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Eine ent­spre­chende Beschluss­vor­lage geht nun in die Gremien/Über den Grund­satz­be­schluss soll am 16. Dezem­ber im Rat abge­stimmt werden

Düs­sel­dorf soll ein neues Opern­haus erhal­ten: Die Ver­wal­tung der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf bringt nun eine Vor­lage für einen Grund­satz­be­schluss zum “Opern­haus der Zukunft” in die poli­ti­schen Gre­mien ein. In die­ser emp­fiehlt die Ver­wal­tung einen Neu­bau des Opern­hau­ses und spricht sich somit gegen eine Sanie­rung des bis­he­ri­gen Gebäu­des aus. Die Vor­lage wird erst­mals am 30. Novem­ber im Bau­aus­schuss von der Poli­tik bera­ten, bevor sie am 2. Dezem­ber auf der Tages­ord­nung des Kul­tur­aus­schus­ses steht. Final wird der Stadt­rat in sei­ner Sit­zung am 16. Dezem­ber über den Grund­satz­be­schluss beschließen.

“Die äußerst umfang­rei­che Bür­ger­be­tei­li­gung und die Exper­tise aus Ver­wal­tung und exter­nen Bera­tern hat unsere erste Ein­schät­zung bestä­tigt: Ein Neu­bau ist die sinn­vollste Lösung. Denn ein Neu­bau bie­tet die Mög­lich­keit, in Düs­sel­dorf ein moder­nes Opern­haus mit gro­ßer Strahl­kraft zu errich­ten, das allen Anfor­de­run­gen in bau­li­cher wie kul­tu­rel­ler Hin­sicht gerecht wird. Ein Neu­bau bie­tet der Oper aber auch die Mög­lich­keit, sich der Stadt wei­ter zu öff­nen und so zu einem Anlauf­punkt für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu wer­den”, erklärt Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Keller.

Kul­tur­de­zer­nent Hans-Georg Lohe ergänzt: “Die über zwei Jahre andau­ern­den Bera­tun­gen der Pro­jekt­gruppe ‘Oper der Zukunft’ und die fast fünf Monate umfas­sende Bür­ger­be­tei­li­gung haben ein aus unse­rer Sicht ein­deu­ti­ges Ergeb­nis gezeigt. Weder die Exper­ten noch die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger hal­ten eine Sanie­rung des jet­zi­gen Opern­hau­ses für sinn­voll. Bei einem Neu­bau haben wir die Chance, die struk­tu­rel­len Män­gel des Alt­baus hin­ter uns zu las­sen und im wahrs­ten Sinne des Wor­tes eine Oper der Zukunft in Düs­sel­dorf zu erschaffen.”

Nicht nur die Ver­wal­tung emp­fiehlt einen Neu­bau. Auch die Mehr­heit der Teil­neh­men­den der Bür­ger­be­tei­li­gung sprach sich für ein neues Opern­haus aus. Nach den Ergeb­nis­sen der Prü­fun­gen der Ver­wal­tung und der Bür­ger­be­tei­li­gung spre­chen unter ande­rem fol­gende Punkte für einen Neu­bau des Opernhauses:

Ein Neu­bau kann den Anfor­de­run­gen eines moder­nen Opern­hau­ses gerecht wer­den sowie die Bedarfe und die Visio­nen eines “Opern­hau­ses der Zukunft” erfüllen.
Mit einem Neu­bau kann ein funk­tio­nal und tech­nisch zukunfts­fä­hi­ger Büh­nen­be­trieb umge­setzt werden.
Durch ein neues, opti­mier­tes Gebäude kön­nen die Wirt­schaft­lich­keit und Nach­hal­tig­keit gestei­gert werden.
Ein neues Opern­haus würde nicht nur inhalt­lich neue Kon­zepte und somit eine Öff­nung des Hau­ses ermög­lich. Auch archi­tek­to­nisch könnte sich die Oper der Stadt wei­ter öff­nen und sich dadurch über den regu­lä­ren Spiel­be­trieb hin­aus in das Stadt­bild und Stadt­le­ben inte­grie­ren. Mit einem Neu­bau lässt sich eine “Oper für alle” verwirklichen.

Ein Neu­bau bie­tet einen Mehr­wert für die Stadtgesellschaft.
Eine Sanie­rung des heu­ti­gen Opern­hau­ses ist nach Ein­schät­zung der Ver­wal­tung, der Deut­schen Oper am Rhein und als Ergeb­nis der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung nicht bzw. nur bedingt emp­feh­lens­wert. Das Opern­haus an der Hein­rich-Heine-Allee weist gra­vie­rende räum­li­che und funk­tio­nale Defi­zite, eine Viel­zahl bau­li­cher, tech­ni­scher und funk­tio­na­ler Män­gel und somit einen hohen Sanie­rungs- und Erneue­rungs­be­darf ver­bun­den mit einem ent­spre­chen­dem Finan­zie­rungs­be­darf sowie Kos­ten­ri­si­ken auf. Die räum­li­chen Gege­ben­hei­ten des ursprüng­lich 1875 als Stadt­thea­ter errich­te­ten Gebäu­des sind zudem nicht für einen Opern­spiel­be­trieb aus­ge­rich­tet. Ins­be­son­dere feh­len der Oper eine zweite Sei­ten­bühne, Pro­be­räume und logis­tisch zwin­gend erfor­der­li­che Flä­chen, wie z.B. Lager­flä­chen. In eini­gen Berei­chen sind Flä­chen­er­wei­te­run­gen erfor­der­lich, um die Vor­ga­ben der Arbeits­stät­ten­richt­li­nien zu erfül­len. Eine Sanie­rung würde die Bedarfe und auch die Visio­nen für ein Opern­haus der Zukunft kaum oder nur bedingt erfül­len können.

Kos­ten für das neue Opernhaus
Für einen Neu­bau wurde ein grob geschätz­ter Kos­ten­richt­wert, ohne Ein­be­zie­hung der Kos­ten für den Bau­grund und für den mög­li­chen Erwerb eines alter­na­ti­ven Grund­stücks, auf­ge­stellt. Die­ser ori­en­tiert sich am auf­ge­stell­ten Nut­zer­be­darfs­pro­gramm. Der vor­läu­fi­gen und aus­schließ­lich auf dem aktu­el­len Wis­sen­stand beru­hende Kos­ten­richt­wert beträgt min­des­tens 716 Mil­lio­nen Euro.

Zu den mög­li­chen Standorten
Par­al­lel zu den Prü­fun­gen der Ver­wal­tung hin­sicht­lich der Frage “Neu­bau oder Sanie­rung?” wur­den Stand­ort­op­tio­nen für einen Oper-Neu­bau, aber auch eine mög­li­che Inte­rims-Spiel­stätte betrach­tet. Zu Beginn der Stand­ort­prü­fun­gen wur­den rund 30 Orte iden­ti­fi­ziert, an denen eine Oper ent­ste­hen könnte. Hier­bei wur­den zunächst aus­schließ­lich die Flä­chen­be­darfe eines mög­li­chen Neu­baus bzw. eines Inte­rims zugrunde gelegt. In einem zwei­ten Schritt wur­den die rund 30 Stand­orte hin­sicht­lich der Kri­te­rien “Zen­tra­li­tät” (z. B. zen­trale Lage oder Erreich­bar­keit), “Ver­füg­bar­keit” (han­delt es sich um städ­ti­sches Eigen­tum, wie sehen die Ent­wick­lungs­ab­sich­ten aus, etc.) und “tech­ni­sche Mach­bar­keit” (u. a. Grund­stücks­größe, ver­kehr­li­che und logis­ti­sche Erreich­bar­keit) unter­sucht. Nach der Prü­fung auf Grund­lage der vor­ge­nann­ten Kri­te­rien und unter Ein­be­zie­hung der Ergeb­nisse der Bür­ger­be­tei­li­gung konn­ten zuletzt zwei Stand­orte für einen mög­li­chen Neu­bau iden­ti­fi­ziert wer­den, die näher betrach­tet wer­den sol­len: das städ­ti­sche Grund­stück an der Hein­rich-Heine-Allee sowie der Stand­ort Am Wehr­hahn 1.

Für diese Stand­orte müsste das Bau­recht geschaf­fen und mit den jewei­li­gen Rah­men­be­din­gun­gen nach einer Ent­schei­dung zum Stand­ort ent­spre­chend umge­gan­gen wer­den. Beide Vor­schläge haben ihre Beson­der­hei­ten, diese müs­sen im Anschluss an die Grund­satz­ent­schei­dung zum Neu­bau eines Opern­hau­ses abge­wo­gen werden.

Die nächs­ten Schritte
Sollte sich der Rat der Lan­des­haupt­stadt für einen Neu­bau ent­schei­den, ist es das Ziel, im 1. Quar­tal 2022 eine Stand­ort­ent­schei­dung her­bei­zu­füh­ren, sodass im Anschluss die Pla­nung bezo­gen auf den Stand­ort kon­kre­ti­siert wer­den kön­nen. Dabei gilt es unter ande­rem die Ver­füg­bar­keit und das Beschaf­fungs­mo­dell für die Neu­bau­stand­orte zu klä­ren und abzu­stim­men. Dar­über hin­aus soll im Zusam­men­hang mit der Stand­ort­ent­schei­dung das Kon­zept zur Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung und die geplante Pro­jekt­struk­tur vor­ge­stellt wer­den. Zudem soll im Anschluss an den Grund­satz­be­schluss das Raum­pro­gramm und ‑kon­zept für das Opern­haus der Zukunft unter Ein­be­zie­hung der im Rah­men der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung und der Opern­kon­zep­tion gewon­ne­nen Erkennt­nisse mög­li­cher erwei­ter­ter Nut­zungs­op­tio­nen ange­passt werden.

Mit der Ein­ho­lung des Grund­satz­be­schlus­ses ist die Arbeit der Pro­jekt­gruppe “Opern­haus der Zukunft” abge­schlos­sen. Zur wei­te­ren Beglei­tung des Vor­ha­bens soll eine Kleine Kom­mis­sion “Opern­haus der Zukunft” ein­ge­rich­tet werden.

Unver­meid­bare Sanie­rungs­maß­nah­men am jet­zi­gen Standort
In der Ver­gan­gen­heit tra­ten im Gebäude ver­mehrt bau­li­che und tech­ni­sche Män­gel auf, die den Spiel­be­trieb gefähr­de­ten. Aus die­sem Grund wurde bereits im Okto­ber 2017 der Bedarfs­be­schluss für die zwin­gend not­wen­di­gen und sicher­heits­re­le­van­ten Sanie­run­gen am Gebäude ein­ge­holt. Seit­dem wur­den rund 11 Mil­lio­nen Euro zur Auf­recht­erhal­tung des Betrie­bes in unver­meid­ba­ren Sanie­rungs­maß­nah­men inves­tiert. Zuletzt wurde Anfang Novem­ber 2021 die Aus­füh­rung und Finan­zie­rung der Abdich­tung des Foy­er­da­ches in den Fach­aus­schüs­sen beschlos­sen. Mit einer Ent­schei­dung zum Neu­bau des Opern­hau­ses sol­len zukünf­tig wei­ter­hin aus­schließ­lich die zur Auf­recht­erhal­tung des Betrie­bes abso­lut zwin­gen­den Sanie­rungs­maß­nah­men umge­setzt werden.

Grund­lage der Beschlussvorlage
Die Ver­wal­tung wurde im März 2019 vom Stadt­rat mit einer Ana­lyse des stark sanie­rungs­be­dürf­ti­gen Opern­hau­ses beauf­tragt. Zum einen sollte das Bestands­ge­bäude am Hof­gar­ten unter­sucht, zum ande­ren die Vari­an­ten “Sanie­rung”, “erwei­terte Sanie­rung” und “mög­li­cher Neu­bau” geprüft wer­den. Ziel sollte sein, eine Grund­lage für einen fak­ten­ba­sier­ten Aus­tausch- und Ent­schei­dungs­pro­zess zu schaf­fen. An die­sem soll­ten auch die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger betei­ligt wer­den. Daher wurde die Ver­wal­tung eben­falls mit der Erstel­lung eines Kon­zepts zur Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung beauftragt.

Eine Pro­jekt­gruppe, bestehend aus Ver­tre­tern der Frak­tio­nen, wurde unter dem Titel “Oper der Zukunft” gegrün­det. Über ins­ge­samt 11 Sit­zun­gen (von Juni 2019 bis Sep­tem­ber 2021) hin­weg wurde die Gruppe regel­mä­ßig über die jewei­li­gen Ergeb­nisse infor­miert und bei der Ent­schei­dung des wei­te­ren Vor­ge­hens mit einbezogen.

Zudem wurde gemein­sam mit der Oper eine Nut­zer­be­darfs­pla­nung durch­ge­führt, wel­che die räum­li­chen und tech­ni­schen Bedarfe des Opern­be­triebs dar­stellt. Das Nut­zer­be­darfs­pro­gramm umfasst so unter ande­rem eine zusätz­lich erfor­der­li­che Sei­ten­bühne, die Ein­rich­tung einer Stu­dio­bühne sowie die Ein­glie­de­rung von Pro­be­räu­men, die der­zeit dezen­tral sind. Auf Grund­lage des Nut­zer­be­darfs­pro­gramms wur­den Mach­bar­keits­stu­dien zur Sanie­rung und zum Neu­bau exem­pla­risch am heu­ti­gen Stand­ort erstellt. Zusätz­lich wur­den wei­tere mög­li­che Stand­orte geprüft.

Die Ergeb­nisse zur Ana­lyse des Bestands­ge­bäu­des, die Mach­bar­keits­stu­dien sowie die Stand­orte wur­den mit Beginn der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung im Mai 2021 auf der Web­site www.dialog-opernhaus-duesseldorf.de ver­öf­fent­licht. Die Öffent­lich­keit wurde durch ver­schie­dene For­mate inten­siv in den Ent­schei­dungs­pro­zess mit ein­be­zo­gen. Drei Dia­log­fo­ren, mit Exper­ten­vor­trä­gen, dien­ten der Infor­ma­tion und dem Aus­tausch. Ein erst­mals in Düs­sel­dorf ein­ge­rich­te­ter Bür­ge­rin­nen- und Bür­ger­rat beschäf­tigte sich über drei Sit­zun­gen hin­weg mit den Fra­gen “Was macht das Düs­sel­dor­fer Opern­haus der Zukunft aus?”, “Wie kann das Opern­haus zum dau­er­haf­ten Treff­punkt in Düs­sel­dorf wer­den?” und “Wel­che Kri­te­rien sind für den Stand­ort des Opern­hau­ses wich­tig?” und for­mu­lierte dar­aus Leit­li­nien. Zusätz­lich fan­den 16 Schlüs­sel­ge­sprä­che mit Funk­ti­ons­trä­gern aus der Stadt­ge­sell­schaft statt. Die Web­site zur Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung lud die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger eben­falls ein, ihre Ideen und Anmer­kun­gen ein­zu­brin­gen. Neben der Befür­wor­tung eines Neu­baus haben sich als wei­te­rer Kon­sens fol­gende Punkte im Rah­men der Bür­ger­be­tei­li­gung herauskristallisiert:

Eine neue Kon­zep­tion für die zukünf­tige Aus­rich­tung und Nut­zung (“Oper für alle”) für das neue Operngebäude

  • Die Bedeu­tung der Erreich­bar­keit über den Öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr und die damit ver­bun­dene, zen­trale Innenstadtlage
  • Die Nach­hal­tig­keit des Gebäu­des in Bau und Betrieb
  • Die trans­pa­rente Dar­stel­lung der kal­ku­lier­ten Kos­ten und Ein­hal­tung eines Kostenrahmens
  • Die her­aus­ra­gende Archi­tek­tur und Gestal­tung, um das neue Opern­haus zu einer “Land­marke” Düs­sel­dorfs zu machen

Par­al­lel haben fünf Arbeits­kreise die Mach­bar­keits­stu­dien sowie Stand­orte in den Kate­go­rien “Opern­haus der Zukunft”, “Stand­ort”, “Nach­hal­tig­keit Gebäude”, “Stadt­mar­ke­ting” und “Wirt­schaft­lich­keit” geprüft und bewer­tet. Auf Grund­lage der Ergeb­nisse der Arbeits­kreise und der Öffent­lich­keits­ar­beit soll­ten in Abstim­mung mit der Pro­jekt­gruppe das städ­ti­sche Grund­stück an der Hein­rich-Heine-Allee sowie der Stand­ort Am Wehr­hahn 1 ver­tie­fend geprüft werden.

Die Ergeb­nisse der Ana­lyse des Bestands­ge­bäu­des, der Mach­bar­keits­stu­dien und der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung sind durch die Ver­wal­tung zusam­men­ge­stellt wor­den und in den Grund­satz­be­schluss eingeflossen.

Die Ergeb­nisse aller Unter­su­chun­gen der Ver­wal­tung, ein­schließ­lich der aus­führ­li­chen Gut­ach­ten und Mach­bar­keits­stu­dien sowie der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung sind auf der Web­site www.dialog-opernhaus-duesseldorf.de ein­ge­stellt und ein­seh­bar. Zudem sind der Pro­zess und die gesam­ten Ergeb­nisse der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung in einer Doku­men­ta­tion mit dem Titel “Mehr als eine Oper” zusam­men­ge­stellt wor­den, die bar­rie­re­frei in der kom­men­den Woche auf der vor­ge­nann­ten Web­site ver­öf­fent­licht wird.