Behin­der­ten­park­plätze Foto: LOKALBÜRO

 

Das Ord­nungs­amt der Lan­des­haupt­stadt star­tet am Mon­tag, 17. Mai, eine Schwer­punkt­ak­tion gegen Falsch­par­ker auf Behin­der­ten­park­plät­zen. Sie läuft bis ein­schließ­lich Mon­tag, 24. Mai.

Men­schen mit Behin­de­run­gen sol­len im Stra­ßen­ver­kehr durch frei gehal­tene Park­plätze ent­las­tet wer­den. Es ist nicht hin­nehm­bar, dass diese Plätze aus oft­mals nich­ti­gen Grün­den, sprich aus Bequem­lich­keit, durch unbe­rech­tigte Men­schen genutzt wer­den, lau­tet die Devise des Ord­nungs­am­tes. Nur durch anhal­tend hohen Druck der Ver­kehrs­über­wa­chung lässt sich die Zahl der Falsch­par­ker auf den 486 all­ge­mei­nen und 944 per­so­nen­be­zo­ge­nen Behin­der­ten­park­plät­zen im Stadt­ge­biet lang­fris­tig reduzieren.

Der Abschlepp­dienst musste im ver­gan­ge­nen Jahr in 1.062 Fäl­len geru­fen wer­den, weil Nicht­be­rech­tigte mit ihren Fahr­zeu­gen auf Behin­der­ten­park­plät­zen park­ten. Des Wei­te­ren wur­den 4.798 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren in die­sem Zusam­men­hang eingeleitet.

In jedem Fall, so das Ord­nungs­amt, hat das unbe­rech­tigte Par­ken auf einem Behin­der­ten­park­platz ein Ver­war­nungs­geld in Höhe von 35 Euro zur Folge. Muss das Fahr­zeug abge­schleppt wer­den, so kom­men auf den Falsch­par­ker noch die Abschlepp­kos­ten und Gebüh­ren dazu, so dass er dann mit der Zah­lung von rund 200 Euro zu rech­nen hat.