Um den Kraftfahrzeugverkehr im Gebiet des Mannesmannufers und der Berger Allee in den Abend- und Nachtstunden auf ein notwendiges Maß zu beschränken, wurde die Zufahrt zum Mannesmannufer mit einer Schranke versehen. Diese steht am Beginn der Straße auf Höhe Thomasstraße. Die Schranke wird am Freitag, 1. Oktober, in Betrieb genommen und wird ab diesem Zeitpunkt täglich in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr geschlossen.
Geöffnet werden kann sie von berechtigten Menschen mit einer Chipkarte. Berechtigt sind die Anlieger der Straßen Bäckergasse, Bäckerstraße, Berger Allee, Carlstor, Citadellstraße, Hafenstraße, Horionplatz, Mannesmannufer, Orangeriestraße, Rathausufer und Schulstraße.
Die Beantragung der Chipkarte kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person im Büro der Ausnahmegenehmigungen des Amtes für Verkehrsmanagement erfolgen. Ein Versand der Chipkarte über den Postweg erfolgt nicht. Eine Ausgabe der Chipkarte erfolgt gegen eine Kaution in Höhe von 45 Euro. Polizei, Feuerwehr und sonstige Notdienste erhalten eine Möglichkeit, die Schranke im Einsatzfall zu öffnen.
Bei Aushändigung der Chipkarte bekommt jeder Autohalter eine Sondergenehmigung zum Befahren des gesperrten Bereichs.Daraus ergibt sich eigentlich, daß nur noch Personen mit dieser Sondergenehmigung den Bereich befahren dürfen und dort parkten können.
Lokalbüro hat bei der Stadt nachgefragt und bekam diese Antwort:
Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die Chipkarten nur von Menschen mit einem berechtigten Anliegen genutzt und somit auch das Befahren und Parken in den entsprechenden Bereichen nur im Rahmen des straßenverkehrs- und ordnungsrechtlich Zulässigen erfolgt. Sollten dennoch Verstöße festgestellt werden, erfolgt eine Kontrolle des fließenden Verkehrs durch die Polizei und des ruhenden Verkehrs durch das Ordnungsamt im Rahmen der im Gebiet üblichen Kontrollen.”