Krisenstab folgt bei seinem Entschluss den Empfehlungen von Polizei und DEHOGA
Allgemeinverfügung gilt zunächst für zwei Wochen
Im öffentlichen Raum des Maskenpflichtgebietes “Altstadt” — einschließlich der Rheinuferpromenade — gilt ab Freitag, 28. Mai, auch ein Verweil- und Alkoholkonsumverbot. Der Krisenstab der Landeshauptstadt Düsseldorf hatte sich am Dienstag, 26. Mai, der Empfehlung der Verwaltungsspitze, der Polizei Düsseldorf und des “DEHOGA” Nordrhein angeschlossen und dieses beschlossen. Das Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum soll zunächst für zwei Wochen gelten.
Die Allgemeinverfügung, die die rechtliche Grundlage bildet, tritt am Freitag, 28. Mai, in Kraft. Unter folgendem Link ist die Allgemeinverfügung zum Verweil- und Alkoholkonsumverbot veröffentlicht: https://corona.duesseldorf.de/verweil-und-alkoholkonsumverbot
Nach der neuen Regelung gilt ab kommenden Freitag, 28. Mai, bis Freitag, 11. Juni, Folgendes:
- Innerhalb des Gebiets — analog der Maskenpflicht für die Altstadt und das Rheinufer — ist das Verweilen und der Konsum alkoholischer Getränke auf öffentlichen Straßen und Wegen untersagt. Dies gilt an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und am Tag vor Feiertagen jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages, an den sonstigen Wochentagen von 20 Uhr bis 1 Uhr des Folgetages.
- Ausgenommen vom Verweilverbot sind Warteschlangen vor Einzelhandelsgeschäften, Gastronomiebetrieben und sonstigen geöffneten Einrichtungen.
- Auf Terrassen der Außengastronomie darf Alkohol verzehrt werden. Im Einzelhandel, an Kiosken und im “To-Go” kann Alkohol in dem Verweil- und Alkoholkonsumverbotsgebiet in der Altstadt und an der Rheinpromenade (siehe hierzu auch die beigefügte Karte) nur erworben, aber dann nicht im öffentlichen Raum konsumiert werden.
Ordnungsdezernent und derzeitiger Krisenstabsleiter Christian Zaum: “Optimismus und Freude über die neu gewonnenen Freiheiten durch mögliche Lockerungen sind natürlich verständlich, aber es gibt gegenwärtig keinen Anlass leichtsinnig zu werden. Weiterhin besteht ein Infektionsrisiko besonders in statischen, dicht gedrängten Menschenansammlungen. Deswegen musste am Pfingstwochenende ein Straßenzug in der Altstadt geräumt werden. Durch Alkohol wachsen leider bei einigen Besuchern Risikobereitschaft und Aggressivität. Dies hat den Krisenstab am gestrigen Mittwoch bewogen, auf Empfehlung auch von Polizei und Dehoga ein Verweil- und Alkoholkonsumverbot für die Altstadt und Rheinpromenade zu beschließen.”
Eine Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium des Landes ist erfolgt.
Beschilderung
Auf das Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum soll durch Schilder, insbesondere eingangs des Gebietes hingewiesen werden. Diese sollen so schnell wie möglich produziert und montiert werden.
Kontrollen
Die Mitarbeitenden des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) werden die Bestimmungen der Allgemeinverfügung zum Verweil- und Alkoholkomsumverbot im öffentlichen Raum mit dem gebotenen Augenmaß kontrollieren. Dies gilt auch und insbesondere bei Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und Mitbürgerinnen und Mitbürgern ohne Obdach. Eine Zugangskontrolle in die Altstadt — ähnlich der Kontrollen beim Glasverbot während der Karnevalszeit — wird es nicht geben. Sie wurde im Gespräch von Stadt, Polizei und DEHOGA am Dienstag, 25. Mai, von allen Beteiligten als nicht praktikabel und rechtlich auch nicht möglich eingestuft und daher als mögliches Instrumentarium verworfen.
Verwarngeld Bei Verstößen gegen Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum wird, wie auch bei Verstößen gegen die Maskenpflicht, in der Regel ein Verwarngeld von 50 Euro erhoben. Zum Vergleich: Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie an ÖPNV-Stationen werden in der Regel mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet.
Verstärkte Polizeipräsenz
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und Polizeipräsident Norbert Wesseler waren sich im Gespräch vom Dienstag, 25. Mai, einig, dass die besondere Situation der Landeshauptstadt eine verstärkte Präsenz von Einsatzkräften erfordert.
Nächtliche Sperrung Königsallee
Für die Königsallee, die auch unabhängig von der Corona-Pandemie immer wieder von der Autoposer-Szene stark frequentiert wird, wurde am Dienstag, 25. Mai, beschlossen, die Straße freitags, samstags und in Nächten vor Feiertagen generell und sonst anlassbezogen für den nächtlichen Autoverkehr zu sperren. Dies bedeutet nicht, dass sich Anwohner der Kö und deren Besucher nicht mehr frei bewegen können. Vielmehr soll damit der Autoposer-Szene begegnet werden.
Kontrollierte Sperre am Mannesmannufer
Um die Autoposer-Szene und den touristischen Besucherverkehr am Mannesmannufer einzudämmen, gibt es an Wochenenden Vorkehrungen. Die Zufahrt zum Mannesmann-/Rathausufer — von der Haroldstraße und Neusser Straße aus — wird am Horionplatz mit einer kontrollierten Sperre versehen, in der Regel:
- freitags und am Tag vor Feiertagen von 18 Uhr bis nachts
- samstags, sonntags und an Feiertagen, jeweils von 11 Uhr bis nachts.
Die Zufahrt ist nur Anwohnern sowie deren Besuchern, Rettungsdiensten, Pflegediensten, dem Busverkehr und Taxen erlaubt. Das Einhalten der Durchfahrtssperren wird durch von der Stadt beauftragtes Kontrollpersonal überwacht, um die Einfahrt für Autos der “Poser-Szene” und den Parksuchverkehr von Besuchern des Rheinufers zu unterbinden.
Freitreppe
Die Freitreppe bleibt bis auf Weiteres gesperrt.
Daten und Fakten Corona
Die 7‑Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 55,6 und ist damit gegenüber dem Vortag leicht angestiegen. Aktuell verzeichnet das Gesundheitsamt elf Fälle der besonders ansteckenden indischen Mutation des Coronavirus’.