Wenn die 7‑Tages-Inzidenz weiterhin stabil unter 100 bleibt, darf nicht nur die Außengastronomie am nächsten Freitag öffnen, sondern auch das „Wheel of Vision“ auf dem Burgplatz darf endlich seine Runden drehen.
Ein Stadtsprecher beantwortete unsere Anfrage wie folgt:
“Der Betrieb des Riesenrads ist aktuell (noch) gem. §28b Abs1 Ziffer 3 des Infektionsschutzgesetzes (“Bundesnotbremse”) untersagt. Erst wenn Düsseldorf “aus dieser Bundesnotbremse entlassen” ist — dies kann frühestens ab nächsten Freitag der Fall sein, wenn an allen vier kommenden Werktagen die Inzidenz unter 100 bleibt (heute 86,4) -, kann das Riesenrad unter der Maßgabe des §10 Abs. 1 Satz 5 der neuen Coronaschutzverordnung wieder öffnen, das heißt für Besucherinnen und Besucher mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach §4 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung.”
Oskar Bruch sagte gegenüber dem Lokalbüro, dass er natürlich sofort sein Riesenrad öffnen würde sobald es möglich ist. Sein Vertrag mit der Stadt läuft noch bis zum 30. Mai. Das Riesenrad hat bisher seit dem Aufbau im November 2020 nur knapp eine Woche seine Runden gedreht.
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