Infor­mier­ten im Pres­se­ge­spräch über Ein­zel­hei­ten zu den Vor­be­rei­tun­gen von Ord­nungs­amt und Poli­zei auf das lange Wochen­ende: Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum und Diet­mar Hen­ning, Lei­ter der Direk­tion Gefah­ren­ab­wehr und Ein­satz bei der Poli­zei (v.l.),©Landeshauptstadt Düs­sel­dorf, Michael Gstettenbauer

 

Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum appel­liert: “Beach­ten Sie beson­ders im Gebiet der Alt­stadt und am Rhein­ufer die Mas­ken­pflicht sowie das Ver­weil- und Alkoholkonsumverbot”

Das Ver­weil- und Alko­hol­kon­sum­ver­bot im öffent­li­chen Raum des Mas­ken­pflicht­ge­bie­tes “Alt­stadt” — ein­schließ­lich der Rhein­ufer­pro­me­nade — gilt auch und ins­be­son­dere am kom­men­den lan­gen Wochen­ende. Zur bes­se­ren Ver­net­zung der betei­lig­ten Kräfte von Stadt und Poli­zei tritt ab heute, 2. Juni, die bereits bei Groß­ver­an­stal­tun­gen bewährte Koor­di­nie­rungs­gruppe “Alt­stadt” zusam­men. Bei zu gro­ßen, sta­ti­schen Men­schen­an­samm­lun­gen sol­len Stra­ßen­ab­schnitte in der Alt­stadt gesperrt wer­den. Nach­bes­se­run­gen hat es zudem bei den Absper­run­gen an Königs­al­lee und Man­nes­mann­ufer gege­ben, um der Auto­po­ser-Szene bes­ser zu begegnen.

Der Kri­sen­stab der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf hatte sich am Diens­tag, 26. Mai, der Emp­feh­lung der Ver­wal­tungs­spitze, der Poli­zei Düs­sel­dorf und des “DEHOGA” Nord­rhein ange­schlos­sen und das Ver­weil- und Alko­hol­kon­sum­ver­bot beschlos­sen. Die All­ge­mein­ver­fü­gung, die die recht­li­che Grund­lage bil­det, ist seit Frei­tag, 28. Mai, in Kraft. Unter fol­gen­dem Link ist die All­ge­mein­ver­fü­gung zum Ver­weil- und Alko­hol­kon­sum­ver­bot ver­öf­fent­licht: https://corona.duesseldorf.de/verweil-und-alkoholkonsumverbot.

Nach der neuen Rege­lung gilt bis Frei­tag, 11. Juni, Folgendes:

Inner­halb des Gebiets — ana­log der Mas­ken­pflicht für die Alt­stadt und das Rhein­ufer — ist das Ver­wei­len und der Kon­sum alko­ho­li­scher Getränke auf öffent­li­chen Stra­ßen und Wegen unter­sagt. Dies gilt an Frei­ta­gen, Sams­ta­gen, Sonn­ta­gen und am Tag vor Fei­er­ta­gen jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr des Fol­ge­ta­ges, an den sons­ti­gen Wochen­ta­gen von 20 Uhr bis 1 Uhr des Fol­ge­ta­ges. Aus­ge­nom­men vom Ver­weil­ver­bot sind War­te­schlan­gen vor Ein­zel­han­dels­ge­schäf­ten, Gas­tro­no­mie­be­trie­ben und sons­ti­gen geöff­ne­ten Ein­rich­tun­gen. Auf Ter­ras­sen der Außen­gas­tro­no­mie darf Alko­hol ver­zehrt wer­den. Im Ein­zel­han­del, an Kios­ken und im “To-Go” kann Alko­hol in dem Ver­weil- und Alko­hol­kon­sum­ver­bots­ge­biet in der Alt­stadt und an der Rhein­pro­me­nade (siehe hierzu auch die bei­gefügte Karte) nur erwor­ben, aber dann nicht im öffent­li­chen Raum kon­su­miert werden.

Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum: “Das letzte Wochen­ende hat gezeigt, dass die Lan­des­haupt­stadt ein Anzie­hungs­punkt, beson­ders für junge Men­schen aus dem Umland ist. Dies wäre in Zei­ten ohne Corona-Pan­de­mie sicher ein Grund zur Freude. Aber noch ist die Pan­de­mie nicht vor­bei, und wei­ter­hin besteht ein Infek­ti­ons­ri­siko beson­ders in sta­ti­schen, dicht gedräng­ten Men­schen­an­samm­lun­gen. Wenn dann auch noch durch Alko­hol bei eini­gen Besu­chern Risi­ko­be­reit­schaft und Aggres­si­vi­tät wach­sen, wird die Grenze des­sen, was noch tole­riert wer­den kann, leicht über­schrit­ten. Darum appel­liere ich an alle Bewoh­ner und Besu­cher der Stadt: Beach­ten Sie beson­ders im Gebiet der Alt­stadt und am Rhein­ufer die Mas­ken­pflicht sowie das Ver­weil- und Alko­hol­kon­sum­ver­bot. Über­le­gen Sie zudem im Vor­feld gut, ob Sie am lan­gen Wochen­ende und bei schö­nem Wet­ter stark fre­quen­tierte Orte auf­su­chen wollen.”

Koor­di­nie­rungs­gruppe “Alt­stadt”
Ana­log zu Koor­di­nie­rungs­grup­pen bei Groß­ver­an­stal­tun­gen wie zum Bei­spiel zu Kar­ne­val oder am Japan­tag wird ab heute, Mitt­woch, 2. Juni, eine Koor­di­nie­rungs­gruppe “Alt­stadt” zusam­men­kom­men mit dem Unter­schied, dass es sich dies­mal nicht um eine geplante Groß­ver­an­stal­tung han­delt, die zugrunde liegt. Ziel die­ser Koor­di­nie­rungs­gruppe ist die Koor­di­nie­rung der Coro­naschutz-Ein­sätze im Bereich Alt­stadt und Rhein­pro­me­nade durch bes­sere Ver­net­zung der betei­lig­ten Kräfte. Darin ver­tre­ten sind Poli­zei, Ord­nungs­amt und Feu­er­wehr in Prä­senz sowie das Amt für Kom­mu­ni­ka­tion, das Amt für Ver­kehrs­ma­nage­ment, die Rhein­bahn sowie Ver­tre­ter von Gas­tro­no­mie und Ein­zel­han­del in Rufbereitschaft.

Stra­ßen­sper­run­gen
Bei Über­fül­lung ein­zel­ner Abschnitte der Alt­stadt­gas­sen behal­ten sich Ord­nungs­kräfte und Poli­zei kurz­zei­tige Zugangs­sper­ren vor, damit eine Ent­zer­rung der Men­schen­menge statt­fin­den kann.

Beschilderung/Hinweise
Auf das Ver­weil- und Alko­hol­kon­sum­ver­bot im öffent­li­chen Raum wird durch rund 150 Schil­der, ins­be­son­dere ein­gangs des Gebie­tes hin­ge­wie­sen. Die Rhein­bahn unter­stützt die Lan­des­haupt­stadt, indem an den U‑Bahn-Sta­tio­nen und in den Fahr­zeu­gen für die Fahr­gäste Durch­sa­gen mit Hin­weis zum Ver­weil- und Alko­hol­kon­sum gemacht wer­den. Auf den Vario­ta­feln im Stra­ßen­raum wer­den Auto­fah­rer dar­auf hingewiesen.

Mas­ken­pflicht
Die Mas­ken­pflicht in Düs­sel­dorf gilt bis ein­schließ­lich Sonn­tag, 20. Juni. Es gibt drei Gel­tungs­ge­biete. Im Alt­stadt­be­reich auch ent­lang des Rhein­ufers von der Drei­ecks­wiese bis zur Rhein­ter­rasse gilt täg­lich von 10 bis 1 Uhr Mas­ken­pflicht. In der Innen­stadt (Königsallee/Schadowstraße) müs­sen Pas­san­ten täg­lich von 10 bis 19 Uhr eine Mund-Nasen-Bede­ckung tra­gen. Auf den Plät­zen am Haupt­bahn­hof sind die Mas­ken von 6 bis 22 Uhr ver­pflich­tend zu tra­gen. Unter freiem Him­mel sind Schutz­mas­ken aus Stoff grund­sätz­lich aus­rei­chend. Medi­zi­ni­sche Mas­ken sind aller­dings wirk­sa­mer und zu emp­feh­len. Hier der Link zur ver­öf­fent­lich­ten All­ge­mein­ver­fü­gung zur Mas­ken­pflicht: corona.duesseldorf.de/av-maskenpflicht.

Kon­trol­len
Die Mit­ar­bei­ten­den des Ord­nungs- und Ser­vice­diens­tes (OSD) wer­den die Bestim­mun­gen der All­ge­mein­ver­fü­gung zum Ver­weil- und Alko­hol­kon­sum­ver­bot im öffent­li­chen Raum sowie zur Mas­ken­pflicht in den drei Mas­ken­pflicht­ge­bie­ten wei­ter­hin mit dem gebo­te­nen Augen­maß kon­trol­lie­ren. Dies gilt auch und ins­be­son­dere bei Men­schen mit kör­per­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen und Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­gern ohne Obdach.

Ver­warn­geld
Bei Ver­stö­ßen gegen Ver­weil- und Alko­hol­kon­sum­ver­bot im öffent­li­chen Raum wird, wie auch bei Ver­stö­ßen gegen die Mas­ken­pflicht, in der Regel ein Ver­warn­geld von 50 Euro erho­ben. Zum Ver­gleich: Ver­stöße gegen die Mas­ken­pflicht in Bus­sen und Bah­nen sowie an ÖPNV-Sta­tio­nen wer­den in der Regel mit einem Buß­geld von 150 Euro geahndet.

Kon­se­quen­tes Ein­schrei­ten “Die Poli­zei wird wei­ter­hin an den nächs­ten Wochen­en­den und vor Fei­er­ta­gen beson­ders die Alt­stadt­be­su­cher im Fokus behal­ten, die auf Aus­ein­an­der­set­zun­gen und Ran­dale aus sind. Hier wer­den wir früh­zei­tig und kon­se­quent ein­schrei­ten”, betont Diet­mar Hen­ning, Lei­ter der Direk­tion Gefah­ren­ab­wehr und Einsatz.

Ver­stärkte Prä­senz von Einsatzkräften
Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler und Poli­zei­prä­si­dent Nor­bert Wes­se­ler waren sich im Gespräch vom Diens­tag, 25. Mai, einig, dass die beson­dere Situa­tion der Lan­des­haupt­stadt eine ver­stärkte Prä­senz von Ein­satz­kräf­ten erfor­dert. Wie bereits an vie­len Wochen­en­den zuvor soll es heute, 2. Juni, ab 18 Uhr sowie an den fol­gen­den Wochen­end­ta­gen Dop­pel­strei­fen von Poli­zei und Ord­nungs- und Ser­vice­dienst geben.

Nächt­li­che Sper­rung Königsallee
Für die Königs­al­lee, die auch unab­hän­gig von der Corona-Pan­de­mie immer wie­der von der Auto­po­ser-Szene stark fre­quen­tiert wird, wurde am Diens­tag, 25. Mai, beschlos­sen, die Straße frei­tags, sams­tags und in Näch­ten vor Fei­er­ta­gen gene­rell und sonst anlass­be­zo­gen für den nächt­li­chen Auto­ver­kehr zu sper­ren. Inzwi­schen hat das Amt für Ver­kehrs­ma­nage­ment dort 15 Steck­pfos­ten instal­liert. Diese kön­nen nun lage­an­ge­passt bevor­zugt frei­tags, sams­tags und in den Näch­ten vor Fei­er­ta­gen, aber auch anlass­be­zo­gen gesetzt wer­den, um die Königs­al­lee für den Auto­ver­kehr zu sper­ren. Ein­satz­fahr­zeuge von Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst kön­nen mit­tels pas­sen­der Steck­schlüs­sel passieren.

Kon­trol­lierte Sperre am Mannesmannufer
Um die Auto­po­ser-Szene und den tou­ris­ti­schen Besu­cher­ver­kehr am Man­nes­mann­ufer ein­zu­däm­men, gibt es an Wochen­en­den Vor­keh­run­gen. Die Zufahrt zum Man­nes­mann-/Rat­haus­ufer — von der Harold­straße und Neus­ser Straße aus — wird am Hori­onplatz mit einer kon­trol­lier­ten Sperre ver­se­hen, am kom­men­den lan­gen Wochen­ende von:

  • Mitt­woch, 2. Juni, von 18 Uhr bis nachts,
  • Don­ners­tag, Frei­tag und Sams­tag, 3. bis 5. Juni, von 11 Uhr bis nachts
  • Sonnn­tag, 6. Juni, von 11 Uhr bis nachts.

Die Zufahrt ist nur Anwoh­nern sowie deren Besu­chern, Ret­tungs­diens­ten, Pfle­ge­diens­ten, dem Bus­ver­kehr und Taxen erlaubt. Das Ein­hal­ten der Durch­fahrts­sper­ren wird durch von der Stadt beauf­trag­tes Kon­troll­per­so­nal über­wacht, um die Ein­fahrt für Autos der “Poser-Szene” und den Park­such­ver­kehr von Besu­chern des Rhein­ufers zu unterbinden.

Frei­treppe
Die Frei­treppe bleibt bis auf Wei­te­res gesperrt.

Daten und Fak­ten Corona
Die 7‑Tage-Inzi­denz liegt aktu­ell (2.6.21) bei 40,8 und ist damit gegen­über dem Vor­tag leicht ange­stie­gen. Aktu­ell ver­zeich­net das Gesund­heits­amt auch Fälle der beson­ders anste­cken­den indi­schen Muta­tion des Coronavirus’.