Aufgrund der Pandemie sind zurzeit Veranstaltungen und Versammlungen untersagt – nach aktueller Lage gilt dies auch für Osterfeuer
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind zurzeit Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Nach aktueller Lage gilt dies auch für die Ausrichtung traditioneller Osterfeuer. Aufgrund der aktuellen Infektionslage ist auch bei einer Fortschreibung der zunächst bis 28. März 2021 geltenden Coronaschutzverordnung nicht mit einer Zulassung von Veranstaltungen wie den traditionellen Osterfeuern zu rechnen. In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium hat das Umweltministerium hierüber heute die nordrhein-westfälischen Kommunen informiert, die für die Prüfung der Zulässigkeit von traditionellen Osterfeuer-Veranstaltungen zuständig sind.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
„Nach aktuellem Stand ist leider nicht davon auszugehen, dass die Pandemie-Lage die Ausrichtung von Osterfeuern zulässt. Das ist gerade jetzt bedauerlich, denn Brauchtum und Rituale können in schwierigen Zeiten Kraft und Zusammenhalt geben“, so Dr. Heinrich Bottermann, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.
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