Gedränge und drastische Überfüllungen sind in der Altstadt und am Rheinufer an den letzten beiden Wochenenden ausgeblieben
Die Maskenpflicht in Düsseldorf, einschließlich der räumlichen und zeitlichen Erweiterung im Gebiet “Altstadt”, ist per Allgemeinverfügung bis einschließlich Sonntag, 4. April, verlängert worden. Demgegenüber wird das bis einschließlich Sonntag, 14. März, geltende Verweilverbot im Gebiet der Altstadt und des Rheinufers nicht verlängert.
Das Verweilverbot war ergänzend erforderlich, weil es am Wochenende des 20./21. Februar zu drastischen Überfüllungen und Gedränge in der Altstadt und am Rheinufer gekommen ist. Dadurch konnten weder die erforderlichen Mindestabstände noch die geltenden Kontaktbeschränkungen der Coronoschutzverordnung eingehalten werden.
Es ist festzustellen, dass das Verweilverbot gewirkt hat. Die vergangenen beiden Wochenenden haben gezeigt, dass es zu keinen erneuten drastischen Überfüllungen in der Altstadt und am Rheinufer gekommen ist, wodurch erforderliche Abstände nicht eingehalten wurden, so dass ein erhöhtes Infektionsschutzrisiko nicht bestand. Die Besucherinnen und Besucher hielten sich an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln.
Ob und inwieweit eine derartige Maßnahme künftig erlassen wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Vorkehrungen sind immer abhängig von der jeweils geltenden Rechtslage wie der gültigen Coronaschutzverordnung sowie der jeweiligen konkreten Situation und dem Verhalten der Menschen vor Ort. Die Stadtverwaltung prüft immer und fortlaufend, welche Vorkehrungen und weitergehenden Maßnahmen im Hinblick auf den Infektionsschutz geeignet, erforderlich und angemessen sind.
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt seit drei Wochen im Altstadtbereich auch entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 1 Uhr. Die räumliche und zeitliche Geltung der Maskenpflichtgebiete in der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) und am Hauptbahnhof bleiben weiter unverändert. Unter freiem Himmel sind Schutzmasken aus Stoff grundsätzlich ausreichend — medizinische Masken sind allerdings wirksamer und zu empfehlen.
Hier der Link zur veröffentlichten Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht: https://www.duesseldorf.de/bekanntmachungen/#c150810
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: “Mit unseren Vorkehrungen wie der erweiterten Maskenpflicht möchten wir die Menschen schützen. Ich darf alle Düsseldorfer und auch die Gäste der Stadt bitten, trotz aller Lockerungen konsequent zu bleiben, um der weiteren Ausbreitung von Corona-Infektionen entgegen zu wirken — mit Maske und Abstand. Nur gemeinsam können wir es schaffen!”
Kontrollen
Die Mitarbeitenden des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) werden die Maskenpflicht kontrollieren. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Freien wird in der Regel ein Bußgeld von 50 Euro erhoben. Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie an ÖPNV-Stationen werden in der Regel mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet.
Daten und Fakten Corona
Die 7‑Tage-Inzidenz sowie der Anteil der hochansteckenden Corona-Virusvarianten nehmen in Düsseldorf in den letzten Tagen wieder zu. Der Wert der 7‑Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 54,0 und steigt damit wieder leicht an.