Landesförderung zur Stärkung der Stadtzentren/(Kreative) Nutzungsmöglichkeiten für die Zeit nach dem Lockdown/Geförderte Mieten bieten Raum zur Entfaltung neuer Angebote in Eller, Gerresheim und Friedrichstadt-Stadtmitte
Die Landeshauptstadt Düsseldorf erhält aus dem “Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen” eine Landesförderung in Höhe von insgesamt rund 250.000 Euro zur An- und Weitervermietung von leerstehenden Ladenlokalen an drei Standorten. Ziel der Förderung ist es, mit Hilfe von reduzierten Mieten Raum für neue Geschäftsideen und Nutzungskonzepte zu schaffen, die zur Stärkung und Belebung der Geschäftslagen beitragen sollen.
Unter Berücksichtigung der kommunalen Eigenanteile stehen für die Graf-Adolf-Straße/Nördliche Friedrichstraße rund 117.000 Euro, für die Gumbertstraße rund 115.000 Euro und für die Heyestraße-Süd rund 46.000 Euro zur Verfügung. Das Förderprogramm läuft zunächst bis Dezember 2022. Eine Bewerbung sollte zeitnah bis spätestens zum 15. März 2021 über die Seite www.duesseldorf.de/stadtzentren erfolgen.
Planungsdezernentin Cornelia Zuschke ermutigt alle Interessierten, sich zu bewerben: “Das Landesprogramm versetzt uns einerseits in die Lage, in drei wichtigen Bereichen der Düsseldorfer Kernstadt kreativen Ideen und Konzepten Raum zur Entfaltung geben zu können. Andererseits bietet sich die Chance, diese drei unterschiedlichen Geschäftslagen mit neuen Impulsen zu bereichern. Ich weiß, dass wir mitten in einer schwierigen Lockdown-Phase sind. Aber gerade jetzt ist es wichtig, dass wir hoffnungsvoll die Zukunft planen. Die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer verfügen über sehr viel kreatives Potential, sodass ich mir sicher bin, dass hier zukunftssichernde Ideen die Geschäftswelt wieder aktivieren. Besonders durch die tatkräftige Unterstützung der Werbe- und Standortgemeinschaften werden wir gute Konzeptideen fördern können. In den nächsten Tagen werden wir auch Kontakt zu den Eigentümern passender Immobilien aufnehmen. Ich hoffe sehr, dass wir auf große Aufgeschlossenheit bauen dürfen.”
Gefragt sind im Landesprogramm innovative Ideen aus den Bereichen Handel, Dienstleistung, Kultur- und Kreativwirtschaft, Kunst oder Soziales, die das Potential haben, sich über eine Zwischennutzung hinaus weiterzuentwickeln und neue Perspektiven für die Geschäftsstraßen eröffnen. Sobald die Vorgaben aus der Schutzverordnung zur Corona-Pandemie eine Betriebsaufnahme zulassen, könnten die Geschäftsstraßen damit um neue Angebote ergänzt werden und damit für zusätzliche Frequenz sorgen. Die Verwaltung erfasst aktuell bestehende Leerstände in den drei Geschäftsstraßen und nimmt Kontakt zu Eigentümerinnen und Eigentümern auf.
Mit Blick auf die Nutzung und den Betrieb der Ladenlokale sollten Interessierte berücksichtigen, dass sich die Fördermöglichkeiten aus öffentlichen Mitteln ausschließlich auf die Bezuschussung von Mieten (bis maximal 300 Quadratmeter Nutzfläche) beschränken. Kosten für Renovierung, Ausstattung, Genehmigungen, Betrieb usw. sind im Rahmen des Sofortprogramms nicht förderfähig und müssen aus eigenen Mitteln oder mit Hilfe von Fördermitteln von anderer Seite getragen werden.
Das Bewerbungsformular steht unter www.duesseldorf.de/stadtzentren zur Verfügung. Interessierte werden gebeten, es ausgefüllt bis zum 15. März 2021 an stadtzentren@duesseldorf.de zu senden. Über die Mailadresse kann im Vorfeld auch zu konkreten Anliegen und Fragen Kontakt mit dem Team Stadtzentren aufgenommen werden. Eigentümerinnen und Eigentümer von verfügbaren Ladenlokalen in den drei genannten Straßenabschnitten, die an einer Einbeziehung ihrer Räumlichkeiten in das Programm interessiert sind, können ebenfalls über diese Mailadresse Kontakt zum Team der Stadtverwaltung aufnehmen.
Fachlich unterstützt wird die Initiative durch die Industrie- und Handelskammer Düsseldorf, den Einzelhandelsverband Rheinland und die örtlichen Werbe- und Standortgemeinschaften.
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