Stände am Mark­platz Foto: LOKALBÜRO

 

“Insel­lö­sun­gen” mit bis zu fünf Stän­den im Innenstadtbereich/Keine Stadt­teil­weih­nachts­märkte im November

Die Corona-Pan­de­mie hat Aus­wir­kun­gen auf alle Berei­chen des täg­li­chen Lebens. Eine Bran­che, die sehr stark betrof­fen ist, sind die Schau­stel­ler. Zahl­rei­che große Ver­an­stal­tun­gen wie die Kir­mes sind aus­ge­fal­len, was zu erheb­li­chen wirt­schaft­li­chen Ein­bu­ßen führt. Im Okto­ber 2020 musste dann die Düs­sel­dorf Tou­ris­mus GmbH auf die aktu­elle Infek­ti­ons­lage reagie­ren und hat den Düs­sel­dor­fer Weih­nachts­markt abge­sagt. Par­al­lel dazu hat die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf zuge­sagt zu prü­fen, mit wel­chen Alter­na­ti­ven sie die Düs­sel­dor­fer Schau­stel­ler unter­stüt­zen kann.

Die Stadt hat dem Düs­sel­dor­fer Schau­stel­ler­ver­band soge­nannte “Insel­lö­sun­gen” als Stand­orte für die Auf­stel­lung von Schau­stel­ler-Buden ange­bo­ten. Dort kön­nen bis zu fünf ver­schie­dene Stände — ent­zerrt und im Innen­stadt­ge­biet ver­teilt — errich­tet wer­den. Diese kön­nen ab sofort, unter Berück­sich­ti­gung der stil­len Fei­er­tage und des ers­ten Weih­nachts­fei­er­ta­ges, bis zum 06.01.2021 auf­ge­stellt werden.
Für alle Stände, die von 11 bis 21 Uhr öff­nen dür­fen, gilt die aktu­elle Coro­naschutz­ver­ord­nung und dar­über hin­aus besteht der Vor­be­halt, dass mög­li­cher­weise wei­tere zusätz­li­che Hygie­ne­schutz­maß­nah­men ergrif­fen wer­den müs­sen. Bereits jetzt ist kein Geträn­ke­ver­kauf (ins­be­son­dere von Alko­hol) erlaubt, der Ver­kauf zube­rei­te­ter Spei­sen ist nur als Außer-Haus-Ver­kauf mög­lich (kein Ver­zehr im Umkreis von 50 Metern), und der Betrieb von Karus­sells ist bis ein­schließ­lich 30. Novem­ber untersagt.

Über­sicht der Standorte:

  • Markt­platz (3 Stände bereits vor­han­den, 2 zusätz­lich möglich)
  • Hein­rich-Heine-Platz (3 Stände bereits vor­han­den, 2 zusätz­lich möglich)
  • Uecker-Nagel / West­seite Kö-Bogen/ Königs­al­lee (bis zu 5 Stände)
  • Scha­dow­straße vor P&C (bis­he­rige Stände blei­ben, maxi­mal 5)
  • Scha­dow­straße / Ecke Jan-Wel­lem-Platz (bis­he­rige 5 Stände bleiben)
  • Scha­dow­platz (bis­he­rige 5 Stände bleiben)

Stadt­teil­weih­nachts­märkte
Vor dem Hin­ter­grund der aktu­el­len Coro­naschutz­ver­ord­nung kön­nen die bereits für die Stadt­teile geneh­mig­ten Weih­nachts­märkte im Zeit­raum vom 19. bis 30. Novem­ber nicht geöff­net wer­den. Für Dezem­ber 2020 soll — unter dem Vor­be­halt der dann gül­ti­gen Coro­naschutz­ver­ord­nung — den Ver­an­stal­tern ermög­licht wer­den, die geplan­ten Stadt­teil­weih­nachts­märkte wie bean­tragt zu öffnen.