Mas­ken­pflicht im öffen­li­chen Nah­ver­kehr Foto: LOKALBÜRO

 

Bei gemein­sa­men Schwer­punkt­kon­trol­len in Nord­rhein-West­fa­len haben Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men, Deut­sche Bahn, Bun­des­po­li­zei und Ord­nungs­äm­ter 805 Ver­stöße gegen die Mas­ken­pflicht fest­ge­stellt. Wer keine Maske getra­gen oder Mund und Nase nicht bedeckt hatte, muss jetzt mit einem Buß­geld­be­scheid vom Ord­nungs­amt rechnen.

Auf zwölf aus­ge­wähl­ten Stre­cken und Bahn­hö­fen in Nord­rhein-West­fa­len hat­ten Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men, Deut­sche Bahn, Bun­des­po­li­zei und Ord­nungs­äm­ter am Diens­tag, 24. Novem­ber, zwi­schen 7 und 15 Uhr die Ein­hal­tung der Mas­ken­pflicht in Bah­nen sowie im Bahn­hof und auf Bahn­stei­gen kon­trol­liert. Rund 500 Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der DB, der Ver­kehrs­un­ter­neh­men, der Auf­ga­ben­trä­ger, der Ord­nungs­äm­ter und der Bun­des­po­li­zei waren bei den Schwer­punkt­kon­trol­len im Einsatz.

Der Groß­teil der Men­schen ohne Maske war am Vor­mit­tag bei hohem Ver­kehrs­auf­kom­men im Berufs- und Schü­ler­ver­kehr unter­wegs. Bis 12 Uhr wur­den 425 Ver­stöße fest­ge­stellt. In der Abschluss­bi­lanz von Bun­des­po­li­zei, Ver­kehrs­be­trie­ben, DB und Ord­nungs­äm­tern kamen 805 Fälle zusammen.

„Die Bahn ist auch in Corona-Zei­ten ein siche­res Ver­kehrs­mit­tel. Die aller­meis­ten Men­schen tra­gen ihre Maske, das haben die Schwer­punkt­kon­trol­len gezeigt. Gleich­wohl wer­den wir auch wei­ter mit Kon­trol­len in Bus und Bahn, in Bahn­hö­fen, Bahn­stei­gen und Hal­te­stel­len auf die Mas­ken­pflicht hin­wei­sen“, sagte Ver­kehrs­mi­nis­ter Hen­drik Wüst. „Mein Dank gilt allen, die bei den lan­des­wei­ten Schwer­punkt­kon­trol­len mit Enga­ge­ment und Fin­ger­spit­zen­ge­fühl ihre Arbeit gemacht haben.“

Bereits am 24. August 2020 wur­den bei lan­des­wei­ten Schwer­punkt­kon­trol­len 1.707 Ver­stöße gegen die Mas­ken­pflicht fest­ge­stellt. Neben den regio­na­len und lan­des­wei­ten Schwer­punkt­kon­trol­len lau­fen gerade die Abstim­mun­gen zwi­schen der Ver­kehrs­mi­nis­ter­kon­fe­renz, dem Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­rium und der Bun­des­po­li­zei für einen bun­des­wei­ten Kon­troll­tag noch in die­sem Jahr.

Seit 27. April 2020 schreibt die Coro­naschutz­ver­ord­nung vor, dass im ÖPNV eine Mund-und-Nasen-Bede­ckung getra­gen wer­den muss. Das gilt nicht nur in Bus­sen und Bah­nen, son­dern ebenso in den Bahn­hö­fen, an Bahn­stei­gen und Hal­te­stel­len. Wer keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August mit einem Buß­geld von 150 Euro rechnen.