Der Krisenstab der Landeshauptstadt Düsseldorf hat beschlossen, die in der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehene Testoption zunächst per Allgemeinverfügung in Kraft zu setzen.
Damit bleiben Besuche in Kulturinstitute, die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen sowie Einkäufe im Einzelhandel nach vorheriger Terminbuchung, Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit und grundsätzlich nach einem zertifiziertem, negativen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) zunächst weiterhin möglich.
Die Allgemeinverfügung zur Testoption der Stadt ist bis zum Ende der Gültigkeit der Landesverordnung befristet (zunächst 18. April 2021). Die entsprechende Zustimmung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ist erteilt.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: “Mit unseren 288 Teststationen im Stadtgebiet erfüllen wir alle Voraussetzungen, die ausdrücklich vorgesehene Testoption in Kraft zu setzen. Wir werden die Situation täglich anhand des Infektionsgeschehens und der Lage in den Kliniken überprüfen. Zudem erwarten wir zu Beginn der kommenden Woche ohnehin neue einheitliche Vorgaben über eine neue Coronaschutzverordnung des Landes oder das Infektionsschutzgesetz des Bundes.”
Krisenstabsleiter und Stadtdirektor Burkhard Hintzsche: “Wir haben alle erforderlichen Teststrukturen aufgebaut und kommen auch beim Thema Impfungen dank unserer guten Arbeit im Impfzentrum und der besseren Verfügbarkeit des Impfstoffes gut voran. Wir möchten für alle Bürgerinnen und Bürger Planungssicherheit schaffen, bis die neuen Regelungen von Bund und Land klar sind. Das ist auch in Anbetracht des Infektionsgeschehens derzeit vertretbar.”