Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt startet am Montag, 17. Mai, eine Schwerpunktaktion gegen Falschparker auf Behindertenparkplätzen. Sie läuft bis einschließlich Montag, 24. Mai.
Menschen mit Behinderungen sollen im Straßenverkehr durch frei gehaltene Parkplätze entlastet werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass diese Plätze aus oftmals nichtigen Gründen, sprich aus Bequemlichkeit, durch unberechtigte Menschen genutzt werden, lautet die Devise des Ordnungsamtes. Nur durch anhaltend hohen Druck der Verkehrsüberwachung lässt sich die Zahl der Falschparker auf den 486 allgemeinen und 944 personenbezogenen Behindertenparkplätzen im Stadtgebiet langfristig reduzieren.
Der Abschleppdienst musste im vergangenen Jahr in 1.062 Fällen gerufen werden, weil Nichtberechtigte mit ihren Fahrzeugen auf Behindertenparkplätzen parkten. Des Weiteren wurden 4.798 Ordnungswidrigkeitenverfahren in diesem Zusammenhang eingeleitet.
In jedem Fall, so das Ordnungsamt, hat das unberechtigte Parken auf einem Behindertenparkplatz ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro zur Folge. Muss das Fahrzeug abgeschleppt werden, so kommen auf den Falschparker noch die Abschleppkosten und Gebühren dazu, so dass er dann mit der Zahlung von rund 200 Euro zu rechnen hat.