Nähe gefun­den wer­den. Diese wur­den mit dem Tat­ver­dacht der fahr­läs­si­gen Kör­per­ver­let­zung sowie dem der Beschä­di­gung der Gras­narbe kon­fron­tiert. Sie zeig­ten sich erst ein­sich­tig, als einer der Ver­ant­wort­li­chen die ein­ge­wi­ckel­ten Hände eines Kin­des sah. Da sich die Eltern der Kin­der dazu ent­schie­den, Straf­an­zeige gegen die Täter zu stel­len, wurde eine Streife der Lan­des­po­li­zei ange­for­dert und der Ein­satz an die Poli­zei übergeben.

Ein­satz­zah­len
Ins­ge­samt ver­zeich­nete der OSD am ver­gan­ge­nen Wochen­ende 232 Ein­sätze, von denen 153 im Zusam­men­hang mit der Über­wa­chung oder Durch­set­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung stan­den. Die Gesamt­zahl der qua­li­fi­zier­ten Gesamt­ein­sätze des OSD seit dem 18. März 2020 bezif­fert sich auf 10.305, von denen 5.925 Bezug zur Umset­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung hat­ten. 25 Anrufe zum Thema gin­gen bei der Leit­stelle des OSD ein. Die Gesamt­zahl der zum Thema “Corona” seit dem 18. März 2020 in der Leit­stelle ein­ge­gan­ge­nen Anrufe beläuft sich auf 9.293.