Archib­bild zu Mas­ken­kon­trolle am Rhein­ufer Foto: LOKALBÜRO

 

Nach­dem das Ver­wal­tungs­ge­richt Düs­sel­dorf am 26. Februar 2021 das per All­ge­mein­ver­fü­gung erlas­sene Ver­weil­ver­bot in Düs­sel­dorf bestä­tigt hatte, hat nun das das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt NRW (OVG) die Beschwerde des glei­chen Antrag­stel­lers gegen den VG-Beschluss zurückgewiesen.

Das Ver­weil­ver­bot galt per All­ge­mein­ver­fü­gung im Zeit­raum vom 26.2.21, 15 Uhr, bis zum mit Ablauf des 14.3.2021.

Das Ver­weil­ver­bot wurde aus­ge­spro­chen, da die Rhein­pro­me­nade am Wochen­ende vor dem 26. Febr. über­füllt war. Die Stadt sprach von Besu­cher­strö­men wie beim Japantag.