Weih­nachts­markt­bu­den auf der Scho­da­o­straße Foto: LOKALBÜRO

 

Am 18. Novem­ber beginnt der Weih­nachts­markt. Die Stadt Düs­sel­dorf  hat wegen der stei­gen­den Coro­na­zah­len die 2G Rege­lung beschlos­sen. Stich­pro­ben­weise soll die 2 G Rege­lung  durch die Händ­ler auf dem Weih­nachts­markt und das Ord­nungs­amt kon­trol­liert werden.

Die 2G Rege­lung hat bei den  Stand­be­trei­bern zunächst große Sor­gen aus­ge­löst. Denn unter ihnen oder ihren Mit­ar­bei­tern befin­den sich auch unge­impfte Per­so­nen, so die Rhei­ni­sche Post.
Wei­ter schreibt die RP:

Wil­me­ring (Vor­sit­zen­der der Kir­mes­händ­ler Düs­sel­dorf) geht nun aber davon aus, dass die­ses Stand­per­so­nal mit einem tages­ak­tu­el­len Test arbei­ten darf. „Wenn der Natio­nal­spie­ler Joshua Kim­mich nach deut­schem Arbeits­recht als Fuß­bal­ler arbei­ten darf, obwohl er nicht geimpft ist, darf das ein Mit­ar­bei­ter auf dem Weih­nachts­markt mit aktu­el­lem Test sicher auch.“

Sollte dies wirk­lich so sein muss sich gefragt wer­den, was all die Ver­ord­nun­gen bedeu­ten, wenn selbst die Ver­an­stal­ter sich nicht an die Regeln hal­ten. Hier ist die Stadt gefordert.