Kon­trol­lier­tes Fahr­zeug Foto: POLIZEI Düsseldorf

 

Meh­rere Ein­satz­kräfte des Ver­kehrs­diens­tes der Düs­sel­dor­fer Poli­zei kon­trol­lier­ten am Sams­tag bis in die spä­ten Abend­stun­den Fahr­zeuge und deren Fah­rer, die unter ande­rem der Tuning­szene zuzu­rech­nen sind. Meh­rere Fahr­zeuge wur­den zwecks Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten sichergestellt.

Bedingt durch die Wet­ter­lage gab es ein gerin­ges Ver­kehrs­auf­kom­men. Trotz­dem kon­trol­lier­ten die Ein­satz­kräfte ins­ge­samt 55 Fahr­zeuge und 68 Per­so­nen. Ins­ge­samt kam es zu 20 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­gen wegen Erlö­schens der Betriebs­er­laub­nis. In fünf Fäl­len spra­chen die Beam­ten ein Ver­war­nungs­geld aus. In elf Fäl­len stell­ten die Ein­satz­kräfte Ver­stöße gegen Coro­naschutz­ver­ord­nung fest und lei­te­ten ent­spre­chende Anzei­gen an die Stadt Düs­sel­dorf wei­ter. Fünf Autos wur­den sicher­ge­stellt und einem Sach­ver­stän­di­gen zur Begut­ach­tung vor­ge­führt. Ein Pkw offen­barte so erheb­li­che tech­ni­sche Män­gel (unter ande­rem Durch­ros­tun­gen am Fahr­zeug­bo­den und tra­gen­den Tei­len), dass auch die­ser sicher­ge­stellt und einem Sach­ver­stän­di­gen vor­ge­führt wer­den soll. Hinzu kamen noch zwei Straf­an­zei­gen wegen Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis, Urkun­den­fäl­schung und Ver­war­nungs­gel­der wegen unnüt­zen Hin- und Her­fah­rens und unnö­ti­gem Lärm.

Der trau­rige “Tages­sie­ger” dürfte ein 17-Jäh­ri­ger aus Düs­sel­dorf gewe­sen sein. Er zog zunächst die Auf­merk­sam­keit der Ein­satz­kräfte auf­grund eines eigen­wil­lig mon­tier­ten Kenn­zei­chens an sei­nem Leicht­kraft­rad auf sich. Dabei saß ein gleich­alt­ri­ger Freund auf des­sen Sozi­us­sitz. Im Laufe der Kon­trolle kris­tal­li­sierte sich bei dem Fahr­an­fän­ger (seit gut vier Wochen im Besitz eines Füh­rer­scheins) her­aus, dass er sein Motor­rad offen­kun­dig unter dem Ein­fluss von Betäu­bungs­mit­tel fuhr. Dem jun­gen Düs­sel­dor­fer wurde eine Blut­probe ent­nom­men und die Wei­ter­fahrt unter­sagt. Zudem erwar­ten ihn eine ent­spre­chende Straf­an­zeige und ein Bericht an das Stra­ßen­ver­kehrs­amt. Die Mut­ter des 17-Jäh­ri­gen konnte ihn nach Abschluss der poli­zei­li­chen Maß­nah­men abho­len. Ob der Umstände hielt sich deren Begeis­te­rung in Grenzen.