Aktuell sind 42,7 Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner*innen zu verzeichnen/Weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV‑2 werden aktiviert
Die Infektionszahlen steigen weiter an. Aktuell hat die sogenannte 7‑Tages-Inzidenz – die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner*innen – in Düsseldorf einen Wert von 42,7 erreicht. Damit liegt die 7‑Tages-Inzidenz über dem Schwellenwert von 35, ab dem weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV‑2 ergriffen werden müssen.
Das heißt: Die Landeshauptstadt Düsseldorf wird nun gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), dem Landeszentrum Gesundheit (LZG) sowie der zuständigen Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehen abstimmen und einleiten.
Die für die Landeshauptstadt Düsseldorf vorgesehenen Maßnahmen für die Stufe 1 (35 Neuinfektionen/100.000 Einwohner) im Überblick:
Ab sofort gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindertagesstätten.
In 12 hoch frequentierten Bereichen* im Stadtgebiet wird eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgesprochen.
Feierlichkeiten dürfen nur noch mit maximal 50 Gästen stattfinden, es sei denn, die Veranstaltung findet in einer Wohnung statt oder die zuständige Behörde lässt auf der Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes eine Ausnahme zu.
Ziel der Maßnahmen ist es, die Bürger*innen detailliert und ausführlich über Themen wie Kontaktverbot, Abstandsgebot, die geltende Maskenpflicht sowie die allgemeinen Hygieneempfehlungen zu informieren und konsequent zu sensibilisieren. An erster Stelle steht dabei eine Kommunikationsstrategie.
“Wir beobachten und beurteilen das Infektionsgeschehen jeden Tag, und heute wurde hinsichtlich der 7‑Tages-Inzidenz der Schwellenwert von 35 überschritten”, erklärt Dr. Klaus Göbels, Leiter des Gesundheitsamtes und betont: “Nur gemeinsam können wir einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenwirken und somit zusätzliche Einschränkungen verhindern. Jeder kann und muss dazu aktiv beitragen. Die Schutzmaßnahmen – wie die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht – sind wichtige und wirksame Grundlagen, um sich selbst und seine Mitmenschen zu schützen.”
“Mit dem Stufenplan soll vermieden werden, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf von einer Infektionswelle überrollt wird. Daher ist auch ein tägliches Monitoring der Anzahl der Neuinfektionen für die Landeshauptstadt weiterhin notwendig. Erstes Ziel muss nun sein, dass die Zahlen der Neuinfektionen wieder zurückgehen. Wichtig ist, dass die Kontaktpersonennachverfolgung dabei weiterhin sichergestellt ist, was umso schwieriger wird, je höher die Zahl der Infektionen steigt. Die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie müssen daher konsequent gesetzt werden”, erklärt Oberbürgermeister Thomas Geisel.
Unterscheidung: Lokaler oder stadtweiter Anstieg
Bei allen zu ergreifenden Maßnahmen muss vor allem zwischen zwei Fällen unterschieden werden: der lokal begrenzte sowie der stadtweite Anstieg der Neuinfektionen. Der aktuelle Anstieg ist stadtweit zu verzeichnen; die Neuinfektionen sind nicht auf einen lokalen “Hotspot” zurückführen. Somit ist davon auszugehen, dass es mehrere, nicht unterbrochene Infektionsketten im gesamten Stadtgebiet gibt.
Wenn – wie aktuell – der Schwellenwert von 35 überschritten wird und dieser Anstieg zugleich stadtweit ist, dürfen laut aktueller Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) an Festen höchstens 50 Personen teilnehmen – es sei denn, die Veranstaltung findet in einer Wohnung statt oder die zuständige Behörde lässt auf der Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes eine Ausnahme zu.
Darüber hinaus können weitere Schutzmaßnahmen angeordnet werden.
Bei einem lokal begrenzten Anstieg handelt es sich hingegen um punktuelle Ausbruchsgeschehen wie zum Beispiel um Neuinfektionen in Krankenhäusern, in Pflegeeinrichtungen, in Gemeinschaftsunterkünften oder in Sammelunterkünften. Also dort, wo sich ein Anstieg räumlich lokal zuordnen lässt. In diesem Fall würden Maßnahmen zur aktiven Unterbrechung möglicher Infektionsketten eingeleitet werden. Eine gesonderte Sensibilisierung der breiten Bevölkerung wäre dann nicht erforderlich.
Stufe 2: Weitere Einschränkungen bei einer 7‑Tages-Inzidenz von 50 Sollten die Zahlen weiter steigen und mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen in 7 Tagen verzeichnet werden, tritt die Stufe 2 in Kraft. Ab dieser Stufe sind gemeinsam mit dem MAGS zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Reduktion von Neuinfektionen einzuleiten. Aus einem Maßnahmenkatalog werden geeignete Schritte aktiviert, die mithilfe weiterer Einschränkungen der Kontaktmöglichkeiten auch unerkannte Infektionsketten und besonders gefährdete Personengruppen schützen. An Festen dürften dann laut aktueller CoronaSchVO höchstens 25 Personen teilnehmen – es sei denn, die Veranstaltung findet in einer Wohnung statt oder die zuständige Behörde lässt auf der Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes eine Ausnahme zu.
Die öffentliche Kommunikation müsste dann Themen wie die beschlossenen Einschränkungen aufgrund der steigenden Neuinfektionen, Kontaktverbot, Abstandsgebot, die Maskenpflicht sowie die allgemeinen Hygieneempfehlungen umfassen. Mögliche Maßnahmen können dann Einschränkungen in Gastronomien, im Einzelhandel, bei Veranstaltungen sowie eine Verschärfung des Kontaktverbotes oder die Erweiterung der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in zu definierenden öffentlichen Bereichen sein.
Die Maßnahmen beider Stufen enden frühestens nach 14 Tagen, was einer Inkubationszeit entspricht – und nur dann, wenn der Schwellenwert wieder unterschritten wird.
Um im Fall steigender Zahlen frühzeitig Maßnahmen ergreifen und somit eine weitere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV‑2 verhindern zu können, hatte die Landeshauptstadt Düsseldorf schon im Mai vorsorglich ein Stufenkonzept entwickelt, das beim Erreichen von einer 7‑Tages-Inzidenz in Höhe von 30 und 50 greifen würde. Damals war lediglich die Zahl von 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner*innen innerhalb einer Woche als Schwellenwert durch den Bund festgelegt worden, und es fehlte an entsprechenden Handlungskonzepten. Diese Stufen wurden entsprechend der vorgegebenen Schwellenwerte des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen angepasst. Nun werden Maßnahmen eingeleitet, sobald die 7‑Tages-Inzidenz die Werte von 35 und 50 übersteigen sollte.
Auch über WARN-App NINA wird auf Verhaltensregeln hingewiesen Die 7‑Tages-Inzidenz
in der Landeshauptstadt Düsseldorf hat mit einerm Wert von 42,7 den Schwellenwert 35 überschritten. Aus diesem Grund wird am Freitag, 9. Oktober, auch für die Landeshauptstadt Düsseldorf eine Meldung über die Warn-App NINA ausgesendet, um die Bürger*innen nochmals auf die veränderte Lage hinzuweisen.
Über die Meldung wird dabei auf die gängigen Regeln hingewiesen: Beachtung der Hygieneregeln nach dem A‑H-A-Formal
(Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske “Mund-Nasen-Bedeckung” tragen). So sollte jeder einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen halten, und überall dort, wo der Abstand nicht einzuhalten ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Zudem sollte ebenfalls auf die Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen geachtet werden.
Die zwölf Bereiche, in denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen wird, im Überblick:
1. Kaiserswerth: Kaiserswerther Markt/Klemensplatz
2. Rath: Westfalenstraße/Westfalencenter
3. Gerresheim: Dreherstraße/Fußgängerzone
4. Düsseltal: Rethelstraße
5. Pempelfort: Nordstraße/Duisburger Straße
6. Stadtmitte: Der gesamte Bereich zwischen Altstadt im Westen, Graf-Adolf-Straße im Süden, Hauptbahnhof im Osten und Schadowstraße/Am Wehrhahn im Norden
7. Friedrichstadt/Unterbilk: Friedrichstraße, Düsseldorf-Arcaden, Bilk S‑Bahnhof
8. Unterbilk: Bilker Allee, Bilker Kirche, Lorettostraße
9. Oberbilk: Kölner Straße
10. Eller: Gumbertstraße, Gertrudisplatz
11. Benrath: Innenstadt, Fußgängerzone
12. Garath: Stadtteilzentrum
Für Fragen zum Thema “Coronavirus” hat die Landeshauptstadt ein Informationsportal eingerichtet unter der Adresse: www.duesseldorf.de/corona