Vage­des­straße, Düs­sel­dorf; 7.2.2021, 14.02h © ADFC Düsseldorf

 

Nur mit einer gepfleg­ten Rad­in­fra­struk­tur wird Düs­sel­dorf fahrradfreundlich

Der ADFC Düs­sel­dorf for­dert Poli­tik und Ver­wal­tung auf drin­gend auf, die vor­han­de­nen Rad­wege ebenso wie Fuß­wege prio­ri­tär in den Win­ter­dienst­plan auf­zu­neh­men. “Für unge­schützte Ver­kehrs­teil­neh­me­rin­nen und ‑teil­neh­mer schaf­fen rut­schige Wege viel höhere Gefah­ren als für Auto- und Bus­fah­rende”, so Lerke Tyra, stell­ver­tre­tende Vor­sit­zende des Düs­sel­dor­fer Fahr­rad­club ADFC. “Wenn die Tem­pe­ra­tu­ren fal­len, kom­men auf Rad­fah­rende zusätz­li­che Unfall-Risi­ken zu. Nicht gepflegte Rad­wege bil­den mit Laub, Matsch, Eis und Schnee gefähr­li­che Rutsch­fal­len für Zweiradnutzer.”

Der ADFC bemän­gelt die in Düs­sel­dorf oft gese­hene Pra­xis der AWISTA, Schnee und Laub­hau­fen auf Rad- und Fuß­wege zu räu­men. “Das ist voll­kom­men inak­zep­ta­bel”, erklärt Lerke Tyra. “Wenn Düs­sel­dorf in fünf Jah­ren die fahr­rad­freund­lichste Groß­stadt Deutsch­lands sein möchte, dann müs­sen wir den Spieß umdre­hen: Die Wege der ver­letz­li­che­ren Verkehrsteilnehmer*innen — dazu gehö­ren außer Rad­fah­ren­den natür­lich auch Fuß­gän­ge­rin­nen und Roll­stuhl­fah­rer — müs­sen Prio­ri­tät bei der Räu­mung bekom­men, wie in den Nie­der­lan­den. Nur mit Top-Rad­we­gen in Top-Pfle­ge­zu­stand kann es gelin­gen, dass mehr Men­schen ganz­jäh­rig auf das Rad umsteigen.“

Der ADFC betont, dass die Stadt ver­pflich­tet ist, Rad­wege zu räu­men. Laut einem Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs sind Kom­mu­nen ver­pflich­tet, „ver­kehrs­wich­tige Rad­wege“ zu räu­men. Wenn eine Rad­fah­re­rin oder ein Rad­fah­rer ohne eige­nes Ver­schul­den auf einem unge­räum­ten Rad­weg stürzt, ist die Lan­des­haupt­stadt in der Haf­tung. In der Düs­sel­dor­fer AWISTA-Karte „Win­ter­dienst­stre­cken“ sind Rad­wege ver­merkt, die zur Streu­stufe 2 gehö­ren. Lerke Tyra: „Das klappt aber nicht rich­tig, z.B. auf der Ober­kas­se­ler Brü­cke und der Köl­ner Straße. Dar­über hin­aus ist jede Straße, jeder Rad­weg poten­zi­ell ver­kehrs­wich­tig für Rad­fah­re­rin­nen und Rad­fah­rer. Ihre Wege begin­nen direkt vor der Haus­tür und enden am Büro, an der S‑Bahnstation, am Super­markt oder am Arbeits­platz. Alle diese Wege soll­ten von ver­meid­ba­ren Sturz­fal­len befreit sein.“

In den Nie­der­lan­den ist die prio­ri­täre Räu­mung von Rad- und Geh­we­gen schon lange Stan­dard. “Eine sol­che Prio­ri­sie­rung des Rad­ver­kehrs beim Win­ter­räum­dienst for­dern wir auch für Düs­sel­dorf,” so Lerke Tyra.

Der ADFC weist dar­auf hin, dass rein recht­lich Rad­fah­rende auf die Fahr­bahn aus­wei­chen dür­fen, wenn ein Rad­weg durch Schnee, Eis oder Laub­mas­sen nicht befahr­bar ist. “Eine echte Lösung stellt diese Rege­lung aber auch nicht dar”, betont Lerke Tyra. Der ADFC weiß, dass die meis­ten Rad­fah­re­rin­nen und Rad­fah­rer wegen des oft rück­sichts­lo­sen Auto­ver­kehrs nicht auf die Fahr­bahn aus­wei­chen wol­len. Außer­dem türmt sich oft auch am rech­ten Fahr­bahn­rand der Schnee.

“Etli­che All­tags­rad­fah­rende sehen sich des­halb bei unzu­rei­chen­dem Win­ter­dienst gezwun­gen, ins Auto oder in den corona-unsi­che­ren ÖPNV zu stei­gen”, sagt Lerke Tyra. „Die Nie­der­lande zei­gen, dass man mit einem ein­la­den­den Rad­we­ge­netz und einem sehr guten Win­ter­dienst das Fahr­rad zu einem Ganz­jah­res­ver­kehrs­mit­tel für alle machen kann. Diese Fahr­rad-first-Poli­tik muss Düs­sel­dorf noch lernen.“

Auto­fah­ren­den rät der ADFC, ihre Fahr­weise auf schlechte Sicht­ver­hält­nisse und rut­schige Fahr­bah­nen ein­zu­stel­len. Statt des vor­ge­schrie­be­nen Über­hol­ab­stands von 1,50 Metern inner­orts und 2 Metern außer­orts soll­ten Auto­fah­rende aus Sicher­heits­grün­den bes­ser grö­ße­ren Abstand beim Über­ho­len von Rad­fah­re­rin­nen und Rad­fah­rern halten.

“Win­ter­li­che Ver­hält­nisse erfor­dern auch ein vor­sich­ti­ge­res Fahr­ver­hal­ten der Rad­fah­ren­den”, erklärt Lerke Tyra. “Wir emp­feh­len bei rut­schi­gen Wegen: Tempo redu­zie­ren, Abstand hal­ten und beson­ders bei fes­ter Schnee­de­cke und Glätte in Kur­ven weder tre­ten noch brem­sen. Lässt sich das Brem­sen nicht ver­mei­den, muss es früh­zei­tig und maß­voll gesche­hen. Bei schlech­ten Sicht­ver­hält­nis­sen gilt: Auch tags­über Licht an“.