Landeshauptstadt Düsseldorf weitet zum Jahreswechsel 2021/2022 die Verbotszone aus
Im Hinblick auf den anstehenden Jahreswechsel gibt die Landeshauptstadt Düsseldorf am Samstag, 20. November 2021, die Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot für die Altstadt öffentlich bekannt. Hier der Link: https://www.duesseldorf.de/bekanntmachungen.html#c156603
Im Gegensatz zu den Vorjahren wird der Geltungsbereich auf Grundlage der Erfahrungen von Polizei und Feuerwehr und angesichts der unterjährigen Feststellungen zu Personenansammlungen im Bereich Apolloplatz/Rheinkniebrücke südlich ausgeweitet.
In der Silvesternacht ist das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Düsseldorfer Altstadt verboten. Das dient dazu, die Zahl der Verletzungen und Gefährdungen von Menschen durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern zu reduzieren. Verboten sind die Feuerwerkskörper der Kategorie F 2, also typisches Silvesterfeuerwerk für Erwachsene, wie zum Beispiel Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien. Erlaubt bleibt dagegen so genanntes Jugendfeuerwerk, wie etwa Wunderkerzen und Bodenfeuerwirbel, alle Feuerwerkskörper, die ganzjährig und an Menschen ab zwölf Jahren abgegeben werden dürfen.
Das Feuerwerksverbot gilt von Freitag, 31. Dezember 2021 (Silvester), 20 Uhr, bis Samstag, 1. Januar 2022 (Neujahr), 6 Uhr. Während dieser Zeit ist es im öffentlichen Straßenraum in der Altstadt verboten, Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 mitzuführen oder gar zu entzünden.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hatte der Bund im Vorjahr den Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F 2 für Erwachsene untersagt. Auch wenn ein entsprechendes Verbot in diesem Jahr nicht erfolgt ist, appelliert Oberbürgermeister Dr. Keller aufgrund der weiter anhaltenden Pandemie und der damit verbundenen Lage in den Krankenhäusern an alle Düsseldorfer*innen: “Wo immer möglich, verzichten Sie auch dieses Jahr auf das private Feuerwerk vor der Haustür, allein auch aus Respekt vor den Pflegekräften und auch Patienten in den Kliniken. Jede Behandlung eines Verunglückten sorgt für eine zusätzliche Belastung des Klinikpersonals, die seit Pandemie-Beginn unter außerordentlichem Druck stehen und um das Gesundwerden ihrer Patienten kämpfen. Deshalb ist jeder Böller, der nicht gezündet wird auch in diesem Jahr wieder ein Zeichen des Miteinanders und der Vernunft!”
Das Ordnungsamt wird die Zahl seiner Einsatzkräfte zum Jahreswechsel deutlich erhöhen. Die Streifen des Ordnungsamtes kümmern sich neben der Einhaltung des Böllerverbots um die Einhaltung der Düsseldorfer Straßenordnung, der Sondernutzungssatzung, des Immissionsschutzgesetzes, des Jugendschutzgesetzes sowie um den Taxihalteplatz an der Heinrich-Heine-Allee.
Die Polizei wird die Maßnahmen zum Feuerwerksverbot auch in diesem Jahr tatkräftig unterstützen. Informationen zum Feuerwerksverbot in der Altstadt gibt es auch unter: www.duesseldorf.de/ordnungsamt/feuerwerksverbot.html