Eine entsprechende Beschlussvorlage soll Ende November und im Dezember in die politischen Gremien gehen
Das Projekt “Opernhaus der Zukunft” nähert sich einem ersten Meilenstein, der der Projektgruppe “Opernhaus der Zukunft” heute, 10. September, in ihrer letzten Sitzung vor dem Grundsatzbeschluss vorgestellt wurde: Die Vorlage für einen Grundsatzbeschluss zur Zukunft des Düsseldorfer Opernhauses soll im Sitzungszyklus Ende November und im Dezember in die politischen Gremien eingebracht werden. Zur Finalisierung der Beschlussvorlage laufen derzeit letzte ergänzende Abstimmungen der Verwaltung.
Mit dem Grundsatzbeschluss soll in einem ersten Schritt entschieden werden, ob das Opernhaus saniert oder neu gebaut werden soll. Bereits jetzt sprechen die bisher vorliegenden Ergebnisse der Verwaltungsprüfung und der Öffentlichkeitsbeteiligung für einen Neubau. Die Vorlage soll am 16. Dezember in den Rat eingebracht werden. Sollte sich der Rat für einen Neubau entscheiden, gilt es in der nächsten Projektphase die in Frage kommenden Standorte einzugrenzen.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: “Ich freue mich, dass wir die Vorlage für den Grundsatzbeschluss zur Zukunft des Opernhauses wie geplant noch in diesem Jahr in die politischen Gremien einbringen und somit das Projekt auf den Weg bringen können. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und der weiteren Prüfungen der Verwaltung sprechen gegen eine Sanierung des Opernhauses. Daher wird die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage den Neubau des Düsseldorfer Opernhauses empfehlen.”
Bürgerbeteiligung
Bereits in der ersten Projektphase wurde die Öffentlichkeit durch verschiedene Formate in den Entscheidungsprozess mit einbezogen. Drei Dialogforen, mit Expertenvorträgen, dienten der Information und dem Austausch. Ein Bürgerinnen- und Bürgerrat beschäftigte sich über drei Sitzungen hinweg mit den Fragen “Was macht das Düsseldorfer Opernhaus der Zukunft aus?”, “Wie kann das Opernhaus zum dauerhaften Treffpunkt in Düsseldorf werden?” und “Welche Kriterien sind für den Standort des Opernhauses wichtig?” und formulierte daraus Leitlinien. Zusätzlich fanden 16 Schlüsselgespräche mit Funktionsträgern aus der Stadtgesellschaft statt. Eine Website zur Öffentlichkeitsbeteiligung lud die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls ein, ihre Ideen und Anmerkungen einzubringen. Die Webseite www.dialog-opernhaus-duesseldorf.de ist auch nach Abschluss der ersten Phase der Bürgerbeteiligung noch zugänglich und bietet weiterhin zahlreiche Informationen rund um das Projekt.
Zahlreiche Teilnehmende der Öffentlichkeitsbeteiligung sprachen sich für ein neues Opernhaus aus. Die Sanierung des Bestandsgebäudes wurde als nicht sinnvoll erachtet, da sie die Anforderungen an einen modernen Opernbetrieb nicht erfüllen kann und dem Ziel einer “Oper für alle” entgegensteht. Als weiterer Konsens aus dem Beteiligungsprozess haben sich unter anderem noch fünf weitere Punkte herauskristallisiert:
- Das Haus braucht eine neue Konzeption als “Oper für alle”, um einen Neubau zu rechtfertigen.
- Die Erreichbarkeit der neuen Oper soll sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto hervorragend sein.
- Das Gebäude soll in Bau und Betrieb nachhaltig sein.
- Die Kosten sollen transparent kalkuliert werden und im Rahmen bleiben.
- Das Haus soll eine herausragende Architektur bekommen, die zu einer “Landmarke” Düsseldorfs werden soll.
“Diese Hinweise nehmen wir als Verwaltung mit in die Vorbereitung für einen Grundsatzbeschluss zum Opernhaus. Dabei werden wir insbesondere darauf achten, dass das neue Opernhaus für die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer einen deutlichen Mehrwert hat, der unter anderem durch weitere offene Nutzungsmöglichkeiten erreicht werden soll. Allen Bürgerinnen und Bürgern danke ich für ihre engagierte Teilnahme, ihre Ideen und Anregungen,” erklärt Kulturdezernent Hans-Georg Lohe.
Weitere Informationen zur Bürgerbeteiligung: www.duesseldorf.de/medienportal/pressedienst-einzelansicht/pld/ergebnisse-der-buergerbeteiligung-zum-opernhaus-der-zukunft-vorgestellt.html
Prüfungen der Verwaltung in den letzten Zügen
Parallel haben sich verschiedene verwaltungsinterner Arbeitskreise mit dem Projekt und der Prüfung der verschiedenen Alternativen (Sanierung, erweiterte Sanierung und Neubau) weiter beschäftigt. Nach ersten Prüfungen unterschiedlicher Aspekte wie beispielsweise der Nachhaltigkeit, Denkmalschutz oder Wirtschaftlichkeit, sprechen bereits jetzt die vorliegenden Ergebnisse für den Neubau des Opernhauses.
Im Ergebnis der o.g. geprüften Aspekte sind die Sanierungsvarianten nicht bzw. nur bedingt empfehlenswert, um die Bedarfe und Visionen zu erfüllen, die an ein Opernhaus der Zukunft gestellt werden. Ein Neubau hingegen ermöglicht die Bedarfsdeckung und bietet einen Mehrwert für die Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger. Wie zum Beispiel:
- Umsetzung von neuen Konzepten
- Eine Architektur, die sich der Öffentlichkeit zuwendet
- Einen funktional und technisch zukunftsfähigen Bühnenbetrieb
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit in einem neuen, optimierten Gebäude
- Das Opernhaus als neuer architektonischer Impuls im städtebaulichen Gesamtkontext
Ergänzende Abstimmungen zur Finalisierung der vorgenannten Aspekte und damit der Beschlussvorlage laufen noch.
Dabei werden bereits jetzt auch die verschiedenen Alternativen für Standorte für einen Oper-Neubau betrachtet. Zu Beginn der Standortprüfungen wurden rund 30 Orte identifiziert, an denen eine Oper entstehen könnte. Hierbei wurden zunächst ausschließlich die Flächenbedarfe eines möglichen Neubaus bzw. eines Interims zugrunde gelegt. In einem zweiten Schritt wurden die rund 30 Standorte hinsichtlich der Kriterien “Zentralität” (z. B. zentrale Lage oder Erreichbarkeit), “Verfügbarkeit” (handelt es sich um städtisches Eigentum, wie sehen die Entwicklungsabsichten aus, etc.) und “technische Machbarkeit” (u. a. Grundstücksgröße, verkehrliche und logistische Erreichbarkeit) untersucht. Nach der Prüfung auf Grundlage der vorgenannten Kriterien konnten zuletzt fünf Standorte für die sogenannte Short-List-Neubau und fünf für eine Interimslösung als grundsätzlich möglich identifiziert werden. Für jeden dieser Standorte müsste das Baurecht geschaffen und mit den jeweiligen Rahmenbedingungen nach einer Entscheidung zum Standort entsprechend umgegangen werden.
Hinsichtlich eines möglichen Neubaus standen folgende Standorte auf der Short-List:
- Heinrich-Heine-Allee (aktueller Standort)
- Am Wehrhahn 1
- Rheinpark Golzheim
- Medienhafen/Kesselstraße
Neu hinzu gekommen ist die Standort-Möglichkeit Graf-Adolf-Platz. Die Prüfungen werden nun um diese Alternative ergänzt. Hier gilt es allerdings noch die mögliche Verfügbarkeit und Realisierbarkeit abzustimmen.
Da in der Bürgerbeteiligung die Anforderungen an “Zentralität” und Schonung von Erholungsfreiflächen bzw. Klimaschutz hervorgehoben wurde, empfiehlt die Projektgruppe, sich in der weiteren Prüfung auf die Standorte Heinrich-Heine-Allee, Am Wehrhahn und Graf-Adolf-Platz zu konzentrieren. Verfügbarkeit vorausgesetzt.
Jeder Standortvorschlag hat seine Besonderheiten, diese müssen im Anschluss an die Grundsatzentscheidung zum Neubau eines Opernhauses abgewogen werden. Zudem müssen im Anschluss an den Grundsatzbeschluss das Raumprogramm und das Raumkonzept für das Opernhaus der Zukunft angepasst werden. Zeitgleich sollen die Anforderungen unter erneuter Bürgerbeteiligung für einen Realisierungswettbewerb konkretisiert werden.
Mit der Einholung des Grundsatzbeschlusses ist die Arbeit der Projektgruppe “Opernhaus der Zukunft” abgeschlossen. Zur weiteren Begleitung des Vorhabens soll eine Kleine Kommission “Opernhaus der Zukunft” eingerichtet werden.
Kosten für das Opernhaus der Zukunft
Zur Darstellung der Relationen wurden grob geschätzte Kostenrichtwerte für die einzelnen Varianten gegenübergestellt, ohne Einbeziehung der Kosten für den Baugrund und für den möglichen Erwerb eines alternativen Grundstücks. Die Kostenrichtwerte orientieren sich am aufgestellten Nutzerbedarfsprogramm. Die vorläufigen und ausschließlich auf dem aktuellen Wissenstand beruhenden Kostenrichtwerte bewegen sich zwischen mindestens 457 Millionen Euro für die Basissanierung bis zu mindestens 716 Millionen Euro für einen Neubau im Hofgarten.
Hintergrund
Wie sieht die Zukunft des Düsseldorfer Opernhauses aus? Vor dem Hintergrund der Diskussion um diese Frage wurde die Verwaltung im März 2019 vom Stadtrat mit einer Analyse des Opernhauses beauftragt. Zum einen sollte das Bestandsgebäude am Hofgarten untersucht, zum anderen die Varianten “Sanierung”, “erweiterte Sanierung” und “möglicher Neubau” geprüft werden. Ziel ist es, eine Grundlage für einen weiteren faktenbasierten Austausch- und Entscheidungsprozess zu schaffen. An diesem sollen auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden. Daher wurde die Verwaltung ebenfalls mit der Erstellung eines Konzepts zur Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragt.