Die Landeshauptstadt Düsseldorf respektiert den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom heutigen Montag, 9. November, zur Allgemeinverfügung über die Maskenpflicht. Die Stadterwaltung hat in der Folge die Allgemeinverfügung, die eine Alltagsmaskenpflicht für das gesamte Stadtgebiet vorsah, noch am heutigen Montag aufgehoben. Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung auf Basis der heutigen Begründung des Verwaltungsgerichtes eine neue Allgemeinverfügung vorbereiten, die voraussichtlich am morgigen Dienstag, 10. November, erlassen werden wird.
Indes hat offenbar die Mehrheit der Düsseldorfer die Masken als Hilfestellung zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit und der Gesundheit anderer anerkannt. Nach den Beobachtungen der Außendienstkräfte des Ordnungsamtes trägt die überwiegende Zahl der Menschen in Düsseldorf, wenn es geboten ist, auch im öffentlichen Raum eine Maske.
Hintergrund Per Allgemeinverfügung hatte die Landeshauptstadt Düsseldorf ab Mittwoch, 4. November, zum Infektionsschutz eine Maskenpflicht nahezu für das gesamte Stadtgebiet angeordnet. Ausnahmen galten lediglich für nicht bebaute Gegenden wie Grünlagen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung galt für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer, die Gehwege benutzen dürfen. Dagegen gab es Klagen von Bürgern vor dem Verwaltungsgericht.
Aufgehoben dürfte aber damit aber nicht die Allgemeinverfügung vom 19. Oktober: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/bekanntmachungen/2020/Allgemeinverfuegung-201019.pdf. wo das Tragen in bestimmten Gebieten und zu bestimmten Uhrzeiten angebordnet worden ist.
Hier der Link zu den Anlagen: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/bekanntmachungen/2020/Allgemeinverfuegung-201019-Anlagen.pdf.
Die Gebiete im Überblick:
- Kaiserswerth: Kaiserswerther Markt/Klemensplatz
- Rath: Westfalenstraße/Westfalencenter
- Gerresheim: Benderstraße/Dreherstraße/Fußgängerzone
- Düsseltal: Rethelstraße
- Pempelfort: Nordstraße/Duisburger Straße
- Oberkassel: Belsenplatz/Teile der Luegallee
- Stadtmitte: Schadowstraße ab Am Wehrhahn bis zum Übergang in die Altstadt — Kö-Bogen I und II sowie Theodor-Körner-Straße; Königsallee mit Blumenstraße/Martin-Luther-Platz, Grünstraße und
- Bahnstraße jeweils zwischen Königsallee und Berliner Allee
- Friedrichstadt/Unterbilk: Friedrichstraße, Düsseldorf-Arcaden, Bilk S‑Bahnhof
- Unterbilk: Bilker Allee, Bilker Kirche, Lorettostraße
- Oberbilk: Kölner Straße
- Eller: Gumbertstraße, Gertrudisplatz
- Benrath: Innenstadt, Fußgängerzone
- Garath: Stadtteilzentrum (alle 10 bis 19 Uhr)
- Altstadt: Gebiet zwischen Ratinger Straße (einschließlich) im Norden, Rathausufer und Schlossufer im Westen, Heinrich-Heine-Allee und Hafenstraße im Osten und Schulstraße (nicht eingeschlossen) und Flingerstraße im Süden (10 bis 24 Uhr)
- Hauptbahnhof: Konrad-Adenauer-Platz und Bertha-von-Suttner-Platz (6 bis 24 Uhr)
Die Schilder plus Zusatzschilder, die auf die Maskenpflicht hinweisen, sind nun — neben der Veröffentlichung über die Informationskanäle der Stadt — ein zusätzlicher Hinweis, die die Passanten direkt vor Ort auf die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hinweisen.