Neue All­ge­mein­ver­fü­gun­gen
Mas­ken­pflicht­ge­biet in der Alt­stadt bis zum Rhein erweitert/Verweilverbot am Wochen­ende in die­sem Gebiet

Das Mas­ken­pflicht­ge­biet “Alt­stadt” wird am Rhein­ufer von der Drei­ecks­wiese bis zur Rhein­ter­rasse aus­ge­wei­tet und die Mas­ken­pflicht täg­lich von 10 bis 1 Uhr ver­län­gert. Ergän­zend gilt an Wochen­en­den frei­tags, 15 bis 1 Uhr, sowie sams­tags und sonn­tags, je 10 bis 1 Uhr des Fol­ge­ta­ges, im Mas­ken­pflicht­ge­biet “Alt­stadt” — ein­schließ­lich der Erwei­te­rung ent­lang des Rheins — zukünf­tig auch ein Ver­weil­ver­bot. Zwei All­ge­mein­ver­fü­gun­gen, die die recht­li­che Grund­lage bil­den, tre­ten jeweils am Don­ners­tag, 25. Februar, in Kraft.

Hier die Links zu den ver­öf­fent­lich­ten Allgemeinverfügungen:
Mas­ken­pflicht: https://www.duesseldorf.de/bekanntmachungen.html#c150406
Ver­weil­ver­bot: https://www.duesseldorf.de/bekanntmachungen.html#c150410

Damit reagiert die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf auf wie­der anstei­gende Inzi­denz­zah­len, einen wach­sen­den Anteil fest­ge­stell­ter Virus­mu­ta­tio­nen unter den vor­han­de­nen Corona-Infek­tio­nen und auf zahl­rei­che Ver­stöße gegen die Abstands­re­geln und die Pflicht zum Tra­gen einer Mund-Nasen-Bede­ckung am ver­gan­ge­nen son­ni­gen Wochenende.

Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler: “Mit der erwei­ter­ten Mas­ken­pflicht und einem Ver­weil­ver­bot an Wochen­en­den möch­ten wir die Men­schen schüt­zen und ihnen hel­fen, die gebo­te­nen Coro­naschutz­re­geln bes­ser ein­zu­hal­ten. Es ist wich­tig, dass wir es schaf­fen, die Infek­ti­ons­zah­len wie­der kon­ti­nu­ier­lich zu sen­ken — gerade jetzt, wenn anste­cken­dere Virus­mu­ta­tio­nen auf­tre­ten. Nur so kön­nen wir mög­lichst schnell Inzi­denz­werte errei­chen, die die Locke­run­gen ermög­li­chen, nach denen wir uns alle so sehr seh­nen. Daher bitte ich alle: Schüt­zen Sie sich und andere. Ver­mei­den Sie Men­schen­an­samm­lun­gen, hal­ten Sie sich an Abstands- und Hygie­ne­re­geln und tra­gen Sie eine medi­zi­ni­sche Maske. Nur gemein­sam kön­nen wir es schaffen!”

Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum: “Ver­bote sind immer dann erfor­der­lich, wenn die Men­schen sich nicht aus Eigen­ver­ant­wor­tung her­aus an die Regeln hal­ten. Dass dies aber im Falle des Infek­ti­ons­schut­zes uner­läss­lich ist, ist unstrit­tig, ins­be­son­dere in Zei­ten stei­gen­der Ver­brei­tungs­zah­len der Corona-Muta­tio­nen. Daher ist der Erlass der All­ge­mein­ver­fü­gun­gen mit der Erwei­te­rung der Mas­ken­pflicht in der Alt­stadt und dem Ver­weil­ver­bot an Wochen­en­den das geeig­netste zur Ver­fü­gung ste­hende Mittel.”

Ver­weil­ver­bots­ge­biet
In einem Ver­weil­ver­bots­ge­biet dür­fen sich Men­schen im öffent­li­chen Raum auf­hal­ten, so lange sie sich fort­be­we­gen, jedoch nicht ver­wei­len, im Sinne von län­ger ste­hen blei­ben, sich hin­set­zen oder zum Bei­spiel auf eine Wiese legen. Das Ver­weil­ver­bot in Düs­sel­dorf soll zeit­lich an Wochen­en­den, also frei­tags 15 Uhr bis 1 Uhr des Fol­ge­ta­ges sowie sams­tags und sonn­tags, je 10 bis 1 Uhr des Fol­ge­ta­ges, gel­ten. Das Gebiet der Gel­tung umfasst das erwei­terte Mas­ken­pflicht­ge­biet “Alt­stadt” — ent­lang des Rheins von der Drei­ecks­wiese, Höhe Kunst im Tun­nel (KiT) bis hin zu den Rhein­ter­ras­sen. Ein­ge­schlos­sen sind das Man­nes­mann­ufer und das Untere Rhein­werft. Die zeit­li­che Begren­zung bis 1 Uhr ist aus Grün­den der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit gewählt. Bei den aktu­el­len Tem­pe­ra­tu­ren ist ein hohes Besu­cher­auf­kom­men bis in die späte Nacht noch nicht zu erwarten.
Auf das Ver­weil­ver­bot wird durch mehr als 300 Schil­der ein­gangs des Gebie­tes hin­ge­wie­sen. Diese sol­len so schnell wie mög­lich mon­tiert werden.

Erwei­terte Schutzmaskenpflicht
Das Mas­ken­pflicht­ge­biet “Alt­stadt” wird räum­lich auf das Rhein­ufer zwi­schen der Drei­ecks­wiese in Höhe des Gebäu­des von Kunst im Tun­nel (KiT) bis zur Rhein­ter­rasse — ein­schließ­lich Man­nes­mann­ufer und Unte­res Rhein­werft — aus­ge­wei­tet. Die Gel­tung wird zeit­lich täg­lich von 10 bis 1 Uhr ver­län­gert. Unter freiem Him­mel sind Schutz­mas­ken aus Stoff grund­sätz­lich aus­rei­chend — medi­zi­ni­sche Mas­ken sind aller­dings wirk­sa­mer und zu empfehlen.

Die Mas­ken­pflicht­ge­biete Innen­stadt (Königsallee/Schadowstraße) und am Haupt­bahn­hof blei­ben im Hin­blick auf die räum­li­che Aus­deh­nung und die Zeit der Gel­tung unverändert.

Kon­trol­len
Die Mit­ar­bei­ten­den des Ord­nungs- und Ser­vice­diens­tes (OSD) wer­den die Bestim­mun­gen der All­ge­mein­ver­fü­gun­gen, ins­be­son­dere der zum Ver­weil­ver­bot, mit dem gebo­te­nen Augen­maß kon­trol­lie­ren. Dies gilt auch und ins­be­son­dere bei Men­schen mit kör­per­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen und Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­gern ohne Obdach. Bei Ver­stö­ßen gegen die Mas­ken­pflicht im Freien wird in der Regel ein Buß­geld von 50 Euro erho­ben. Dies gilt ebenso für Ver­stöße gegen das Ver­weil­ver­bot. Zum Ver­gleich: Ver­stöße gegen die Mas­ken­pflicht in Bus­sen und Bah­nen sowie an ÖPNV-Sta­tio­nen wer­den in der Regel mit einem Buß­geld von 150 Euro geahndet.

Daten und Fak­ten Corona
Die 7‑Tage-Inzi­denz sowie der Anteil der hoch­an­ste­cken­den Corona-Virus­va­ri­an­ten neh­men in Düs­sel­dorf in den letz­ten Tagen wie­der zu. Der Wert der 7‑Tage-Inzi­denz stieg inzwi­schen bis auf 57,4 — vor einer Woche lag er noch bei 40,4. Der Anteil der Virus­mu­ta­tio­nen an den fest­ge­stell­ten Corona-Infek­tio­nen liegt Stand Don­ners­tag, 18. Februar, bei 43 Pro­zent. Am Diens­tag, 16. Februar, dage­gen lag er noch bei 27 Prozent.

Wei­tere Vorkehrungen
Die Zufahrt zum Man­nes­mann­ufer wird an den Wochen­en­den für den Ver­kehr mit Aus­nah­men für Anlie­ger, Anlie­fe­rung und Busse gesperrt, jeweils frei­tags, 15 bis 1 Uhr, sowie sams­tags und sonn­tags von 11 bis 1 Uhr.

Kon­trolle der Mas­ken­pflicht am Rhein­ufer am Unte­ren Rhein­werft zwi­schen Drei­ecks­wiese bis Frei­treppe am Burg­platz über Zugänge von frei­tags bis sonntags.

Die Frei­treppe bleibt bis auf wei­te­res gesperrt.

Die Poli­zei wird ihre Prä­senz in Düs­sel­dorf am Wochen­ende verstärken.

 

Karte Ver­weil­ver­bots­ge­biet