Das Oberverwaltungsgericht in Müster hat heute die Sperrstunde bestätigt.
Seit 17. Oktober müssen in NRW alle gastronomischen Betriebe zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens für Gäste geschlossen halten, wenn ihre Kommunen innerhalb von sieben Tagen 50 oder mehr Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner aufweisen.
Die Entscheidung fiel in einem sogenannten Normenkontroll-Eilverfahren. Mehrere Antragstellern, aus Köln, Rhein-Sieg-Kreis die Gaststätten betreiben hatten den Antrag gestellt. Weitere Klagen liegen bei dem Oberverwaltungsgericht noch vor.