Archiv­bild Schnell­test Corona Feu­er­wehr Foto: Michael Gstet­ten­bauer Stadt Düsseldorf

 

Wei­ter kos­ten­lose Tests für Schü­le­rin­nen und Schü­ler auch in den Ferien

Durch die neuen Test­ver­ord­nun­gen des Bun­des und des Lan­des sind Corona-Schnell­tests (PoC-Anti­gen-Tests), also die soge­nann­ten “Bür­ger­tests”, ab Mon­tag, 11. Okto­ber, nicht mehr kos­ten­los. Kos­ten­frei blei­ben hin­ge­gen die Imp­fun­gen — zum Bei­spiel in den dezen­tra­len Impf­stel­len und am Impfmobil.

Die Impf­stel­len am Haupt­bahn­hof und am U‑Bahnhof Hein­rich-Heine-Allee sind mon­tags bis frei­tags von 10 bis 17.30 Uhr geöff­net, zudem fährt das Impf­mo­bil wech­selnde Stand­orte an. Eine Vorab-Anmel­dung ist nicht nötig, es wird ledig­lich ein Per­so­nal­aus­weis benö­tigt. Wer einen Impf­aus­weis besitzt, sollte die­sen eben­falls mit­brin­gen. Wei­tere Infos und die Stand­orte des Impf­mo­bils sind auf dem Coro­na­por­tal zu fin­den unter corona.duesseldorf.de/impfen

Wei­ter kos­ten­lose Tests für Schü­le­rin­nen und Schü­ler auch in den Ferien
In den Herbst­fe­rien wer­den Schü­le­rin­nen und Schü­ler vom 11. bis 24. Okto­ber nicht im regel­mä­ßi­gen Test­zy­klus in der Schule getes­tet. Auch in die­sem Zeit­raum ist für sie eine kos­ten­freie Tes­tung in der MEH mög­lich. Schüler*innen, die sich als enge Kon­takt­per­so­nen frei­tes­ten las­sen wol­len, müs­sen — anders als wäh­rend der Unter­richts­zeit — einen PCR-Test vorlegen.

Im städ­ti­schen Dia­gno­se­zen­trum an der Mitsu­bi­shi Elec­tric Halle kön­nen sich ab 11. Okto­ber aus­schließ­lich Per­so­nen tes­ten las­sen, denen die Schnell- und PCR-Tests kos­ten­frei zur Ver­fü­gung ste­hen. Fol­gende asym­pto­ma­ti­sche Per­so­nen­grup­pen haben wei­ter­hin einen Anspruch auf kos­ten­freie Schnelltests:

  • Kin­der unter 12 Jahren
  • Per­so­nen, die aus medi­zi­ni­schen Grün­den zum Zeit­punkt der Tes­tung nicht gegen das Coro­na­vi­rus geimpft wer­den kön­nen oder drei Monate vor der Tes­tung nicht geimpft wer­den konn­ten; dar­un­ter ins­be­son­dere Schwan­gere im ers­ten Schwangerschaftsdrittel
  • Per­so­nen, die zum Zeit­punkt der Tes­tung an kli­ni­schen Stu­dien zur Wirk­sam­keit von Impf­stof­fen gegen das Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 teilnehmen
  • Per­so­nen von 12 bis 18 Jah­ren (bis zum 31. Dezem­ber 2021)
  • Schwan­gere (egal in wel­chem Sta­dium der Schwan­ger­schaft; bis zum 31. Dezem­ber 2021)
  • Stu­die­rende, bei denen eine Schutz­imp­fung mit ande­ren als den vom Paul-Ehr­lich-Insti­tut im Inter­net unter http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genann­ten Impf­stof­fen erfolgt ist (bis zum 31. Dezem­ber 2021)

Für posi­tiv Getes­tete und enge Kon­takt­per­so­nen besteht wei­ter­hin ein Anspruch auf kos­ten­freie Tes­tung. Dies gilt auch für Frei­tes­tun­gen gemäß Corona-Test-und-Qua­ran­tän­ever­ord­nung (Coro­na­Test­Qua­ran­tä­neVO).

Ter­mine kön­nen nur über die städ­ti­sche Corona-Hot­line unter der Ruf­num­mer 0211–8996090 ver­ein­bart wer­den. Infi­zierte wer­den zum Ende ihrer Qua­ran­täne vom Gesund­heits­amt kon­tak­tiert, und ihnen wird eine kos­ten­lose Tes­tung ange­bo­ten (je nach Schwere des Ver­laufs PCR- oder Schnelltest).

Dar­über hin­aus ste­hen die pri­va­ten Test­zen­tren für kos­ten­lose und kos­ten­pflich­tige Tes­tun­gen zur Ver­fü­gung. Eine Auf­lis­tung der Test­sta­tio­nen im Stadt­ge­biet fin­den Inter­es­sierte im Inter­net unter https://corona.duesseldorf.de/schnelltest. Die Ter­min­ver­ein­ba­rung ist in der Regel online oder tele­fo­nisch mög­lich. Mit der jewei­li­gen Test­ein­rich­tung sollte abge­stimmt wer­den, ob und wie die Abrech­nung erfolgt. Über ein tele­fo­ni­sches Kon­troll­netz wird zudem dafür gesorgt, dass die pri­va­ten Test­mög­lich­kei­ten wei­ter flä­chen­de­ckend erhal­ten bleiben.

Um sich kos­ten­frei mit­tels eines Schnell­tests tes­ten zu las­sen, müs­sen neben dem Per­so­nal­aus­weis ent­spre­chende Nach­weise vor­ge­legt wer­den. Men­schen etwa, die sich aus medi­zi­ni­schen Grün­den nicht imp­fen las­sen kön­nen, müs­sen ein Doku­ment vor­wei­sen, aus dem her­vor­geht, wieso sie nicht geimpft wer­den kön­nen sowie Name, Anschrift und Geburts­da­tum und die Daten der aus­stel­len­den Ärz­tin bzw. des aus­stel­len­den Arz­tes. Ähn­li­ches gilt für die ande­ren berech­tig­ten Per­so­nen­grup­pen. Bei Kin­dern unter 12 Jah­ren bzw. unter 18 Jah­ren ist der Per­so­nal­aus­weis ausreichend.