Außerdem Kontrollen in der Gastronomie und in Hotels/Große Party in der Altstadt aufgelöst
Die Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes der Landeshauptstadt Düsseldorf (OSD) mussten von Freitag, 13. November, bis Sonntag, 15. November, in 12 Fällen Ordnungswidrigkeitsverfahren, jeweils gegen eine oder mehrere Personen, einleiten. Insgesamt 209 Menschen wurden in diesem Zeitraum wegen Verstößen gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und Nichteinhaltung des Mindestabstandes belehrt und 16 Zusammenkünfte von Personen aus mehr als zwei Haushalten aufgelöst. Auch die seit Montag, 2. November, geltende Einstellungen des Gastronomiebetriebs und touristischer Übernachtungen wurden kontrolliert.
Einsätze am Freitag, 13. November
OSD-Mitarbeiter reagierten am Freitag auf Beschwerden und kontrollierten ein Ferienhaus und eine Schankwirtschaft in Friedrichstadt. In dem Ferienhaus traf der OSD trotz des touristischen Übernachtungsverbots neun Gäste an. Diese hatten das Haus für eine Party gemietet, zu der auch fremde Personen erschienen waren und Lärm verursachten. Die Party wurde aufgelöst, und sechs Personen erhielten einen Platzverweis. Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet.
Vor der Schankwirtschaft hielten sich sechs Personen mit Getränken auf. Erlaubt ist nur ein Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken. Diese dürfen nicht in einem Umkreis von 50 Metern um den Betrieb verzehrt werden. Der Verantwortliche zeigte sich uneinsichtig. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Einsätze am Samstag, 14. November
Der OSD ging einer Beschwerde nach und kontrollierte ein Restaurant in Stadtmitte. Dort konsumierten rund 50 Gäste unerlaubterweise Speisen und Getränke auf der Terrasse. Der Besitzer bekam Zeit, die Terrasse zu leeren, aber auch bei einer späteren Nachkontrolle war diese noch gut besetzt. Daraufhin wurde die Außengastronomie geräumt und gesperrt. Gegen den Wirt wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
In zwei Hotels in Stadtmitte waren Touristen aufgenommen worden, die sich in einem privaten Urlaub befanden. Hotels dürfen aktuell nur Geschäftsreisende beherbergen. Einer der Betriebe konnte auch keine vollständige Belegungsliste vorlegen. Es wurden die Personalien festgestellt und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
In einem Barbershop in Oberbilk trafen Einsatzkräfte sieben Personen an, die weder Kunden noch Mitarbeiter des Geschäfts waren und von denen zwei keine Mund-Nasen-Bedeckung trugen. In einem Einzelhandelsbetrieb in der Altstadt waren gemessen an der Fläche zu viele Menschen anwesend, von denen einige (Kunden und Mitarbeiter) keine Mund-Nasen-Bedeckung trugen. In beiden Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
In der Altstadt gab es mehrere Verstöße gegen das Verbot, sich mit mehr als zwei Haushalten und mehr als zehn Personen zu treffen. Nach einer Verwarnung wurde eine Gruppe einige Zeit später wieder zusammen gesehen. Daraufhin wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Gegen 22 Uhr fiel eine Gruppe von rund 150 Menschen auf, die am Mannesmannufer gemeinsam lautstark feierten und tanzten. Die Feiernden hielten keine Mindestabstände ein und trugen keine Mund-Nasen-Bedeckungen. Außerdem wurde Glas zerbrochen und die Umgebung vermüllt. Alle verfügbaren OSD-Kräfte waren im Einsatz, um die Party aufzulösen. Da sich die Feiernden danach in kleineren Gruppen in der Altstadt verteilten, wurde diese gemeinsam mit der Polizei geräumt. Die Polizei war unter anderem mit zwei Diensthundeführern und zwei Hundertschaften (angefordert aus Wuppertal und Duisburg) an dem Einsatz beteiligt, der um 0.45 Uhr beendet war.
Einsätze am Sonntag, 15. November
Im Rahmen der Begleitung der Demonstration der Initiative “Querdenken” wurden auf den Rheinwiesen 28 Kontrollen der Einhaltung der Maskenpflicht und der Abstandsvorgaben vorgenommen. In 14 Fällen, dazu gehört der Veranstalter der Demonstration, besteht der Verdacht, das gefälschte oder ungültige Atteste vorgelegt wurden. Acht weitere Teilnehmer der Demonstration trugen ohne Attest keine Mund-Nasen-Bedeckungen. Strafanzeigen und Ordnungswidrigkeitenverfahren werden eingeleitet.
Die Freigabe der Veranstaltung erfolgte erst verspätet nach abgeschlossener Kontrolle aller Anwesenden. Die Grundstimmung gegenüber den uniformierten Kräften war insgesamt eher abweisend, und es gab zahlreiche Versuche über die bestehenden Vorgaben zu diskutieren. Die Demonstration auf den Rheinwiesen war gegen 17 Uhr zu Ende. Eine zweite Veranstaltung zum selben Thema und mit teilweise identischen Personen wurde auf dem Marktplatz beobachtet. Der Veranstalter löste diese zweite Demonstration witterungsbedingt bereits um 19.15 Uhr auf.
OSD-Einsatzzahlen
Insgesamt verzeichnete der OSD von Freitag, 13. November, bis einschließlich Sonntag, 15. November, 159 Einsätze, von denen 62 im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung standen. Die Gesamtzahl der qualifizierten Gesamteinsätze des OSD seit dem 18. März 2020 beziffert sich auf 14.707, von denen 7.641 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten. 108 Anrufe zum Thema gingen in den vergangenen drei Tagen bei der Leitstelle des OSD ein. Die Gesamtzahl der zum Thema “Corona” seit dem 18. März 2020 in der Leitstelle eingegangenen Anrufe beläuft sich auf 11.096.