Soll sollte der Rad­weg aus­se­hen. Auf der Seite des Rad­we­ges weist das Ele­ment ein kon­ka­ves ram­pen­för­mi­ges Pro­fil auf. Fahr­bahn­sei­tig hat das Ele­ment die Höhe und Ansicht eines Bord­stei­nes. Durch die schwarz-weiße Gestal­tung ist es gut sichtbar,©Landeshauptstadt Düs­sel­dorf, David Young

 

Bereits vor­han­dene Rad­weg­mar­kie­run­gen wer­den wie­der entfernt

Die im Indus­trie­ge­biet des Reis­hol­zer Hafens geplante “Pro­tec­ted Bike Lane” darf vor­läu­fig nicht ein­ge­rich­tet wer­den, teil­weise bereits auf­ge­brachte Rad­weg­mar­kie­run­gen müs­sen ent­fernt bezie­hungs­weise unwirk­sam gemacht wer­den. Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Müns­ter (OVG) hat am 29. Sep­tem­ber 2021 damit in zwei­ter Instanz dem Eil­an­trag eines dort ansäs­si­gen Indus­trie­un­ter­neh­mens statt­ge­ge­ben, das Hal­ter von Last­kraft­wa­gen ist. Mit der Mar­kie­rung des Rad­fahr­strei­fens durch durch­ge­hende weiße Linien hätte, anders als bis­her, nicht mehr am Stra­ßen­rand geparkt wer­den dürfen.

Die Stadt müsste vor dem Ergrei­fen wei­te­rer Maß­nah­men zunächst die Ver­kehrs­be­las­tung und sich dar­aus erge­bende Nut­zungs­kon­flikte mit dem Ergeb­nis von Ver­kehrs­zäh­lun­gen, Ver­kehrs­pro­gno­sen oder sons­ti­gen belast­ba­ren Erkennt­nis­sen bele­gen, führt das OVG in sei­ner Begrün­dung aus (Akten­zei­chen: 8 B 188/21, I. Instanz: VG Düs­sel­dorf 6 L 2634/20).

“Das Urteil des Ober­ver­wal­tungs­ge­rich­tes kommt für mich nicht über­ra­schend”, sagt Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler. “Ich habe direkt zu Beginn mei­ner Amts­zeit die Umset­zung des Beschlus­ses aus dem Ord­nungs- und Ver­kehrs­aus­schuss aus der alten Wahl­pe­ri­ode bewusst gestoppt und mich für eine Ver­kehrs­zäh­lung ein­ge­setzt. Genau diese wurde jetzt durch das Gericht bestä­tigt. Wir wer­den vor dem Wei­ter­bau des Rad­we­ges wei­tere aktu­elle Ver­kehrs­zah­len erhe­ben und sie dem Ord­nungs- und Ver­kehrs­aus­schuss vor­le­gen. Bei der ver­kehr­li­chen Gemenge­lage eines sol­chen gewerb­lich-indus­tri­el­len Stand­or­tes kann eine kurz­fris­tig umsetz­bare Lösung nur gemein­sam mit den Anlie­gern gefun­den werden.”

Hin­ter­grund
Die Straße Am Trip­pelsberg liegt im Indus­trie­ge­biet des Reis­hol­zer Hafens. Sie dient als Erschlie­ßung der dort ansäs­si­gen Betriebe und Logis­tik­un­ter­neh­men. Der Stand­ort zählt zu den tra­di­tio­nel­len Pro­duk­ti­ons- und Arbeits­stand­or­ten im Düs­sel­dor­fer Süden. Dort befin­den sich zahl­rei­che Fir­men mit gewerb­lich-indus­tri­el­ler Aus­rich­tung — unter ande­rem ist dort die stahl­ver­ar­bei­tende Indus­trie ansäs­sig. Des Wei­te­ren befin­den sich in die­sem Gebiet diverse Betriebe des pro­du­zie­ren­den Gewer­bes sowie Dienst­leis­tungs­be­triebe. Ziel sol­cher gewerb­lich-indus­tri­el­ler Stand­orte ist die Bereit­stel­lung von Flä­chen zur Durch­füh­rung emis­si­ons­in­ten­si­ver Pro­zesse und zur leis­tungs­fä­hi­gen Abwick­lung der damit ver­bun­de­nen Ver­kehre. Die Nach­frage nach sol­chen Flä­chen ist unge­bro­chen. Das Gebiet befin­det sich laut Mas­ter­plan Indus­trie in einem als Kern­zone für die Siche­rung “Groß­flä­chi­ger Gewerbe- und Indus­trie­an­sied­lun­gen” und “Gewerb­li­che Infra­struk­tur­ein­rich­tun­gen” ange­setz­ten Bereich (Kate­go­rie A). Gleich­zei­tig füh­ren über die Straße Am Trip­pelsberg aber auch die über­re­gio­nale Rad­route Erleb­nis­weg Rhein­schiene, der EUROGA-Rad­weg und der Rhein­rad­weg entlang.

Für die Unter­neh­men ist es wich­tig, bei Anlie­fe­run­gen ihrer Betriebe auch Hal­te­mög­lich­kei­ten auf der Fahr­bahn vor­zu­fin­den, die nach deren Angabe selbst bei Just-In-Time-Pro­zes­sen nicht auf dem eige­nen Fir­men­ge­lände abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Ebenso wurde dar­ge­stellt, dass der Rad­weg durch Redu­zie­rung der Fahr­bahn­breite das unein­ge­schränkte Ein­fah­ren in die Grund­stücks­zu­fahr­ten ver­hin­dere. Die Ansprü­che der anlie­gen­den Fir­men an den Stra­ßen­raum kon­kur­rie­ren mit denen der Radfahrenden.