Bei der Vergabe zum Kauf der Luftfilteranlagen für Grundschulen hat es von einem Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Düsseldorf nach bisherigen Untersuchungen aufgrund eines Interessenskonflikts einen Verstoß gegen die Compliance Richtlinien, ggf. weiterer Straftatbestände, gegeben.
Nach ersten Hinweisen hatte die Landeshauptstadt Düsseldorf die Untersuchungen aufgenommen und den betreffenden Mitarbeitenden freigestellt. Weitere rechtliche Schritte und arbeitsrechtliche Konsequenzen sind eingeleitet.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf geht gegen jegliche Art solcher Verstöße entschieden vor.
Weitere Angaben können aufgrund des laufenden Verfahrens zur Zeit nicht gemacht werden so die Stadt Düsseldorf.