Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 26. Februar 2021 das per Allgemeinverfügung erlassene Verweilverbot in Düsseldorf bestätigt hatte, hat nun das das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) die Beschwerde des gleichen Antragstellers gegen den VG-Beschluss zurückgewiesen.
Das Verweilverbot galt per Allgemeinverfügung im Zeitraum vom 26.2.21, 15 Uhr, bis zum mit Ablauf des 14.3.2021.
Das Verweilverbot wurde ausgesprochen, da die Rheinpromenade am Wochenende vor dem 26. Febr. überfüllt war. Die Stadt sprach von Besucherströmen wie beim Japantag.