Untere Naturschutzbehörde erinnert: Gehölzschnitt nur bis Ende Februar zulässig
Ab 1. März beginnt die Brutzeit der heimischen Vögel
Gartenbesitzer aufgepasst: Wer noch Hecken oder Gehölze zurückschneiden möchte, sollte die Arbeiten in den kommenden Wochen erledigen. Denn am Sonntag, 28. Februar, endet die Zeit des Gehölzschnitts. Danach beginnt die Brutzeit von heimischen Vogelarten. Darauf macht die Untere Naturschutzbehörde Düsseldorf aufmerksam.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es während der Brutzeit der heimischen Vogelarten verboten, ihre Nist‑, Brut‑, Wohn- oder Zufluchtsstätten zu beschädigen, zu zerstören oder die brütenden Vögel dort zu stören. Damit den Vögeln — aber auch Insekten und anderen Tieren — ausreichende und geeignete Nist- und Zufluchtsstätten zur Verfügung stehen, müssen umfangreichere Rückschnitte an Hecken und Gebüsch grundsätzlich bis Ende Februar abgeschlossen sein.
Gerade in Straßen und Wege hinein gewachsene Hecken sollten spätestens jetzt gestutzt werden, appelliert die Untere Naturschutzbehörde. Ab Montag, 1. März, sind grundsätzlich nur Form- und Pflegeschnitte erlaubt, bei denen nur die jährigen frischen Triebe zurückgeschnitten werden dürfen. Aber auch dabei ist auf Nester im Gebüsch und in den Bäumen, die geschnitten werden, zu achten. Nur in begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von diesen Vorschriften durch die Untere Naturschutzbehörde zugelassen werden.
Bei Baumfällungen ist nicht nur auf Nester, sondern auch auf Bruthöhlen zu achten. In den Natur- und Landschaftsschutzgebieten der Landeshauptstadt Düsseldorf sind Bäume, Hecken und Gebüsch das ganze Jahr über geschützt. Dort bedarf der Rückschnitt grundsätzlich der Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.
Fragen zu den gesetzlichen Regelungen, zur Baumschutzsatzung und zu den Inhalten des Landschaftsplans beantwortet die Untere Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer 0211–8926804 oder per E‑Mail an: unb@duesseldorf.de
Der nächste Zeitraum, in dem Hecken oder Gehölze zurückgeschnitten werden können, wird dann erst wieder vom 1. Oktober 2021 bis zum 28. Februar 2022 sein.
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