Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung und unerlaubter Alkoholausschank
Die Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes der Landeshauptstadt (OSD) mussten am Wochenende von Freitag, 18., bis Sonntag, 20. September, 31 Hinweisen auf Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung nachgehen. Die überwiegende Zahl der Kontrollen verlief ohne Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Einsätze am Freitag, 18. September
Die Kontrolle eines Kiosks in Düsseltal ergab, dass trotz 50 Kunden vor Ort keine Besucherdatenliste geführt wurde und kein Desinfektionsmittel vorhanden war. Darüber hinaus fand Alkoholausschank ohne entsprechende Genehmigung statt. Dieser wurde daraufhin durch den OSD untersagt.
Im Zuge der Bearbeitung einer Lärmbeschwerde in einer Schankwirtschaft in Eller stellten die OSD-Mitarbeiter ebenfalls Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung fest. Sowohl am Eingang als auch auf den Toiletten fehlte das erforderliche Desinfektionsmittel. Zudem waren die Besucherdatenlisten unzureichend ausgefüllt. Ferner wurde die Maskenpflicht nicht eingehalten, und es wurde gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstoßen. Nachdem sich der Inhaber zunächst uneinsichtig zeigte, beendete er schließlich den Ausschank und kam somit einer Schließung seines Betriebes durch den OSD zuvor.
Einsätze am Samstag, 19. September
Nachdem der OSD eine Beschwerde erhalten hatte, unterzogen die Einsatzkräfte einen Groß- und Einzelhandelsbetrieb in Lierenfeld einer Kontrolle. Dabei stellte sich heraus, dass im hinteren, zunächst nicht einsehbaren Teil der Halle an einigen Ständen Speisen zubereitet wurden. Dort standen viele Gäste, teils ohne Mund-Nasen-Bedeckung, an den Ständen an. Weitere Gäste saßen an Tischen und nahmen Speisen zu sich. Im weiteren Verlauf der Kontrolle stellten die OSD-Mitarbeiter schließlich weitere Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung fest. Zum einen war die Rückverfolgung der Gäste nicht sichergestellt, da lediglich an einigen Tischen Kontaktformulare auslagen. Weder zwischen den anwesenden Gästen noch zwischen den aufgestellten Tischen wurde der Mindesabstand eingehalten. Dieser konnte aufgrund der Enge innerhalb der “Speise-Ecke” auch nicht erweitert werden. Eine Raumskizze existierte ebenfalls nicht. Zudem standen entgegen den Hygiene- und Infektionsschutzstandards für die Gastronomie unerlaubterweise Gebrauchsgegenstände wie Besteck, Servietten und diverse Soßen auf den Tischen. Ferner wurde in den Toiletten kein Händedesinfektionsmittel bereitgestellt. Eine ausreichende Belüftung für den hinteren Teil der Halle konnte nicht nachgewiesen werden.
Da aus dem vorgelagerten Lebensmittelgeschäft immer mehr weitere Kunden nach hinten kamen und eine sichere Betriebsführung zur Vermeidung von Infektionsgefahren nicht gewährleistet werden konnte, wurde der weitere Betrieb für den Tag ordnungsbehördlich untersagt. Dem stimmte der Inhaber zu.
Die Kontrolle einer Trinkhalle in Düsseltal ergab neben Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung (fehlende Kontaktliste, fehlende Desinfektionsmittel im Betrieb, Nichtbeachtung der Maskenpflicht durch Mitarbeiter) weitere Verstöße gegen gaststättenrechtliche Vorschriften. So stellten die Einsatzkräfte des OSD fest, dass eine erforderliche Konzession nicht vorlag und darüber hinaus Verunreinigungen in der stark vereisten Kühltruhe bestanden. Ferner lag keine Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Terrassenmöbeln im öffentlichen Straßenraum vor der Trinkhalle vor. Der Inhaber wurde daraufhin ausführlich über die bestehenden Mängel und die geltenden Rechtsvorschriften belehrt. Er wurde aufgefordert, die Terrassenmöbel einzuräumen und die anwesenden Gäste des Betriebes zu verweisen. Der weitere Ausschank wurde bis zum Vorliegen einer Konzession untersagt, lediglich der Außer-Haus-Verkauf wurde gestattet.
Am frühen Abend wurden Einsatzkräfte auf einen gestürzten Senior aufmerksam. Nachdem sie ihm aufgeholfen und ihn befragt hatten, bestätigte eine Abfrage über die Leitstelle, dass der Mann vermisst wurde. Er wurde zu dem Seniorenzentrum, wo er vermisst wurde, gebracht und in die Obhut eines Pflegers übergeben.
Einsätze am Sonntag, 20. September
Eine Demonstration der Gruppierung “Querdenken” wurde durch den OSD begleitet. Es gab keine Besonderheiten.
Die Kontrolle eines Eiscafés in Stadtmitte ergab zahlreiche Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung. So waren weder aktuelle Besucherdatenlisten noch eine Raumskizze für die Außenterrasse vorhanden. Auf den Tischen wurden dauerhaft Zuckerstreuer bereitgestellt. Zwei Mitarbeiter sowie zwei Gäste wurden im Innenraum des Cafés zudem ohne die erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen. Der Inhaber wurde daraufhin durch die Einsatzkräfte über die festgestellten Verstöße und die Anfertigung eines Berichts unterrichtet. Ihm wurde darüber hinaus aufgetragen, die genannten Mängel umgehend zu beseitigen. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Einsatzzahlen
Insgesamt verzeichnete der OSD am vergangenen Wochenende 174 Einsätze, von denen 31 im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung standen. Die Gesamtzahl der qualifizierten Gesamteinsätze des OSD seit dem 18. März 2020 beziffert sich auf 11.087, von denen 6.266 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten. 33 Anrufe zum Thema gingen bei der Leitstelle des OSD ein. Die Gesamtzahl der zum Thema “Corona” seit dem 18. März 2020 in der Leitstelle eingegangenen Anrufe beläuft sich auf 9.431.
Für Fragen zum Thema “Coronavirus” hat die Landeshauptstadt ein Informationsportal eingerichtet unter der Adresse: www.duesseldorf.de/corona