Die Rheinbahn unterstützt die aktuellen Beschlüsse der Ministerpräsidenten- konferenz zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Durch die beschlossene Tragepflicht von medizinischen Masken (FFP2, KN95 und OP-Masken) für Fahrgäste bleibt der Nahverkehr trotz der aufkommenden Mutationen weiter ein sicherer und verlässlicher Verkehrsträger. Die konkrete Umsetzung aller Maßnahmen inklusive der Festlegung des Starttermins für die geänderte Maskenpflicht erfolgt durch die Neufassung der Corona-Schutzverordnung durch die nordrhein-westfälische Landesregierung.
Auch im verlängerten Lockdown wird die Rheinbahn ihrem öffentlichen Auftrag nachkommen und unter hohen Hygienestandards die Mobilität in der Region sicherstellen. Seit Beginn der Corona-Pandemie kommt die Rheinbahn ihrer gesellschaftlichen Rolle beim Infektionsschutz in beson- derem Maße nach, etwa durch erhöhte Reinigungsintervalle der Fahrzeuge, Desinfektionsspender, Lüftungskonzepte in den Fahrzeugen, dem Einbau von Schutzscheiben in allen Bussen und vielem mehr.
Die Fahrgäste werden in den kommenden Tagen über Durchsagen, Aushänge und die digitalen Informationskanäle über die geänderten Vorgaben informiert. Im Sinne des Gemeinwohls werden alle Kunden aufgefordert, sich an die bald geltenden Regelungen zu halten.
Zur Kontaktreduktion arbeiten zudem nahezu alle Verwaltungsmitarbeiter spätestens seit dem vergangenen Herbst so oft es geht aus dem Homeoffice heraus. Mitarbeiter, die in unseren Bussen und Bahnen oder an den Halte- stellen und Bahnhöfen arbeiten, werden in den kommenden Tagen vorsorglich mit medizinischen Masken ausgestattet. Bereits vor der Ministerpräsidenten- konferenz hat die Rheinbahn 100.000 solcher hochwertigen Masken bestellt.
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