Vorstellung der Ergebnisse zur Analyse des Opernhauses sowie eines Konzeptes zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Wie sieht die Zukunft des Düsseldorfer Opernhauses aus? Vor dem Hintergrund der Diskussion um diese Frage wurde die Verwaltung im März 2019 vom Stadtrat mit einer Analyse des Opernhauses beauftragt. Zum einen sollte das Bestandsgebäude am Hofgarten untersucht, zum anderen die Varianten “Sanierung”, “erweiterte Sanierung” und “möglicher Neubau” geprüft werden. Ziel ist es, eine Grundlage für einen weiteren faktenbasierten Austausch- und Entscheidungsprozess zu schaffen. An diesem sollen auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden. Daher wurde die Verwaltung ebenfalls mit der Erstellung eines Konzepts zur Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragt. Sowohl die Ergebnisse der Untersuchungen und Prüfungen als auch ein Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung liegen nun vor.
Im Rahmen eines digitalen Pressegesprächs am Donnerstag, 11. März, stellten Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller, Kulturdezernent Hans-Georg Lohe und Projektleiterin Anna Montag, Kulturamt Düsseldorf, diese nun gemeinsam mit Prof. Christoph Meyer, Generalintendant der Deutschen Oper am Rhein, und Alexandra Stampler-Brown, Geschäftsführende Direktorin der Deutschen Oper am Rhein, vor.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: “Die Zukunft des Düsseldorfer Opernhauses ist ein zentrales Projekt der kommenden Jahre. Mit den heute vorgestellten Erkenntnissen kommen wir einen wichtigen Schritt weiter, um eine gute Entscheidung für die Oper, aber auch für Düsseldorf insgesamt, zu treffen. Aus meiner Sicht scheint ein Neubau größere Chancen und Möglichkeiten für die Zukunft der Düsseldorfer Oper bereitzuhalten als eine Sanierung. Das zukünftige Opernhaus Düsseldorf soll aber eine Oper für alle sein. Daher sind eine umfassende, qualifizierte Bürgerbeteiligung und ein breiter Meinungsaustausch bei diesem Projekt so ungemein wichtig. Ich freue mich hierauf und bin gespannt, was sich die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer für ihre Oper wünschen.”
Öffentlichkeitsbeteiligung
Kulturdezernent Hans-Georg Lohe: “Es ist geplant in einem nächsten Schritt, das Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Projektgruppe ‘Zukunft der Oper’ zu diskutieren und abzustimmen. Das Konzept sieht vor, mit einer Auftaktveranstaltung die Bürgerinnen und Bürger zunächst über die Untersuchungsergebnisse zum Operngebäude zu informieren. Zudem sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, sich konstruktiv in den Prozess einzubringen. Hierzu wird erstmals als ein wichtiger Baustein ein Bürgerinnen- und Bürgerrat aus zufällig ausgewählten Düsseldorferinnen und Düsseldorfern eingerichtet.”
In dem Bürgerinnen- und Bürgerrat sollen Fragen und Meinungen zur Zukunft des Opernhauses in Düsseldorf offen erörtert und diskutiert werden. Ziel der Bürgerbeteiligung ist es, die Anregungen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger in den Entscheidungsprozess einfließen zu lassen.
Des Weiteren werden zusätzlich Themen wie die Visionen für ein zukünftiges Opernhaus sowie Fragen des Standortes eines möglichen Neubaus und gegebenenfalls einer Interimsstätte vertiefend betrachtet und die bis dahin vorliegenden Ergebnisse ebenfalls der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt.
Alle Aspekte fließen anschließend gebündelt in den Entscheidungsprozess ein: So sollen alle Ergebnisse letztendlich anschaulich und vergleichbar ausgearbeitet und in einer Beschlussvorlage zusammengeführt werden. Es ist geplant, die Vorlage Ende 2021 in die politischen Gremien einzubringen.
Ergebnisse der Analyse zum Opernhaus
Im Folgenden sind die einzelnen Untersuchungsergebnisse der Verwaltung zum Opernhaus zusammengefasst. Diese gliedern sich in die Analyse des Bestandgebäudes sowie den Prüfungen der Varianten “Sanierung”, “erweiterte Sanierung” und “möglicher Neubau”. Basis für die Untersuchung ist das mit der Oper intensiv erarbeitete Nutzerbedarfsprogramm für die räumliche Ausrichtung eines zukunftsfähigen Opernhauses. Dieses umfasst unter anderem eine zusätzlich erforderliche Seitenbühne und die Einrichtung einer Studiobühne sowie die Eingliederung von Proberäumen, die derzeit dezentral sind.
Untersuchung des Bestandsgebäudes
Die durch verschiedene Fachingenieure erfolgte Prüfung des Bestandsgebäudes hat ergeben, dass eine Vielzahl baulicher, technischer und funktionaler Mängel vorliegt. Die Folge ist ein hoher Sanierungs- und Erneuerungsbedarf. Die räumlichen Gegebenheiten des ursprünglich 1875 als Stadttheater errichteten Gebäudes sind nicht für einen zukunftsfähigen Opernspielbetrieb ausgerichtet. Dies zeigt sich vor allem im Hinterhaus, das nicht durch den Krieg zerstört wurde. Insbesondere fehlen der Oper eine zweite Seitenbühne sowie Proberäume. In einigen Bereichen sind Flächenerweiterungen erforderlich, um die Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinien zu erfüllen.
Unabhängig von einer politischen Entscheidung über die Zukunft des Opernhauses mussten bereits Maßnahmen umgesetzt bzw. eingeleitet werden, um den Spielbetrieb sicher zu stellen und die dringendsten baulichen Mängel zu beseitigen. Seit der Einholung des Bedarfsbeschlusses im Rat im Oktober 2017 “Notwendige Sanierungen am Gebäude der DOR” sind so Beschlüsse für Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 9,6 Millionen Euro und weitere für rund 950.000 Euro, die nicht Bestandteil des Bedarfsbeschlusses waren (Sprühflut-/Sprinkleranlage und Brandschutzsanierung Stützen), eingeholt worden, die teilweise bereits umgesetzt sind oder in der Sommerpause 2021 umgesetzt werden.
Sanierung und Neubau am derzeitigen Standort
Auf Basis des Nutzerbedarfsprogrammes wurden verschiedene Varianten für einen weiteren Umgang mit dem Opernhaus am derzeitigen Standort Hofgarten untersucht: 1. Basissanierung, 2. erweiterte Sanierung, 3. Neubau mit einem reduzierten Raumprogramm und 4. Neubau mit vollem Raumprogramm.
1. Basissanierung: Bei der Basissanierung würden durch die Umstrukturierung des Hinterhauses die dringlichsten funktionalen Mängel des Gebäudes behoben werden. Die dezentral angemieteten Flächen, unter anderem für Proberäume, würden weitestgehend dezentral verbleiben. Die vorhandenen baulichen und technischen Einrichtungen würden bei einer Sanierung ihren Bestandsschutz verlieren, so dass diese ganzheitlich erneuert und die geltenden baurechtlichen Anforderungen umgesetzt werden müssten.
2. Erweiterte Sanierung: Bei der sogenannten erweiterten Sanierung würden die vorliegenden funktionalen Mängel weitestgehend behoben werden. Zusätzlich würde jedoch das Opernhaus durch die Neustrukturierung des Hinterhauses und mit Hilfe eines nördlichen Erweiterungsbaus unter anderem eine zweite Seitenbühne und eine Studiobühne erhalten. Zudem würden dezentrale Flächen in reduziertem Maß in das Raumprogramm aufgenommen werden. Der Verlust des Bestandsschutzes tritt ebenso wie bei der Basissanierung ein.
3. und 4. Neubau mit reduziertem bzw. vollem Raumprogramm Für einen möglichen Neubau wurde eine exemplarische Studie auf Basis des Nutzerbedarfsprogramms für den Standort am Hofgarten durchgeführt – die Studie lässt sich aber auch auf andere Standorte übertragen. So könnten unter anderem eine Studiobühne, eine zweite Seitenbühne, Probebühnen, Parkplätze und Flächen für die Öffentlichkeit, sogenannte kommunale Flächen, geschaffen werden. Die kommunalen Flächen sollen der Öffentlichkeit außerhalb des Spielbetriebes zugänglich sein und dem Opernhaus eine Öffnung für ein breiteres Publikum und den Bürgerinnen und Bürger einen Platz zum Verweilen, Treffen und Entdecken ermöglichen. Die derzeit dezentral angemieteten Flächen würden größtenteils in das Opernhaus integriert. Je nach Standort und Flächenangebot könnte der Neubau mit einem reduzierten oder vollen Raumprogramm umgesetzt werden. Bei einem Neubau am jetzigen Standort wären der Abbruch des Bestandsgebäudes und die Einrichtung einer Interimsspielstätte erforderlich.
Neubau des Opernhauses
Eine Neubaulösung würde folgende Chancen bieten:
- die Oper als neuer architektonischer Impuls im städtebaulichen Gesamtkontext,
- Umsetzung von neuen Konzepten im Betrieb,
- eine Architektur, die sich der Öffentlichkeit zuwendet,
- ein funktional und technisch zukunftsfähiger Bühnenbetrieb,
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit in einem neuen, optimierten Gebäude,
sowie eine deutliche Minimierung der Risiken für Planung und Bauen.
Zur Darstellung der Relationen wurden grob geschätzte Kostenrichtwerte für die einzelnen Varianten gegenübergestellt, ohne Einbeziehung der Kosten für den Baugrund und für den möglichen Erwerb eines alternativen Grundstücks. Die Kostenrichtwerte orientieren sich am aufgestellten Nutzerbedarfsprogramm. Die vorläufigen und ausschließlich auf dem aktuellen Wissenstand beruhenden Kostenrichtwerte bewegen sich zwischen mindestens 457 Millionen Euro für die Basissanierung bis zu mindestens 716 Millionen Euro für einen Neubau im Hofgarten.
Standorte für einen möglichen Neubau oder Interim
Für eine Ersatzspielstätte bei einer Sanierung des Opernhauses sowie den möglichen Neubau an einem alternativen Standort wurde eine Analyse des Düsseldorfer Stadtgebietes durchgeführt. Es wurden 28 Standorte ohne “Denkverbote” und zunächst ausschließlich anhand des Flächenbedarfs für einen möglichen Neubau oder Ersatzspielstätte betrachtet. Diese erstrecken sich über das gesamte Stadtgebiet, zum Beispiel am Hofgarten, im Hafen oder am ehemaligen Standort Kaufhof Am Wehrhahn, der auch auf Grundlage des Auftrages aus dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vom November 2020 in die Prüfung einbezogen wurde. Im Weiteren soll die Eignung von einzelnen Standorten vertiefend geprüft und bewertet werden.
“Opernkonzeption 203+”
Neben den baulichen und räumlichen Anforderungen an ein Opernhaus hat die Oper eine Vision für ein Opernhaus der Zukunft erarbeitet, die ebenfalls noch vertieft wird. Auch hier werden Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung aufgenommen.
Prof. Christoph Meyer wirbt für einen Neubau: “Mit der Entscheidung für das Opernhaus 203+, für einen Neubau, würden die Weichen für eine Zukunft Düsseldorfs als Opernstandort und Kulturstadt gestellt. Als neues Wahrzeichen für die Landeshauptstadt würde das Opernhaus 203+ ebenso zum attraktiven, urbanen Treffpunkt für eine heterogene Stadtgesellschaft wie eine attraktive Destination für den internationalen Kulturtourismus. Offen, transparent und einladend: In unserer Vision wäre das Opernhaus 203+ ein nahezu rund um die Uhr geöffnetes, lebendiges Haus. Mit attraktiver Architektur, flexiblem Raumangebot und moderner Bühnentechnik könnte es zukunftssichere Rahmenbedingungen sowohl für hochkarätige Oper und Ballett, als auch die breite gesellschaftliche Öffnung von Gebäude und Kunstform bieten. Kreative und gastronomische Angebote, die Junge Oper, Workshops für Schulen, Lunch-Konzerte, Ausstellungen und vieles mehr würden das Haus tagsüber vibrieren lassen; durch die Vernetzung mit künstlerischen Akteuren der Stadt würde es zum urbanen Schmelztiegel der Künste. Die neuen baulichen Möglichkeiten würden eine neue Flexibilität und Vielfalt eines Spielplans ermöglichen, bei dem die Öffnung Programm sei, so dass das Opernhaus 203+ zum zentralen Treffpunkt der Bürgerinnen und Bürger werden würde.”