Alle, die aus einem Risikogebiet nach Düsseldorf einreisen und in Düsseldorf wohnen oder sich dort befristet – zum Beispiel als Urlauber – aufhalten, können somit schnell und einfach ihrer Meldepflicht nachkommen
Rechtzeitig zum Start in die Herbstferien stellt die Landeshauptstadt Düsseldorf eine neue Online-Plattform unter www.corona.duesseldorf.de/reiserueckkehrer zur Verfügung. Sie ermöglicht allen Ein-und Rückreisenden nach Düsseldorf – die ihren Erstwohnsitz in Düsseldorf haben oder sich befristet zum Beispiel als Urlauber in Düsseldorf aufhalten –, schnell und unkompliziert ihrer Meldepflicht nachzukommen. Laut der aktuellen Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) sind Einreisende und Reiserückkehrer*innen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, in welchem ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, dazu verpflichtet:
• sich nach der Einreise/Rückkehr aus einem Risikogebiet direkt in häusliche Isolation zu begeben sowie
• sich einem Test auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV‑2 zu unterziehen und
• sich bei der für ihren Wohnsitz oder sonstigen Aufenthaltsort zuständigen Gesundheitsbehörde schriftlich oder elektronisch zu melden.
“Das neue Online-Formular ist so aufgebaut, dass Ein-und Rückreisende mit wenigen Klicks alle notwendigen Informationen zur Person und zum Aufenthaltsort sowie zu möglichen Krankheitssymptomen an das Gesundheitsamt weitergeben können”, erklärt Dr. Klaus Göbels, Leiter des Gesundheitsamtes.
Darüber hinaus haben (Flug-)Reiserückkehrer*innen weiterhin die Möglichkeit, ihrer Meldepflicht mithilfe einer ordnungsgemäß ausgefüllten Aussteigekarte/Passenger Locater Card nachzukommen und darin ihre Reiseroute, Namen, Geburtsdatum, Anschrift (Aufenthaltsort) sowie eine Telefonnummer mitzuteilen.
Diese Maßnahmen sollen dabei helfen das Virus einzudämmen.
Alle wichtigen Informationen für Ein- und Rückreisende sind zudem dem städtischen Coronaportal unter www.corona.duesseldorf.de/zielgruppen/alle-dusseldorfer-innen/reisen-und-urlaub zu entnehmen.