Archiv­bild Foto: LOKALBÜRO

 

Mas­ken­pflicht in Alt­stadt, Stadt­mitte und am Haupt­bahn­hof gilt bis zum 14. Februar 2021

Die All­ge­mein­ver­fü­gung zum Tra­gen von All­tags­mas­ken in bestimm­ten Tei­len des Stadt­ge­bie­tes ist über den 15. Januar hin­aus ver­län­gert wor­den. Sie gilt nun bis 14. Februar am Haupt­bahn­hof (Kon­rad-Ade­nauer-Platz und Ber­tha-von-Sutt­ner-Platz), je von 6 bis 22 Uhr, und auf der Scha­dow­straße und Königs­al­lee sowie in der Alt­stadt, je von 10 bis 19 Uhr.

Hin­ter­grund
Das Anste­ckungs­ge­sche­hen im Stadt­ge­biet ist ins­ge­samt wei­ter­hin unspe­zi­fisch und von unkla­ren Anste­ckungs­we­gen geprägt.

Dass das Tra­gen einer All­tags­maske ein Mit­tel ist, die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen zu sen­ken, steht medi­zi­nisch und recht­lich außer Frage. Daher hat die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf am Diens­tag, 10. Novem­ber, eine All­ge­mein­ver­fü­gung zum Tra­gen von All­tags­mas­ken im Stadt­ge­biet ver­öf­fent­licht, die sowohl einem Beschluss des Ver­wal­tungs­ge­rich­tes Düs­sel­dorf vom Mon­tag, 9. Novem­ber, als auch dem wei­ter­hin hohen Infek­ti­ons­ge­sche­hen Rech­nung trägt. Diese All­ge­mein­ver­fü­gung galt zunächst bis zum 30. Novem­ber, sie wurde zunächst bis zum 24. Dezem­ber ver­län­gert, danach bis zum 15. Januar 2021 und nun bis 14. Februar 2021.