Negativbeispiele waren ein Bar-/Restaurantbetrieb in Friedrichstadt und eine Diskothek in der Altstadt, wo es diverse Verstöße gegen die Coronaschutzbestimmungen gab
Die Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes der Landeshauptstadt (OSD) mussten am Wochenende von Freitag, 4., bis Sonntag, 6. September, 153 Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung nachgehen. Dabei traten in der Gastronomie zum Teil gravierende Verstöße gegen die Infektionsschutzbestimmungen zu Tage.
Einsätze am Freitag, 4. September
Auf dem Burgplatz wurden Freitagabend rund 80 Menschen angetroffen. Am Eingang zum Schlossturm mussten Musikdarbietungen und Tanz von Jugendgruppen unterbunden werden. Gegen Mitternacht waren an der Freitreppe rund 100 Leute vor Ort. Es wurde auch Musik abgespielt. Die Einsatzkräfte des OSD forderten die Anwesenden auf, ihre Musikboxen abzuschalten. Blockierte Abstandsschneisen wurden frei gemacht und verschiedene verbal auffällige Gruppen entzerrt sowie teilweise aufgefordert, den Ort zu verlassen.
Rund um eine Gaststätte in der Altstadt kam es zu Menschenansammlungen, Abstandsregeln gemäß der Coronaschutzverordnung wurden dort nicht eingehalten. Obwohl die Einsatzkräfte des OSD die Menschen direkt darauf hinwiesen, führte dies nicht zu einer Entzerrung der Situation. Daher forderten die OSD-Mitarbeiter die Verantwortlichen der Gaststätte und einer gegenüberliegenden Cocktailbar auf, stehende Gäste aufzufordern, Sitzplätze einzunehmen und die Einlassschlange auf der Straße zu verhindern. Da sich der Verantwortliche der Gaststätte nicht verantwortlich fühlte, forderten die Außendienstkräfte ihn auf, die Außenterrasse frühzeitig abzubauen, damit sich die Warteschlange an der Hauswand entlang bilden und eine weitere Blockade des Durchgangs auf der Straße — und so eine kritische Menschenansammlung — vermieden werden konnte. In der Cocktailbar gegenüber forderten die OSD-Kräfte die Mitarbeiter auf, die Masken beim direkten Kundenkontakt korrekt anzuziehen. Ferner wurde im Lokal beobachtet, wie diverse Gäste am Tisch tanzten. Das Tanzen wurde durch die Einsatzkräfte unterbunden und die Verantwortlichen wurden eindringlich gemäß der Coronaschutzverordnung belehrt — auch über die Folgen bei einer erneuten Feststellung von Verstößen.
In einer Pizzeria in der Altstadt wurden die Kontaktlisten nicht ordnungsgemäß und ohne den erforderlichen Hinweis auf den Datenschutz geführt. Desinfektionsmittel fehlte. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
In einer Gaststätte in der Altstadt wurde nach Beginn der Sperrzeit noch Terrassenbetrieb festgestellt. Die Mitarbeiter des OSD leiteten daraufhin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die Sperrzeit gegen den Verantwortlichen des Betriebes ein. Darüber hinaus wurde er auf das korrekte Tragen des Mund-Nasen-Schutzes hingewiesen.
Einsätze am Samstag, 5. September
Auf einem ehemaligen Kinderspielplatz in Gerresheim wurden Einsatzkräfte des OSD auf einen Mann aufmerksam, der zusammengekauert auf einer Parkbank saß. Als der Mann von den OSDlern angesprochen wurde, sahen sie mehrere Einschnitte an seinem Ober- und Unterarm. Zudem lag neben dem Mann ein Keramikmesser. Auf Nachfrage äußerte der Verletzte, dass er versucht habe, sich das Leben zu nehmen, nachdem ihn die Nachricht erreicht habe, dass sein Vater verstorben sei. Im Beisein der Einsatzkräfte sagte der Mann mehrfach, sich das Leben nehmen zu wollen und schluckte zudem zwei Glasscherben herunter, ohne dass die OSD-Mitarbeiter dies verhindern konnten. Die Einsatzkräfte riefen die Polizei hinzu und übergaben den Mann in deren Obhut.
Im Landschaftsschutzgebiet im Hafen entdeckten Einsatzkräfte des OSD, die wegen einer Beschwerde über eine bevorstehende Party im Landschaftsschutzgebiet gerufen worden waren, diverse Aufbauten. Vor Ort wurden Fotos gefertigt und eine Nachkontrolle durch den Spätdienst angekündigt. Die Betroffenen wurden aufgefordert, die Aufbauten einzuräumen und die weitere Veranstaltung wurde untersagt.
Im späteren Verlauf des Abends gab es eine Beschwerde über einen Verstoß gegen die Sondernutzungssatzung unter der Theodor-Heuss-Brücke. Dort trafen die Einsatzkräfte auf eine Gruppe von Menschen mit Mischpult, Kühlschrank und Sitzgruppen. Nach Belehrung und Einräumen der Aufbauten gaben die Betroffenen an, zuvor bereits im Hafen gefeiert zu haben.
Im Umfeld eines Lebensmitteldiscounters in Oberbilk konnten Einsatzkräfte durch einen aufmerksamen Mann sowie durch einen Verkäufer der Filiale einen Ladendieb stellen. Dieser versuchte gerade, als die OSD-Mitarbeiter hinzu kamen, das Sicherheitsetikett eines Parfüms zu entfernen. Umgehend wurde der Tatverdächtige fixiert. Bei der Durchsuchung konnten ein Dreierpack mit T‑Shirts und sechs Packungen mit Parfüm im Gesamtwert von knapp 500 Euro sichergestellt werden. Da der Tatverdächtige keinen festen Wohnsitz im Inland hat, wurde die Polizei angefordert.
Im weiteren Verlauf des Tages wurden insgesamt 17 Einzelhandelsgeschäfte in Bezug auf das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes kontrolliert. In drei Fällen werden wegen der festgestellten Verstöße Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die bereits für Freitag aufgeführte Gaststätte in der Altstadt fiel den OSD-Mitarbeitern am Samstag erneut durch Menschenansammlungen im Umfeld auf. Der Verantwortliche sah sich abermals nicht in der Verantwortung, die Entzerrung der Menschenansammlung vor seinem Betrieb zu unterstützen und kam entsprechenden Aufforderungen der Einsatzkräfte erneut nur sehr zögerlich nach. Er selbst musste während des OSD-Einsatzes mehrfach zum korrekten Tragen des Mund-Nasen-Schutzes aufgefordert werden.
Die Kontrolle einer Pizzeria in der Altstadt ergab diverse Verstöße gegen die aktuelle Coronaschutzverordnung. Gästelisten waren lückenhaft und ohne Hinweis zum Datenschutz, am Eingang fehlte Desinfektionsmittel ebenso wie ein Hinweisschild zur Pandemie und auch eine Raumskizze war nicht vorhanden. Es wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
Bezüglich eines Clubs in Golzheim ging beim OSD eine Beschwerde über eine im Netz angekündigte Party trotz Coronaschutzverordnung ein. Vor Ort sollte eine Party zur Eröffnung eines Ladengeschäftes in Düsseldorf gefeiert werden. Dazu waren mehrere hundert Menschen eingeladen worden. Außerdem sollte dort gemäß dem Hinweis ein Geburtstag gefeiert werden. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte des OSD niemanden an, der Geburtstag hatte. Der gesamte Betrieb bestand ausschließlich aus einer Tanzfläche und einem DJ-Pult. Die Rückverfolgbarkeit war nicht ausreichend gegeben. Zudem konnte vor Ort weder ein herausragender Anlass festgestellt werden, um eine solche Veranstaltung im Sinne der Coronaschutzverordnung NRW durchzuführen, noch konnte ein Hygienekonzept vorgelegt werden. Der Betrieb wurde vor dem Start der Veranstaltung um 0.20 Uhr durch den Inhaber geschlossen. Die
Veranstaltung wurde durch die Einsatzkräfte untersagt. Darüber hinaus wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Absolute Negativbeispiele waren ein Bar-/Restaurantbetrieb in Friedrichstadt und eine Diskothek in der Altstadt. In der Bar in Friedrichstadt konnten die OSD-Mitarbeiter im Rahmen ihres Streifendienstes fast die komplette Palette von Verstößen gegen die geltende Coronaschutzverordnung feststellen, die möglich sind: In der Warteschlange wurde kein Abstand gehalten und es wurden keine Schutzmasken getragen. Ein Regulieren durch die Angestellten zeigte keine Wirkung. Mehrere Gäste trugen keinen Mund-Nasen-Schutz und konnten auch nach Aufforderung keinen Aufsetzen, da sie keinen bei der Hand hatten. Mehrere Angestellte inklusive dem Verantwortlichen trugen beim Bedienen der Gäste keinen Mund-Nasen-Schutz. Im hinteren Teil der Shishabar wurde getanzt, die Gäste wechselten zwischen den Tischen, wobei es sich nicht um eine Gruppe handelte. Die Kundenkontaktdaten wurden über einen QR-Code aufgenommen, diese Daten konnten vor Ort von den OSD-Mitarbeitern nicht eingesehen werden. Es wurde angeordnet, die Kundenkontaktdaten von den Gästen vor Ort schriftlich zu erfassen.
In der Zubereitung war kein Kohlenmonoxid-Warnmelder vorhanden, es konnte auch kein Kohlenmonoxid-Warnmelder für die Zubereitung nachträglich angebracht werden. In der Shishabar wurden 40 Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt. In der Zubereitung befanden sich zwei volle Dosen mit Steinen. Zum Zeitpunkt der Kontrolle durch den OSD wurden rund 70 Shishas konsumiert. Im Lager im Erdgeschosses sowie im Innenhof versteckt in einem Blumentopf sowie versteckt in und unter den dortigen Mülltonnen konnten insgesamt 31 Portionen angebrochener Shishatabak sichergestellt werden, davon 29 mit Tabak gefüllte Einmachgläser oder Tüten ohne Steuerbanderole.
Der Inhaber wurde aufgefordert, die im Lokal befindlichen Gäste abzukassieren und keine weiteren Gäste einzulassen. Anschließend belehrten die OSD-Mitarbeiter den Betroffenen nach den gelten Rechtsformen, so dass dieser von sich aus das Lokal verschloss. Aus Eigensicherungsgründen zogen die OSD-Mitarbeiter die Polizei hinzu. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Im Rahmen des Streifendienstes wurden im Rahmen einer Kontrolle einer Diskothek in der Altstadt festgestellt, dass dort keine der ausgearbeiteten und erforderlichen Hygienevorkehrungen getroffen worden waren und die Coronaschutzverordnung nicht beachtet wurde: Im Betrieb befanden sich rund 100 Menschen, davon standen und tanzten etwa 60. Die Maskenpflicht wurde durch die Gäste nicht beachtet. Es waren deutlich mehr Gäste vor Ort als Sitzplätze vorhanden waren. Die Kundenkontaktdaten wurden nicht beziehungsweise teilweise erst in dem Betrieb erfasst. Es wurde nicht wie mit dem Inhaber vereinbart, vorher durch die Gäste reserviert. Das gesamte Personal schien mit der Situation überfordert zu sein. Die Gäste waren teilweise sehr aggressiv oder nicht mehr ansprechbar. Mindestabstände wurden nicht eingehalten.
Die Toilette für Männer wurde nach Sichtung der Einsatzkräfte durch mehr als zehn dort Anwesende von innen verschlossen und konnte nur unter Anwendung unmittelbaren Zwangs geöffnet werden. Die Angetroffenen schienen alle hektisch verdächtige Substanzen — mutmaßlich Drogen — in der Toilette zu entsorgen. Die Einsatzkräfte stellten einen stechenden Marihuanageruch fest. Eine hinzugerufene Hundertschaft der Landespolizei wurde über den Vorfall informiert. Der Betrieb wurde durch die Einsatzkräfte geräumt und geschlossen, der Inhaber bat um Hilfe bei der Räumung seines Betriebs.
Die Räumung der Diskothek wurde durch die von den Einsatzkräften hinzugezogene Polizei abgeschirmt und begleitet. Die Gäste waren größtenteils in einer aggressiven Grundstimmung und weigerten sich, Aufforderungen nach der Schutzmaskenplicht nachzukommen. Oft wurden Gläser und Flaschen auf den Boden und auf die Treppe geschmissen. Der Inhaber sowie die Security unterstützten die Einsatzkräfte bei der Räumung.
Einsätze am Sonntag, 6. September
Mit Bezug zu Corona sind für diesen Tag zwei Kontrollen erwähnenswert, die bei einer Gaststätte in Derendorf sowie bei einer Pizzeria in der Altstadt diverse Verstöße aufzeigten. Im Kern wurden fehlende beziehungsweise fehlerhaft geführte Kontaktlisten, fehlende Desinfektionsmittel und Nichteinhaltung der Vorgaben zum Mund-Nasen-Schutz vorgefunden. In beiden Fällen wurde je ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Bei der Bestreifung des Südparkes bekamen die OSD-Mitarbeiter Hinweise von Passanten, dass am Wasserspielplatz eine Familie sitzen würde, die dort grillen würde. Nachdem diese die heiße Kohle auf dem Boden ausgeschüttet hatte, kamen drei fremde Kinder dorthin und verbrannten sich die Hände an der noch glühenden Kohle. Unter den Geschädigten befand sich ein Kind, das sich dadurch so stark verletzt hatte, dass es erstversorgt werden musste. Ein Geschwisterpaar wurde indes nur leicht verletzt. Durch eine Personenbeschreibung konnten die flüchtenden Täter in der Nähe gefunden werden. Diese wurden mit dem Tatverdacht der fahrlässigen Körperverletzung sowie dem der Beschädigung der Grasnarbe konfrontiert. Sie zeigten sich erst einsichtig, als einer der Verantwortlichen die eingewickelten Hände eines Kindes sah. Da sich die Eltern der Kinder dazu entschieden, Strafanzeige gegen die Täter zu stellen, wurde eine Streife der Landespolizei angefordert und der Einsatz an die Polizei übergeben.
Einsatzzahlen
Insgesamt verzeichnete der OSD am vergangenen Wochenende 232 Einsätze, von denen 153 im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung standen. Die Gesamtzahl der qualifizierten Gesamteinsätze des OSD seit dem 18. März 2020 beziffert sich auf 10.305, von denen 5.925 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten. 25 Anrufe zum Thema gingen bei der Leitstelle des OSD ein. Die Gesamtzahl der zum Thema “Corona” seit dem 18. März 2020 in der Leitstelle eingegangenen Anrufe beläuft sich auf 9.293.