Pflegebüro informiert über Beantragung eines Pflegegrades
Eine Pflegebedürftigkeit tritt oftmals plötzlich auf, wie zum Beispiel nach einem Schlaganfall. Dann müssen schnell Hilfen koordiniert werden, und es stellt sich die Frage nach der Finanzierung. Wer pflegebedürftig ist, hat einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Das Pflegebüro im Amt für Soziales erklärt Schritt für Schritt, wie ein Pflegegrad beantragt werden kann und was dabei beachtet werden sollte. Die Kolleginnen informieren über das Dienstleistungsangebot in Düsseldorf und helfen gerne weiter. Das Pflegebüro, Amt für Soziales, ist montags bis freitags von 9 bis 14 Uhr unter 0211–8998998 zu erreichen. Es kann auch unter pflegebuero@duesseldorf.de angeschrieben werden.
Der Weg zu den Leistungen
Die Einstufung in einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt, die der Krankenkasse angeschlossen ist. Dies kann zuerst telefonisch erfolgen und auch von Familienangehörigen oder Freunden übernommen werden. Der Antrag wird dann von der Pflegekasse an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder bei Privatversicherten an Medicproof weitergeleitet. Die Gutachter*innen melden sich anschließend zu einer Begutachtung im Haushalt des Pflegebedürftigen an oder vereinbaren in Ausnahmesituationen eine telefonische Begutachtung. Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad. Die gesetzliche Bearbeitungspflicht beträgt 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrages bei der Pflegekasse. In besonderen Fällen, zum Beispiel bei Aufenthalten in einem Krankenhaus, einer Reha-Einrichtung oder in einem Hospiz, kann über den Antrag innerhalb einer Woche nach Aktenlage entschieden werden.
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