Maskenpflicht in Altstadt, Stadtmitte und am Hauptbahnhof gilt bis zum 14. Februar 2021
Die Allgemeinverfügung zum Tragen von Alltagsmasken in bestimmten Teilen des Stadtgebietes ist über den 15. Januar hinaus verlängert worden. Sie gilt nun bis 14. Februar am Hauptbahnhof (Konrad-Adenauer-Platz und Bertha-von-Suttner-Platz), je von 6 bis 22 Uhr, und auf der Schadowstraße und Königsallee sowie in der Altstadt, je von 10 bis 19 Uhr.
Hintergrund
Das Ansteckungsgeschehen im Stadtgebiet ist insgesamt weiterhin unspezifisch und von unklaren Ansteckungswegen geprägt.
Dass das Tragen einer Alltagsmaske ein Mittel ist, die Zahl der Neuinfektionen zu senken, steht medizinisch und rechtlich außer Frage. Daher hat die Landeshauptstadt Düsseldorf am Dienstag, 10. November, eine Allgemeinverfügung zum Tragen von Alltagsmasken im Stadtgebiet veröffentlicht, die sowohl einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom Montag, 9. November, als auch dem weiterhin hohen Infektionsgeschehen Rechnung trägt. Diese Allgemeinverfügung galt zunächst bis zum 30. November, sie wurde zunächst bis zum 24. Dezember verlängert, danach bis zum 15. Januar 2021 und nun bis 14. Februar 2021.