Verstöße in Gastronomie und ÖPNV/13 Kontrollen von privaten Feiern
Die Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes der Landeshauptstadt (OSD) mussten im Zeitraum von Freitag, 2., bis Montag, 5. Oktober, 73 Hinweisen auf Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung nachgehen. Dabei wurden zahlreiche Verstöße in der Gastronomie sowie in Diskotheken festgestellt. Zudem wurden erstmals private Feiern hinsichtlich der Einhaltung der Coronaschutzverordnung kontrolliert.
Einsätze am Freitag, 2. Oktober
Im Rahmen der Kontrolle mehrerer Gastronomiebetriebe in der Altstadt wurden verschiedene Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung und die damit verbundenen Hygieneauflagen festgestellt. So trafen die OSD-Einsatzkräfte in einem Betrieb tanzende Menschen an. Diese trugen nicht die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung und wechselten zwischen den verschiedenen Tischen, um “neue Kontakte zu knüpfen”. Nach Aufnahme der Personalien wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In einem weiteren Betrieb tanzten 16 Gäste an zwei Tischen. Dabei wurden die Mindestabstände nicht eingehalten und die höchstzulässige Personenzahl einer Gruppe wurde überschritten. Auch in diesem Fall wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Gemäß des Überwachungsauftrages hinsichtlich der Einhaltung der Coronaschutzverordnung kontrollierte der OSD an diesem Tag sieben private Feiern. Bei allen kontrollierten Feiern wurden die bestehenden Vorgaben eingehalten.
Einsätze am Samstag, 3. Oktober
Bei der Kontrolle eines Konzertes in Flingern-Süd wurde festgestellt, dass das Servicepersonal bei der Bedienung der Gäste an der Theke keine Mund-Nasen-Bedeckung trug. Eine Schutzabtrennung der Theke war nicht vorhanden. Auch die an der Theke wartenden Gäste trugen keine Mund-Nasen-Bedeckung. Des Weiteren hielten die Gäste weder untereinander noch zu den Musikern auf der Bühne den erforderlichen Mindestabstand ein. Die OSD-Einsatzkräfte ordneten daraufhin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für das Servicepersonal sowie für Gäste während des Verlassens der Tische an. Zudem wurde auferlegt, den vorgeschriebenen Mindestabstand zwischen den Tischen herzustellen und vier Meter Abstand zur Bühne zu gewährleisten. Allen Aufforderungen wurde Folge geleistet. Gegen den Veranstalter wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
In einer Diskothek in Stadtmitte trafen die OSD-Mitarbeiter bereits am Eingang Gäste ohne Mund-Nasen-Bedeckung an. Im Untergeschoss wurde ein laufender Diskothekenbetrieb festgestellt. Dort befanden sich rund 100 Personen, von denen etwa 70 in den Gängen und an den Tischen tanzten. Mehrere Gäste trugen dabei keine Mund-Nasen-Bedeckung. Weiterhin waren die Besucherdatenlisten der Diskothek fehlerhaft. So waren ab 0.30 Uhr keine neuen Gäste mehr erfasst worden, obwohl zu späterer Zeit weitere Personen beim Betreten der Diskothek beobachtet werden konnten. Darüber hinaus verstieß der Betrieb in mehreren Fällen gegen das Nichtraucherschutzgesetz. So fanden die OSD-Mitarbeiter 36 mit Tabak gefüllte Shishas vor. Auf dem Boden sowie am DJ-Pult lagen mehrere Zigarettenstummel verstreut. Aufgrund der zahlreichen Verstöße wurde die Diskothek mit Unterstützung der Polizei geräumt und geschlossen. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
In einem Gastronomiebetrieb in der Altstadt stellten die Mitarbeiter des OSD fest, dass die Mindestabstände zwischen den Tischen nicht eingehalten wurden. Zudem waren diese mit Bierdeckeln sowie Speise- und Getränkekarten eingedeckt. Der wenig einsichtige Inhaber wurde daraufhin über die vorgefundenen Mängel informiert und aufgefordert, diese zu beseitigen. Gleichzeitig wurde eine Nachkontrolle angekündigt. Als die OSD-Einsatzkräfte den Betrieb einige Zeit später wie angekündigt einer Nachkontrolle unterzogen, hatten sich die Umstände jedoch nicht verbessert, sondern deutlich verschlechtert. So wurden Mitarbeiter angetroffen, die an der Theke und in der Küche rauchten. Auch die erforderlichen Abstände zwischen den Tischen wurden weiterhin nicht eingehalten. Gäste saßen daher teilweise Rücken an Rücken. Zudem waren die Tische weiterhin mit Speise- und Getränkekarten eingedeckt. Erst nach erneuter Ansprache durch die Einsatzkräfte begannen die Mitarbeiter schließlich, Gäste zur Wahrung der Mindestabstände umzusetzen. Eine weitere Nachkontrolle mit Androhung einer möglichen Schließung des Betriebes für den Fall, dass die Mängel nicht behoben worden sein sollten, wurde angekündigt. Aufgrund der Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung sowie gegen das Nichtraucherschutzgesetz wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Gemäß des Überwachungsauftrages hinsichtlich der Einhaltung der Coronaschutzverordnung kontrollierte der OSD an diesem Tag fünf private Feiern. Bei allen kontrollierten Feiern wurden die bestehenden Vorgaben eingehalten.
Einsätze am Sonntag, 4. Oktober
Bei der Kontrolle eines Imbisses in der Altstadt erkannten die OSD-Einsatzkräfte bereits von außen, dass ein Mitarbeiter und zwei Kunden keine Mund-Nasen-Bedeckung trugen. Nach entsprechender Belehrung wurde zudem im weiteren Verlauf der Kontrolle festgestellt, dass Salz- und Pfefferstreuer auf den Tischen standen, keine Raumskizze vorlag, Besucherdatenlisten nicht ordnungsgemäß geführt wurden und auf den Toiletten kein Desinfektionsmittel vorgehalten wurde. Auch in den hinteren Räumen des Imbisses wurden Mängel festgestellt. So stand in der Küche ein voller Aschenbecher offen herum. Außerdem war eine Tür von der Küche zu den im Rohbau befindlichen Abstellräumen geöffnet, sodass eine Gefährdung durch Ungeziefer oder andere Verunreinigungen nicht ausgeschlossen werden konnte. Der Inhaber wurde daraufhin eindringlich belehrt und aufgefordert, die Missstände unverzüglich abzustellen. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
In einem Zug der Straßenbahn-Linie 704 trafen die Mitarbeiter des OSD einen Fahrgast ohne die im ÖPNV vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung an. Als die Einsatzkräfte den Fahrgast aufforderten die Straßenbahn zu verlassen, wurde dieser aggressiv und attackierte die Einsatzkräfte mit Schlägen und Tritten. Nur mit erheblichem Kraftaufwand gelang es den mehrfach in Richtung der Einsatzkräfte spuckenden Mann zu Boden zu bringen und zu fixieren. Während des Einsatzes wurden die Einsatzkräfte zudem von Außenstehenden massiv bedrängt und beleidigt.
Gemäß des Überwachungsauftrages hinsichtlich der Einhaltung der Coronaschutzverordnung kontrollierte der OSD an diesem Tag eine private Feier. Die bestehenden Vorgaben wurden auch dort eingehalten.
Einsätze am Montag, 5. Oktober
Die Nachkontrolle eines Bistros in Oberbilk ergab abermals mehrere Verstöße gegen die Vorgaben der Coronaschutzverordnung. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte trugen zwei Mitarbeiterinnen hinter dem Tresen keine Mund-Nasen-Bedeckung und legten diese erst nach Aufforderung an. Darüber hinaus ergab eine Befragung der Gäste, dass diese nicht in Besucherdatenlisten erfasst worden waren. Die Mitarbeiterinnen gaben auf Befragen dazu an, dass es unwichtig sei, ob sich die Gäste eintragen oder nicht. Der während des Einsatzes hinzukommende Inhaber des Betriebes zeigte sich bezüglich der Einhaltung der Coronaschutzverordnung ebenfalls uneinsichtig. Da die OSD-Einsatzkräfte neben den erneuten Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung zudem feststellten, dass in dem Bistro offensichtlich verbotenes Glücksspiel betrieben wird, wurde gegen den Inhaber ein weiteres Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Auch in einem Café in Flingern-Süd stellte der OSD gleich mehrere Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung fest. So wurde eine hinter dem Tresen arbeitende Mitarbeiterin ohne die erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen. Im Betriebsraum waren zum Zeitpunkt der Kontrolle sechs Gäste anwesend, die auf Befragen angaben, nicht zur Abgabe von Kontaktdaten aufgefordert worden zu sein. Weiterhin stellte sich heraus, dass keine Raumskizze vorhanden war, die Tische nicht nummeriert und unerlaubterweise mit Zuckerstreuern und Milch eingedeckt waren und auf den Toiletten kein Desinfektionsmittel vorgehalten wurde. Zudem wurde ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt, da eine sogenannte “Ziggi-Karte”, zum Ziehen von Zigaretten ohne Personalausweis und dadurch ohne Alterskontrolle, frei zugänglich auf dem Zigarettenautomaten lag. Gegen den Betreiber des Cafés wurde daraufhin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Einsatzstatistik
Insgesamt verzeichnete der OSD von Freitag, 2. Oktober, bis einschlíeßlich Montag, 5. Oktober, 209 Einsätze, von denen 73 im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung standen. Die Gesamtzahl der qualifizierten Gesamteinsätze des OSD seit dem 18. März 2020 beziffert sich auf 11.810, von denen 6.465 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten. 21 Anrufe zum Thema gingen in den vergangenen vier Tagen bei der Leitstelle des OSD ein. Die Gesamtzahl der zum Thema “Corona” seit dem 18. März 2020 in der Leitstelle eingegangenen Anrufe beläuft sich auf 9.602.
Für Fragen zum Thema “Coronavirus” hat die Landeshauptstadt ein Informationsportal eingerichtet unter der Adresse: www.duesseldorf.de/corona