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Modell­pro­jekte bei 7‑Tage-Inzi­den­zen unter 100 möglich

Mit Blick auf das Infek­ti­ons­ge­sche­hen und das bis­he­rige Feh­len einer bun­de­ein­heit­li­chen Rege­lung ver­län­gert Nord­rhein-West­fa­len die aktu­elle Coro­naschutz­ver­ord­nung mit ihren bestehen­den Maß­nah­men zunächst bis zum 26. April. Damit bleibt die kon­se­quente Umset­zung der Not­bremse wei­ter­hin bestehen in allen Krei­sen und kreis­freien Städ­ten mit einer Inzi­denz über 100.

Außer­dem wer­den in der Coro­naschutz­ver­ord­nung die recht­li­chen Grund­la­gen für die ange­kün­dig­ten digi­ta­len Modell­pro­jekte geschaf­fen. Die vom Minis­te­rium für Wirt­schaft, Inno­va­tion, Digi­ta­li­sie­rung und Ener­gie im Ein­ver­neh­men mit dem Minis­te­rium für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les aus­ge­wähl­ten Modell­pro­jekte sol­len digi­tale Lösun­gen in der Corona-Pan­de­mie erpro­ben und wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nisse über das Infek­ti­ons­ge­sche­hen zur Pan­de­mie­be­kämp­fung lie­fern. Die Modell­pro­jekte sind nur zuläs­sig, wenn in dem jewei­li­gen Kreis oder der jewei­li­gen kreis­freien Stadt, spä­tes­tens aber zu Beginn des Modell­pro­jekts die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen inner­halb von sie­ben Tagen bezo­gen auf 100 000 Ein­woh­ner (7‑Ta­ges-Inzi­denz) nach den täg­li­chen Ver­öf­fent­li­chun­gen des Lan­des­zen­trums Gesund­heit nicht mehr als 100 beträgt. Das jewei­lige Pro­jekt ist unver­züg­lich durch die Kom­mune zu been­den, wenn in dem betref­fen­den Kreis oder der betref­fen­den kreis­freien Stadt die 7‑Ta­ges-Inzi­denz an sie­ben auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen mehr als 100 beträgt.

 

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